Sachverhalt:
Der Fehlzeitenstatistik (auch Krankenstandstatistik genannt) kommt eine besondere Bedeutung zu und die Entwicklung der Fehlzeitenquote ist aufmerksam zu beobachten. Krankheitsbedingte Fehlzeiten wirken sich auf die Personalkosten aus. Sie sind aber auch ein Signalgeber für vorhandene Probleme in der gesamten Verwaltung (z.B. Arbeitssituation/-belastung).
Gegebenenfalls können hieraus auch erforderliche Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheits-Managements (BGM) angezeigt sein.
Darüber hinaus ist die Aussagekraft von Fehlzeiten jedoch begrenzt, da die Statistik anonymisiert zu erstellen ist. Eine Aussagekraft darüber, ob psychische oder physische Erkrankungen vorliegen und um welche Erkrankungen es sich dabei konkret handelt, trifft die Statistik nicht. Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte oder einen kleineren bestimmbaren Personenkreis sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Die Verwaltung berichtet einmal jährlich über die Entwicklung der krankheitsbedingten Fehlzeiten im UAOPC.
Mit der Krankenstatistik 2019 legt die Verwaltung ihren Fokus insbesondere auf die Kurzzeiterkrankungen (KZE), da auf diese durch Maßnahmen aus dem BGM direkt Einfluss genommen werden kann. Die Entwicklung der KZE ist ein wichtiger Indikator dafür, ob die bisher durchgeführten Maßnahmen aus dem BGM der Stadtverwaltung Haan erfolgversprechend sind.
Den KZE sind die Langzeiterkrankungen (LZK) gegenüber zu stellen, da sich diese erheblich auf die Fehlzeitenquote auswirken. Als Langzeiterkrankte sind alle Beschäftigten erfasst, die mehr als 42 Tage im Jahr arbeitsunfähig waren. Bei den LZK handelt es sich überwiegend um physische Schwersterkrankungen (z.B. schwere Krebserkrankungen, Ursachen in der Ergonomie) oder langanhaltenden psychische Erkrankungen (z.B. schwere anhaltende Depression) bei denen Maßnahmen im Rahmen des BGM in der Regel nicht angezeigt oder hilfreich sind.
Daher ist die Ermittlung der KZE und LZK und deren separaten Auswertung von besonderer Bedeutung für künftige konkrete Maßnahmen im BGM und der BGM-Prävention.
Nachfolgend sind die krankheitsbedingten Fehlzeiten nach Dezernaten und
Gesamtverwaltung für das Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr dargestellt.
Diese Grafik beinhaltet sowohl die KZE als auch die LZK.
Grafik 1
(Kurzzeiterkrankungen, Langzeiterkrankungen
sowie Kuren und Reha)
In der folgenden Grafik sind ausschließlich
die KZE dargestellt.
Grafik 2
Bei den KZE ist im Vergleich zum Vorjahr festzustellen, dass die
krankheitsbedingten Fehlzeiten in allen Dezernaten zurückgegangen sind. Dies
ist ein deutliches und erfreuliches Zeichen dafür, dass die Maßnahmen und
präventive Vorsorge des Betrieblichen Gesundheitsmanagements der Stadt Haan
positive Auswirkungen haben.
Vergleicht man Grafik 1 mit Grafik 2, so ist erkennbar, dass die
Fehlzeitenquote der Stadt Haan sehr deutlich von der LZK beeinflusst wird, also
den Erkrankungen, denen man mit dem BGM nur schwer entgegenwirken kann.
Besonders deutlich wird dies im Dezernat III, das mit 2,91 Prozent die
niedrigste Fehlzeitenquote bei den KZE zu den anderen beiden Dezernaten
aufweist (siehe Grafik 2), unter Berücksichtigung der LZK jedoch die höchste
Fehlzeitenquote im Dezernatsvergleich hat (siehe Grafik 1).
Hierbei muss man berücksichtigen, dass gerade im Dezernat III viele
Beschäftigte (z.B. im Betriebshof oder im Kanalbetrieb) teilweise harte
körperliche Arbeit bei allen Wetterlagen verrichten müssen. Die daraus resultierenden
ergonomischen Einschränkungen führen gerade bei den älteren Beschäftigten zu
längeren Ausfallzeiten. Deshalb bietet die Stadt Haan gerade den jüngeren
Beschäftigten im Rahmen des BGM präventive Maßnahmen an, um hier frühzeitig
entgegenzuwirken.
Betrachtet man ausschließlich die Fehlzeitenquote der KZE, so
liegt die Stadt Haan mit 3,99 Prozent sogar unter dem durchschnittlichen
Krankenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von rund 4,34
Prozent im Jahr 2019 (Quelle: GKV Statistik 2019).
Eine verlässliche Analyse der Ursachen für die Langzeiterkrankungen und
damit eine Steuerung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge ist nur
möglich, wenn die Gründe für die Langzeiterkrankungen bekannt sind. Es steht
dem Beschäftigten jedoch frei, über seine Krankheit beispielsweise im
Betrieblichen Eingliederungs-management (BEM) oder in den Rückkehrgesprächen zu
sprechen. Eine verlässliche Gesamterhebung der krankheitsbedingten Ursachen ist
daher nicht möglich. Deshalb können Maßnahmen im Rahmen des BGM bei den LZK oft
nur präventiv angeboten werden.
Durch personalwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. leichtere
Aufgabenerledigung, interne Umsetzungen) wird unter den Vorgaben des
Stellenplans versucht, die noch vorhandene Arbeitskraft effektiv einzusetzen,
um eine erneute Langzeiterkrankung zu vermeiden. In BEM-Gesprächen werden mit
den Langzeiterkrankten gezielte Maßnahmen besprochen, um die Arbeitsfähigkeit
wiederherzustellen, soweit dies im Falle einer der Schwersterkrankung überhaupt
möglich ist. Darüber hinaus werden Rückkehrgespräche geführt und
Wiedereingliederungsprogramme durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Der UAOPC nimmt die Krankenstatistik 2019 der Stadtverwaltung Haan zur Kenntnis.