Sachverhalt:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zum
Bilanzstichtag 31.12.2019 wurde in den Rat eingebracht, zur Kenntnis genommen
und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Gemäß
§ 102 Abs. 1 GO NRW ist der Jahresabschluss und der
Lagebericht, vor Feststellung durch den Rat, durch die örtliche
Rechnungsprüfung zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann für
die Stadt Haan hat die Durchführung der Prüfung übernommen. Die Prüfung
erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des § 102 GO NRW
und hat zu keinen Einwendungen geführt. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem
anliegenden Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zusammengefasst,
der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Prüfungsamtes enthält.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß
§ 59 Abs. 3 GO NRW den Jahresabschluss und den
Lagebericht unter Einbezug des Prüfungsberichtes. Er hat zu dem Ergebnis der
Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am
Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob
nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind
und ob er den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss und
Lagebericht billigt.
Beschlussvorschlag für den RP-Ausschuss:
- Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben den Jahresabschluss der Stadt Haan zum 31.12.2019 in der Fassung vom 12.08.2020 und den Lagebericht gem. § 102 Abs. 3-5 GO NRW geprüft.
In die Prüfung wurde der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 12.08.2020 einbezogen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt in der anliegenden Erklärung, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben werden und er den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss in der Fassung vom 12.08.2020 und den Lagebericht billigt.
Die Erklärung wird vom Ausschussvorsitzenden unterschrieben.
- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96, 102 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019.
- Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.
Beschlussvorschlag für den HFA und Rat:
1. Der Rat stellt gemäß §§ 96, 102 GO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2019 fest.
2. Die Ratsmitglieder sprechen gemäß § 96 GO NRW der Bürgermeisterin die Entlastung aus.