Betreff
Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2019 der Stadt Haan
Vorlage
20/133/2020
Aktenzeichen
20.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 96 Abs. 1, Satz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und die Entlastung der Bürgermeisterin sind bereits erfolgt, so dass hier anschließend über die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen ist.

 

Im Haushaltsjahr 2019 ist in der Ergebnisrechnung ein Jahresüberschuss in Höhe von 8.207.378,21 Euro entstanden.

Gem § 96 Abs. 1, Satz 2 GO ist ein Jahresüberschuss zunächst in der Höhe der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, in der die Allgemeine Rücklage in den Jahresabschlüssen der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund von Fehlbeträgen in der Ergebnisrechnung reduziert wurde. Im Übrigen können der Ausgleichsrücklage gem. § 75 Abs. 3, Satz 2 GO Jahresüberschüsse zugeführt werden, soweit die Allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 3 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweist.

 

In den vorhergehenden drei Haushaltsjahren ergaben sich folgende Ergebnisse:

 

Haushaltsjahr

Jahresüberschuss

Jahresfehlbetrag

2016

 

3.625.745,00 €

2017

3.510.468,11 €

 

2018

2.043.636,68 €

 

 

Die Bilanz zum 31.12.2019 weist einen Bestand der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 67,934 Mio. Euro aus. Dies entspricht einem Anteil von 28,8% der Bilanzsumme.

 

 

Entsprechend ist von dem Jahresüberschuss ein Betrag in Höhe von

Ø  3.625.745,00 € der Allgemeinen Rücklage

und ein Betrag in Höhe von

Ø  4.581.633,21 € der Ausgleichsrücklage

zuzuführen.

 

Für einen fiktiven Haushaltsausgleich stehen damit dann 10,136 Mio. Euro in der Ausgleichsrücklage zur Verfügung.

Beschlussvorschlag:

 

Der im Haushaltsjahr 2019 entstandene Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von insgesamt 8.207.378,21 Euro wird zu

Ø  3.625,745,00 Euro der Allgemeinen Rücklage

und zu

Ø  4.581.633,21 Euro der Ausgleichsrücklage  

zugeführt.