hier: Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Haan, Entwurf 27. 07.i 2020
Sachverhalt:
Die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Feuerwehr begründet sich im
Wesentlichen im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 sowie dem Gesetz über den
Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmer (RettG NRW) vom 24.11.1992 zuletzt geändert am 25.3.2015. Für die
Stadt Haan ergeben sich aus dem BHKG originäre Zuständigkeiten; die
Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Rettungsdienstes erfolgt - wie auch in allen
anderen Städten des Kreises Mettmann - im Rahmen einer Vereinbarung zum Betrieb
einer Rettungswache gem. § 9 RettG.
Brandschutz
Der Personalbedarf im
Bereich des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes
ergibt sich aus dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Haan (BSBP) in der
aktuellen Entwurfsfassung vom 27. 07. 2020. Hier resultiert der Bedarf aus den
Vorgaben zur Mindestwachstärke (neuer Erlass aus dem Jahr 2017) und der
Aufgabenwahrnehmung in den Sachgebieten, die überwiegend mit Kräften des
Einsatzführungsdienstes einhergehen.
Rettungsdienst
Für den Bereich des
Rettungsdienstes ergeben sich die Bedarfe aus dem Rettungsdienstbedarfsplan des
Kreises Mettmann (RDBP) aus dem Jahr 2017. Auch wenn der Kreis Mettmann mit der
Überarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplanes im Jahr 2020 begonnen hat, ist zum
jetzigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass sich mit der Überarbeitung eine
Reduzierung der Vorhaltung und damit eine Reduzierung des Personalbedarfs für
die Feuerwehr Haan ergibt. Hier resultiert der Bedarf im Wesentlichen aus der
Fahrzeugvorhaltung und den Vorhaltezeiten. Siehe hier Sitzungsvorlage
32-2/048/2017 (Der Personalbedarf wurde geringfügig nach unten angepasst.).
Hinweis:
Die Aufgaben im Bereich des Brandschutzes dürfen gem. 10 BHKG ausschließlich
von Beamten wahrgenommen werden. Die Aufgaben im Bereich des Rettungsdienstes
können von Beamten, aber auch von Beschäftigten ausgeübt werden. Die bei der
Stadt Haan praktizierte Verfahrensweise, die Aufgabenwahrnehmung im
Rettungsdienst zum Teil von Beamten und zum Teil von Beschäftigten durchzuführen
zu lassen, hat sich bewährt und gewinnt durch die aufwendige Ausbildung von
Notfallsanitätern zunehmend an Sinnhaftigkeit.
Zusammenführung der Personalbedarfe aus den
Vorgaben des BSBP und des RDBP
Erläuterungen:
* 1 Leitung der Feuerwehr und Leitung der
hauptamtlichen Wache.
* 2 Gebührenrechnung Brandschutz, Anordnungen.
* 3 Gebührenrechnung Rettungsdienst,
Geschäftszimmer Freiwillige Feuerwehr.
*4 gleichzeitig
Elektrofachkraft und stellv. Datenschutzbeauftragter der Stadt Haan.
* 5 auch Unterstützung im Bereich
Brandverhütungsschau.
* 6 Einschließlich der Wachabteilungsführer und
Stellvertreter sowie ehemals Nacht- und Wochenendzentralist.
* 7 Zur Absicherung der Einsatzfunktionen wird
für den Bereich des Brandschutzes und für den Bereich Rettungsdienst jeweils
eine Person in Rufbereitschaft versetzt.
* 8 Die Funktion Führer RTW 1 ist von einem
Notfallsanitäter zu besetzen. Sie wird durch Angestellte im 12 Stundendienst in
der 39 Stundenwoche wahrgenommen, der Funktionsstellenfaktor beträgt 5,9. Die
Funktion des Fahrers wird von einem Feuerwehrbeamten im 24-Stundendienst
wahrgenommen, der Funktionsstellenfaktor beträgt 5,0.
* 9 Der RTW 2 ist an 7 Tagen in der Woche 12
Stunden zu besetzen.
*10 Der
KTW ist gem. Rettungsdienstbedarfsplan auch samstags und sonntags zu besetzen.
Der Personalbedarf beträgt somit real Pro Funktion 3,1. Durch den Einsatz der
Hilfsorganisationen am Wochenende verringert sich der Personalbedarf bei der
Feuerwehr. Bedarf aus der Vorhaltung – Abdeckung durch Hilfsorganisationen.
*11 Der
Bedarf für Personalersatz während der Fortbildung vom Rettungsassistenten zum
Notfallsanitäter ist entfallen.
*12 jeweils
ohne Stellenanteile AL 32, AbtL 32-2.
*13 Der
Funktionsstellenfaktor bei den Beamten lag in den Jahren 2018 und 2019 aufgrund
eines überdurchschnittlich hohen Krankenstandes bei 5,5.
Personalentwicklung
Brandschutz
Die Gewinnung von ausgebildetem Personal ist auf dem Arbeitsmarkt nahezu
unmöglich. Eine Vielzahl von Kommunen und Kreisen können den Personalbedarf auf
Jahre nicht decken. Die Feuerwehr Haan hat in den vergangenen Jahren mit
verschiedenen Feuerwehrschulen kooperiert, sodass davon ausgegangen werden
kann, dass im Jahr 2020 drei Brandmeisteranwärter und im Jahr 2021 sechs
Brandmeisteranwärter ihre Ausbildung beenden.
Da die Ausbildungskapazitäten landesweit dem Bedarf nicht entsprechen
hat der Kreis Mettmann beschlossen ab dem Jahr 2021 eine eigene Feuerwehrschule
zu etablieren. Die Stadt Haan verpflichtet sich im Rahmen eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages, mit der Inbetriebnahme der Feuerwehrschule
des Kreises auch dort die hauptberuflichen Feuerwehrkräfte auszubilden.
Die weitere Anpassung des hauptamtlichen Personalbedarfs soll in den
Folgejahren sukzessive erfolgen, im Jahr 2021 sollen zwei Brandmeisteranwärter
die Ausbildung beginnen. Im Bereich des Einsatzführungsdienstes besteht zur
Sicherung der Aufgabenwahrnehmung die Notwendigkeit, im Jahr 2021 einen
weiteren Mitarbeiter der Laufbahngruppe 1.2 für die Laufbahngruppe 2.1 zu
qualifizieren.
Rettungsdienst
Durch die Umstellung des
Berufsbildes vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter haben die meisten
Kommunen über mehrere Jahre hinweg keine Kräfte im Rettungsdienst ausgebildet.
Dies führt nun zu einem erheblichen Defizit an ausgebildeten Notfallsanitätern
auf dem Arbeitsmarkt. Die Stadt Haan hat im Jahr 2018 mit der Ausbildung von
Notfallsanitätern in Kooperation mit der Bildungsakademie des Kreises Mettmann
begonnen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass im Jahr 2021 ein und im
Jahr 2022 zwei Notfallsanitäter ihre Ausbildung beenden.
Entsprechend dem aufgezeigten Bedarf sind im Stellenplanentwurf für das
Jahr 2021 weitere 5 Stellen bereitgestellt. In den Folgejahren soll eine
weitere Stellenanpassung entsprechend der Brandschutz- und
Rettungsdienstbedarfsplanung erfolgen.
Jahr |
Soll-Stärke |
Abgänge |
Zugange (jeweils Ausbildungsende) |
voraussichtliche |
Unterdeckung |
Stellenplan Haan |
|||||||
|
Gesamt * |
Brandschutz |
Rettungsdienst |
Sachgebiete /Führung, Verwaltung |
Geplant |
nicht geplant** |
FW-Schule Bocholt |
FW- Schule |
RD- Schule |
externe Zugänge |
|||
2019 |
55 |
19,1 |
23,9 |
12 |
1 |
3 |
3 |
|
|
2 |
47 |
-8 |
55 |
2020 |
55 |
19,1 |
23,9 |
12 |
1 |
2 |
3 |
|
|
4 |
50 |
-3 |
55 |
2021 |
64,9 |
30,5 |
23,4 |
11 |
|
1 |
6 |
0 |
1 |
|
56 |
-6 |
60 |
2022 |
64,9 |
30,5 |
23,4 |
11 |
2 |
1 |
|
2 |
2 |
|
57 |
-5 |
63 |
2023 |
64,9 |
30,5 |
23,4 |
11 |
|
1 |
|
3 |
0 |
|
59 |
-3 |
63 |
2024 |
64,9 |
30,5 |
23,4 |
11 |
1 |
1 |
|
3 |
0 |
|
61 |
-2 |
65 |
2025 |
64,9 |
30,5 |
23,4 |
11 |
|
1 |
|
3 |
0 |
|
63 |
0 |
65 |
* Gesamtbedarf
gem. Brandschutz- bzw. Rettungsdienstbedarfsplan (Stellenplan)
** Im
Jahr 2019 konnten zwei Mitarbeiter für eine weiterführende Ausbildung bei der
Stadt Haan gewonnen werden. Bei den nicht geplanten Abgängen von einem
Mitarbeiter pro Jahr in den Folgejahren handelt es sich um Schätzwerte.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten nimmt den Sachstand zur Personalsituation zu Kenntnis.
Finanz. Auswirkung: