Sachverhalt:
Anlässlich
der Sitzung des HFA am 09.06.2020 wurde mit Vorlage 40/040/2020 die
Digitalisierungsstrategie vorgestellt und durch den HFA eine vorzeitige
Antragstellung für Mittel aus dem DigitalPakt Schule freigegeben. Entsprechend
des Antrages der FDP-Ratsfraktion wurde seitens der Verwaltung die Vorbereitung
einer Digitalkonferenz für den Herbst 2020 vorangetrieben. Der vorgesehene
Ablauf ist als Anlage 1 beigefügt.
Folgender
Teilnehmerkreis war vorgesehen: Bürgermeisterin und Schuldezernentin, alle
Schulleitungen sowie die dortigen Medienbeauftragten, Medienbeauftragte des
Kreises Mettmann, Schulpflegschaftsvorsitzende, Schulaufsicht,
Fraktionsvorsitzende und schulpolitische Sprecher/innen, Vorsitzende BKSA und
JHA, der Digitalisierungsbeauftragte, der Vorsitzende des Jugendparlamentes,
Schülersprecher, OGS-Vertreter/innen, Behindertenbeauftragter, Vertreter des
Schulverwaltungsamtes sowie der IT, außerdem Vertreter der Firma Thomaßen
Consult. Damit werden schätzungsweise mindestens 70 Teilnehmende einzuplanen sein.
Unabhängig
vom Tagungsort (Gymnasium oder Schulzentrum) bedarf es hierfür unter
Corona-Bedingungen eines umfangreichen Hygienekonzeptes. Angesichts der aktuell
wieder deutlich steigenden Infektionszahlen hat die Verwaltung Bedenken
hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Durchführung einer solchen
Veranstaltung – dies auch vor dem Hintergrund, dass ein erneutes
Betretungsverbot für Schulgebäude nicht grundsätzlich auszuschließen ist. Eine
alternativ grundsätzlich mögliche digitale Durchführung der Digitalkonferenz
ist angesichts der geplanten Workshops nicht vorstellbar.
Stattdessen
sichert die Verwaltung zu, die individuellen Umsetzungspläne mit den Schulen in
Haan zu forcieren und deren Realisierung engmaschig zu begleiten. Diese
beinhalten u.a. die Einbindung der jeweiligen Schulkonferenz in die Entwicklung
des digitalen Lehrplanes. Somit finden in jeder Schule individuelle
Digitalisierungskonferenzen in kleinerem Rahmen, aber ergebnisorientiert auf
der Basis eines einheitlichen Umsetzungsplanes statt. Für die erfolgreiche
Umsetzung der Digitalisierungsstrategie ist aus Sicht der Verwaltung die
Durchführung der geplanten Digitalkonferenz nicht zwingend erforderlich, wenn
auch zweifellos wünschenswert.
Beschlussvorschlag:
Angesichts
der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie wird auf die Durchführung der für
den Spätherbst 2020 geplanten Digitalkonferenz verzichtet.
Finanz. Auswirkung:
keine