Betreff
Gebührensatzung für die Brandverhütungsschau
Vorlage
32-2/079/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 31. 03. 2020 hatte der Rat der Stadt Haan mit Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 19. 03. 2020 letztmalig auf der Grundlage des seit dem 01. 01. 2016 geltenden Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau beschlossen. Eine Anpassung der Gebühren ist aufgrund des nunmehr seit der letzten Festsetzung aktualisierten Rechnungsergebnisses für das Jahr 2019 möglich. Entsprechend der Ermittlung in der Kostenersatzsatzung ermäßigt sich die Gebühr für die Brandschau von 55,00 € auf 60,20 € und erhöht sich für gutachterliche Leistungen von 91,40 € auf 92,20 €.

 

Der Unterschied der Gebührensätze für Brandschau und gutachterliche Leistungen beruht auf dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad der Amtshandlung und der hierfür vorausgesetzten Qualifikation. Hinzu kommt die gesonderte Ausweisung von Fahrtkosten; hierbei wurde je Objektbesichtigung ein pauschaler Ansatz von 15 Minuten je Hin- und Rückfahrt zugrunde gelegt.

Beschlussvorschlag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Haan vom 14. 12. 2016 wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

 

Neutral