Betreff
Kostenersatz- und Entgeltsatzung bei Einsätzen der Feuerwehr
Vorlage
32-2/078/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Kostenersatzsatzung beruht auf dem seit 01. 01. 2016 geltenden Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Die Festlegung der Entgeltsätze folgt der sog. „Handwerkerlösung“ gefolgt, welche sich bisher bewährt hat.

 

Eine Anpassung der Entgelte ist aufgrund der seit der letzten Festsetzung vor einem halben Jahr eingetretenen Entwicklung geboten. Inzwischen liegen die Daten der Jahresrechnung 2019 statt wie vorher 2018 vor. Die Abweichung der Entgeltsätze beruhen insbesondere auf den Einsatzzahlen und dem Zuschlag für Gemeinkosten.

 

Bei den Fahrzeugen wurde wie bei der letzten Festsetzung eine Korrekturberechnung vorgenommen. Nach den Erfahrungswerten dauert ein Einsatz durchschnittlich eine Stunde. Daher wurde die Anzahl der Einsätze mit den festgehaltenen Einsatzstunden gleichgesetzt und für jeden Einsatz ein Aufwand von 10 km zugrunde gelegt.

 

Nach durchschnittlichen Verbrauchspreisen je Einsatzmittel im Jahr 2019 wurde dann der Gesamtverbrauchspreis für die Einsatzfahrten berechnet. Auf diese Weise werden die Entgeltpflichtigen nicht mit den Kosten einer Nutzung der Fahrzeuge für anderweitige Zwecke wie z. B. als Dienstfahrzeug, Transportmittel oder für Übungen belastet.

 

In ähnlicher Weise ist die Verwaltung bei der Ermittlung der Einsatzstunden für die Freiwillige Feuerwehr (FFW) vorgegangen. Bei den Einsätzen tragen sich die Mitglieder der FFW in eine Anwesenheitsliste ein. Die Listen weisen jedoch nur sporadisch Beginn und Ende der Einsätze aus. Soweit diese vorlagen, entsprachen sie dem Durchschnitt von einer Stunde je Einsatz. In den Anwesenheitslisten waren insgesamt 2.144 Angehörige der FFW eingetragen.

 

Diesen 2.144 Einsatzstunden sind noch die Teilnahme an Übungsdiensten hinzuzurechnen, die jeweils ca. 2,5 Stunden andauern und für die den Beteiligten eine Aufwandsentschädigung gewährt wird. Bei 1447 Teilnahmen sind dies 3618 Stunden, so dass insgesamt 5.762 Stunden als Divisor angesetzt werden.  

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Haan bei Einsätzen der Feuerwehr wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

neutral