Betreff
Personalbedarfsfeststellung und Personalentwicklung für den Bereich der Feuerwehr
hier: Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Haan, Entwurf 27. 07.i 2020
Vorlage
32-2/077/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Feuerwehr begründet sich im Wesentlichen im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 sowie dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) vom 24.11.1992 zuletzt geändert am 25.3.2015. Für die Stadt Haan ergeben sich aus dem BHKG originäre Zuständigkeiten; die Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Rettungsdienstes erfolgt - wie auch in allen anderen Städten des Kreises Mettmann - im Rahmen einer Vereinbarung zum Betrieb einer Rettungswache gem. § 9 RettG.

 

Brandschutz
Der Personalbedarf im Bereich des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes ergibt sich aus dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Haan (BSBP) in der aktuellen Entwurfsfassung vom 27. 07. 2020. Hier resultiert der Bedarf aus den Vorgaben zur Mindestwachstärke (neuer Erlass aus dem Jahr 2017) und der Aufgabenwahrnehmung in den Sachgebieten, die überwiegend mit Kräften des Einsatzführungsdienstes einhergehen.

 

Rettungsdienst
Für den Bereich des Rettungsdienstes ergeben sich die Bedarfe aus dem Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Mettmann (RDBP) aus dem Jahr 2017. Auch wenn der Kreis Mettmann mit der Überarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplanes im Jahr 2020 begonnen hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass sich mit der Überarbeitung eine Reduzierung der Vorhaltung und damit eine Reduzierung des Personalbedarfs für die Feuerwehr Haan ergibt. Hier resultiert der Bedarf im Wesentlichen aus der Fahrzeugvorhaltung und den Vorhaltezeiten. Siehe hier Sitzungsvorlage 32-2/048/2017 (Der Personalbedarf wurde geringfügig nach unten angepasst.).

 

Hinweis:
Die Aufgaben im Bereich des Brandschutzes dürfen gem. 10 BHKG ausschließlich von Beamten wahrgenommen werden. Die Aufgaben im Bereich des Rettungsdienstes können von Beamten, aber auch von Beschäftigten ausgeübt werden. Die bei der Stadt Haan praktizierte Verfahrensweise, die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst zum Teil von Beamten und zum Teil von Beschäftigten durchzuführen zu lassen, hat sich bewährt und gewinnt durch die aufwendige Ausbildung von Notfallsanitätern zunehmend an Sinnhaftigkeit.

Zusammenführung der Personalbedarfe aus den Vorgaben des BSBP und des RDBP

Aufgabe nach BSBP
und RDBP

Stellenplan
2018 -2020

Stellenbedarf 2021 ff.

Erläuterung

 

 

Beschäftigte

Beamte

Faktor

Personal-bedarf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leiter der Feuerwehr
B-Dienst

1

 

1

 

1

*1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltung

1

 

1

 

1

*2

 

Krankentransportabr.

1

1

 

 

1

*3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellv. Leiter / Personal
B-Dienst

1

 

1

 

1

 

 

SB Dienstkoordination

1

 

1

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorb. Brandschutz
B-Dienst

1

 

1

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rettungsdienst
B-Dienst

1

 

1

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Technik
B-Dienst

1

 

1

 

1

 

 

SB Schirrmeister

1

 

1

 

1

 

 

SB I.u.K.

1

 

1

 

1

*4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einsatzorganisation

1

 

1

 

1

*5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentrale

1,0

 

0

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wachabteilung Brandschutz

18,3

 

6

5

30

*6, *13

 

Rufbereitschaft Brandschutz

0,5

 

0,5

-

0,5

*7

 

Zusatzbedarf Wachverstärkung

0,3

 

 

 

-

 

 

RTW 1

10,9

 

1

1

5,0

5,9

10,9

*8, *13

 

RTW 2

5,9

2

 

2,95

5,9

*9

 

KTW in 2 Schichten

5,8

2

 

2,9

5,8

*10

 

Rufbereitschaft RD

-

0,5

 

-

0,5

*7

 

Praxisanleiter

0,3

0,3

 

 

0,3

 

 

Personalausfall NFS

1,0

 

 

 

-

*11

 

Gesamtbedarf

55

 

 

 

64,9

*12

 

Erläuterungen:

*  1    Leitung der Feuerwehr und Leitung der hauptamtlichen Wache.

*  2    Gebührenrechnung Brandschutz, Anordnungen.

*  3    Gebührenrechnung Rettungsdienst, Geschäftszimmer Freiwillige Feuerwehr.

*4      gleichzeitig Elektrofachkraft und stellv. Datenschutzbeauftragter der Stadt Haan.

*  5    auch Unterstützung im Bereich Brandverhütungsschau.

*  6    Einschließlich der Wachabteilungsführer und Stellvertreter sowie ehemals Nacht- und Wochenendzentralist.

*  7    Zur Absicherung der Einsatzfunktionen wird für den Bereich des Brandschutzes und für den Bereich Rettungsdienst jeweils eine Person in Rufbereitschaft versetzt.

*  8    Die Funktion Führer RTW 1 ist von einem Notfallsanitäter zu besetzen. Sie wird durch Angestellte im 12 Stundendienst in der 39 Stundenwoche wahrgenommen, der Funktionsstellenfaktor beträgt 5,9. Die Funktion des Fahrers wird von einem Feuerwehrbeamten im 24-Stundendienst wahrgenommen, der Funktionsstellenfaktor beträgt 5,0.

*  9    Der RTW 2 ist an 7 Tagen in der Woche 12 Stunden zu besetzen.

*10    Der KTW ist gem. Rettungsdienstbedarfsplan auch samstags und sonntags zu besetzen. Der Personalbedarf beträgt somit real Pro Funktion 3,1. Durch den Einsatz der Hilfsorganisationen am Wochenende verringert sich der Personalbedarf bei der Feuerwehr. Bedarf aus der Vorhaltung – Abdeckung durch Hilfsorganisationen.

*11    Der Bedarf für Personalersatz während der Fortbildung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter ist entfallen.

*12    jeweils ohne Stellenanteile AL 32, AbtL 32-2.

*13    Der Funktionsstellenfaktor bei den Beamten lag in den Jahren 2018 und 2019 aufgrund eines überdurchschnittlich hohen Krankenstandes bei 5,5.

 

Personalentwicklung

Brandschutz
Die Gewinnung von ausgebildetem Personal ist auf dem Arbeitsmarkt nahezu unmöglich. Eine Vielzahl von Kommunen und Kreisen können den Personalbedarf auf Jahre nicht decken. Die Feuerwehr Haan hat in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Feuerwehrschulen kooperiert, sodass davon ausgegangen werden kann, dass im Jahr 2020 drei Brandmeisteranwärter und im Jahr 2021 sechs Brandmeisteranwärter ihre Ausbildung beenden.

Da die Ausbildungskapazitäten landesweit dem Bedarf nicht entsprechen hat der Kreis Mettmann beschlossen ab dem Jahr 2021 eine eigene Feuerwehrschule zu etablieren. Die Stadt Haan verpflichtet sich im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, mit der Inbetriebnahme der Feuerwehrschule des Kreises auch dort die hauptberuflichen Feuerwehrkräfte auszubilden.

Die weitere Anpassung des hauptamtlichen Personalbedarfs soll in den Folgejahren sukzessive erfolgen, im Jahr 2021 sollen zwei Brandmeisteranwärter die Ausbildung beginnen. Im Bereich des Einsatzführungsdienstes besteht zur Sicherung der Aufgabenwahrnehmung die Notwendigkeit, im Jahr 2021 einen weiteren Mitarbeiter der Laufbahngruppe 1.2 für die Laufbahngruppe 2.1 zu qualifizieren.

 

Rettungsdienst
Durch die Umstellung des Berufsbildes vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter haben die meisten Kommunen über mehrere Jahre hinweg keine Kräfte im Rettungsdienst ausgebildet. Dies führt nun zu einem erheblichen Defizit an ausgebildeten Notfallsanitätern auf dem Arbeitsmarkt. Die Stadt Haan hat im Jahr 2018 mit der Ausbildung von Notfallsanitätern in Kooperation mit der Bildungsakademie des Kreises Mettmann begonnen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass im Jahr 2021 ein und im Jahr 2022 zwei Notfallsanitäter ihre Ausbildung beenden.

 

Entsprechend dem aufgezeigten Bedarf sind im Stellenplanentwurf für das Jahr 2021 weitere 5 Stellen bereitgestellt. In den Folgejahren soll eine weitere Stellenanpassung entsprechend der Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanung erfolgen.

Prognose

Jahr

Soll-Stärke

Abgänge

Zugange

(jeweils Ausbildungsende)

voraussichtliche
Ist-Stärke zum Jahresende

Unterdeckung

Stellenplan Haan

 

Gesamt *

Brandschutz
(Wachab-teilungen)

Rettungsdienst

Sachgebiete /Führung, Verwaltung

Geplant
(Ruhestand)

nicht geplant**

FW-Schule Bocholt

FW- Schule
Mettmann

RD- Schule
Mettmann

externe Zugänge

2019

55

19,1

23,9

12

1

3

3

 

 

2

47

-8

55

2020

55

19,1

23,9

12

1

2

3

 

 

4

50

-3

55

2021

64,9

30,5

23,4

11

 

1

6

0

1

 

56

-6

60

2022

64,9

30,5

23,4

11

2

1

 

2

2

 

57

-5

63

2023

64,9

30,5

23,4

11

 

1

 

3

0

 

59

-3

63

2024

64,9

30,5

23,4

11

1

1

 

3

0

 

61

-2

65

2025

64,9

30,5

23,4

11

 

1

 

3

0

 

63

0

65

 

*        Gesamtbedarf gem. Brandschutz- bzw. Rettungsdienstbedarfsplan (Stellenplan)

**       Im Jahr 2019 konnten zwei Mitarbeiter für eine weiterführende Ausbildung bei der Stadt Haan gewonnen werden. Bei den nicht geplanten Abgängen von einem Mitarbeiter pro Jahr in den Folgejahren handelt es sich um Schätzwerte.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten nimmt den Sachstand zur Personalsituation zu Kenntnis.

Finanz. Auswirkung: