Betreff
Krankenstatistik der Stadtverwaltung Haan
Vorlage
10/245/2020
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Der Fehlzeitenstatistik (auch Krankenstandstatistik genannt) kommt eine besondere Bedeutung zu und die Entwicklung der Fehlzeitenquote ist aufmerksam zu beobachten. Krankheitsbedingte Fehlzeiten wirken sich auf die Personalkosten aus. Sie sind aber auch ein Signalgeber für vorhandene Probleme in der gesamten Verwaltung (z.B. Arbeitssituation/-belastung).

 

Gegebenenfalls können hieraus auch erforderliche Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheits-Managements (BGM) angezeigt sein.

 

Darüber hinaus ist die Aussagekraft von Fehlzeiten jedoch begrenzt, da die Statistik anonymisiert zu erstellen ist. Eine Aussagekraft darüber, ob psychische oder physische Erkrankungen vorliegen und um welche Erkrankungen es sich dabei konkret handelt, trifft die Statistik nicht. Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte oder einen kleineren bestimmbaren Personenkreis sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.

 

Die Verwaltung berichtet einmal jährlich über die Entwicklung der krankheitsbedingten Fehlzeiten im UAOPC.

 

Mit der Krankenstatistik 2019 legt die Verwaltung ihren Fokus insbesondere auf die Kurzzeiterkrankungen (KZE), da auf diese durch Maßnahmen aus dem BGM direkt Einfluss genommen werden kann. Die Entwicklung der KZE ist ein wichtiger Indikator dafür, ob die bisher durchgeführten Maßnahmen aus dem BGM der Stadtverwaltung Haan erfolgversprechend sind.

 

Den KZE sind die Langzeiterkrankungen (LZK) gegenüber zu stellen, da sich diese erheblich auf die Fehlzeitenquote auswirken. Als Langzeiterkrankte sind alle Beschäftigten erfasst, die mehr als 42 Tage im Jahr arbeitsunfähig waren. Bei den LZK handelt es sich überwiegend um physische Schwersterkrankungen (z.B. schwere Krebserkrankungen, Ursachen in der Ergonomie) oder langanhaltenden psychische Erkrankungen (z.B. schwere anhaltende Depression) bei denen Maßnahmen im Rahmen des BGM in der Regel nicht angezeigt oder hilfreich sind.

 

Daher ist die Ermittlung der KZE und LZK und deren separaten Auswertung von besonderer Bedeutung für künftige konkrete Maßnahmen im BGM und der BGM-Prävention.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachfolgend sind die krankheitsbedingten Fehlzeiten nach Dezernaten und Gesamtverwaltung für das Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr dargestellt.

 

 

Diese Grafik beinhaltet sowohl die KZE als auch die LZK.

 


                  Grafik 1

 (Kurzzeiterkrankungen, Langzeiterkrankungen sowie Kuren und Reha)

 

 

In der folgenden Grafik sind ausschließlich die KZE dargestellt.


 

  Grafik 2

 

 

 

Bei den KZE ist im Vergleich zum Vorjahr festzustellen, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten in allen Dezernaten zurückgegangen sind. Dies ist ein deutliches und erfreuliches Zeichen dafür, dass die Maßnahmen und präventive Vorsorge des Betrieblichen Gesundheitsmanagements der Stadt Haan positive Auswirkungen haben.

 

Vergleicht man Grafik 1 mit Grafik 2, so ist erkennbar, dass die Fehlzeitenquote der Stadt Haan sehr deutlich von der LZK beeinflusst wird, also den Erkrankungen, denen man mit dem BGM nur schwer entgegenwirken kann. Besonders deutlich wird dies im Dezernat III, das mit 2,91 Prozent die niedrigste Fehlzeitenquote bei den KZE zu den anderen beiden Dezernaten aufweist (siehe Grafik 2), unter Berücksichtigung der LZK jedoch die höchste Fehlzeitenquote im Dezernatsvergleich hat (siehe Grafik 1).

 

Hierbei muss man berücksichtigen, dass gerade im Dezernat III viele Beschäftigte (z.B. im Betriebshof oder im Kanalbetrieb) teilweise harte körperliche Arbeit bei allen Wetterlagen verrichten müssen. Die daraus resultierenden ergonomischen Einschränkungen führen gerade bei den älteren Beschäftigten zu längeren Ausfallzeiten. Deshalb bietet die Stadt Haan gerade den jüngeren Beschäftigten im Rahmen des BGM präventive Maßnahmen an, um hier frühzeitig entgegenzuwirken.

 

Betrachtet man ausschließlich die Fehlzeitenquote der KZE, so liegt die Stadt Haan mit 3,99 Prozent sogar unter dem durchschnittlichen Krankenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von rund 4,34 Prozent im Jahr 2019 (Quelle: GKV Statistik 2019).

 

 

 

Eine verlässliche Analyse der Ursachen für die Langzeiterkrankungen und damit eine Steuerung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge ist nur möglich, wenn die Gründe für die Langzeiterkrankungen bekannt sind. Es steht dem Beschäftigten jedoch frei, über seine Krankheit beispielsweise im Betrieblichen Eingliederungs-management (BEM) oder in den Rückkehrgesprächen zu sprechen. Eine verlässliche Gesamterhebung der krankheitsbedingten Ursachen ist daher nicht möglich. Deshalb können Maßnahmen im Rahmen des BGM bei den LZK oft nur präventiv angeboten werden.

 

Durch personalwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. leichtere Aufgabenerledigung, interne Umsetzungen) wird unter den Vorgaben des Stellenplans versucht, die noch vorhandene Arbeitskraft effektiv einzusetzen, um eine erneute Langzeiterkrankung zu vermeiden. In BEM-Gesprächen werden mit den Langzeiterkrankten gezielte Maßnahmen besprochen, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, soweit dies im Falle einer der Schwersterkrankung überhaupt möglich ist. Darüber hinaus werden Rückkehrgespräche geführt und Wiedereingliederungsprogramme durchgeführt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der UAOPC nimmt die Krankenstatistik 2019 der Stadtverwaltung Haan zur Kenntnis.