Einbringung
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurde seitens der Stadt Haan bereits in nicht
unerheblichem Maße in die digitale Infrastruktur und Ausstattung mit Hardware
an den Haaner Schulen investiert. Hierzu wurden stets in enger Zusammenarbeit
mit den Schulen, abgestimmt auf den Bedarf vor Ort, Ausstattungskonzepte
entwickelt und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der
Haushaltsberatungen bereitgestellt. So wurde in Haan neben der gängigen
Hardwareausstattung bereits sehr früh mit der Installation und dem Betrieb von interaktiven
Tafeln sowohl in Grund- als auch weiterführenden Schulen begonnen und auch
bereits in Grundschulen nicht unwesentlich in eine strukturelle Vernetzung
investiert.
Durch den Fortschritt der Digitalisierung und den damit verbundenen
Anforderungen an die Schulen, nicht zuletzt auch durch das Inkrafttreten des
Digitalpakts und
der damit verbundenen Erwartung von Fördergeldern in Höhe von rd. 760.000
€ (zzgl. 279.000 € zur
Verwendung für digitale Endgeräte für Lehrer/innen und unterstützungsbedürftige
Schüler/innen) ist eine Neuausrichtung der Medienentwicklung verbunden mit
einer weitergehenden Investition in die Infrastruktur an den Schulen nötig, um
den Einsatz mobiler Endgeräte in den Schulen zukunftssicher und nachhaltig zu
ermöglichen. Hierzu wurde ein externes Beratungsbüro beauftragt, um in
Abstimmung zwischen Schulen und Schulträger einen zukunftsgerichteten, den
Anforderungen moderner Bildungsbedarfe gerecht werdenden Medienentwicklungsplan
und daraus resultierende Handlungsbedarfe aufzustellen. Eine Vorstellung des
Planungsentwurfs wurde für die Sitzung des BKSA am 07.10.2020 angekündigt und
dient als Einbringung für die im Dezember stattfindenden
Haushaltsplanberatungen. Parallel dazu werden die schulscharf als Basis für den
Förderantrag erforderlichen technisch-pädagogischen Einsatzkonzepte erarbeitet,
um das Antragsverfahren auf Förderung nach dem DigitalPakt auf den Weg bringen
und in die Umsetzung an den einzelnen Schulen einsteigen zu können.
Mit Runderlass vom 11.09.2019 hat das Ministerium für Schule und Bildung
die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der
Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (DigitalPakt NRW)
verabschiedet. Förderbar sind demnach u.a. die IT-Grundstruktur, digitale
Arbeitsgeräte sowie schulgebundene mobile Endgeräte. Zuwendungsvoraussetzung
ist u.a. ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept für jede zur Förderung
vorgesehene Schule, das von der Schule und dem Zuwendungsempfänger (Stadt Haan
als Schulträger) gemeinsam erstellt worden ist.
Die Schulen in Haan sind nach Überzeugung des externen Gutachters
bereits vergleichsweise gut mit digitaler Infrastruktur und digitalen Medien
ausgestattet. Dies gilt nicht nur für das neu gebaute Gymnasium, das sich
aktuell auf der modernsten digitalen Ausbaustufe befindet und insofern nur
bedingt als Vergleich herangezogen werden kann. Ziel ist die einheitliche
Ausstattung der Schulen – differenziert nach den jeweiligen
Anforderungsprofilen der Primarstufe, der Sekundarstufe I sowie der
Sekundarstufe II. In der Endstufe wird für jeweils zwei Schülerinnen bzw.
Schüler ein digitales Endgerät zur Verfügung stehen. Die Priorität der ersten
Jahre der Laufzeit wird in der Beschaffung von Hardware, der Vernetzung sowie
dem Ausbau von Präsentationstechnik liegen. Der Medienentwicklungsplan hat eine
Laufzeit von sechs Jahren (bis 2026) und ein grundsätzliches Finanzvolumen in
Höhe von 2,93 Mio €. Dieses gilt es noch aufzubereiten und zu bereinigen, da
hierin z.B. auch Kosten für die Präsentationstechnik und die
Hardwareausstattung des Neubaus am Gymnasium enthalten sind, die bereits
beschafft und größtenteils bezahlt sind. Kosten im Bereich von Wartung und
Support finden sich ebenfalls zu nicht unerheblichen Teilen bereits jetzt im
Haushalt wieder. Die Glasfaseranbindung und damit verbundene höhere Kosten der
Anbindung erfolgt frühestens im Jahr 2022. Die Umsetzung des vorliegenden Plans
wird für einen gehobenen Ausstattungsstandard an den Schulen sorgen und dennoch
für die Stadt Haan dauerhaft finanzierbar sein. Es ist geplant, in der
Anfangszeit verstärkt Maßnahmen umzusetzen und Gelder abzurufen, um die
Möglichkeiten des DigitalPakts möglichst zeitnah und umfassend zu nutzen. Im
weiteren Verlauf wird die Investitionstätigkeit sukzessive abnehmen. Die der
Stadt Haan zustehenden Mittel in der Größenordnung von 760.000 € werden nach
derzeitiger Planung weitgehend ausgenutzt, obwohl der Neubau des Gymnasiums und
dessen derzeit überdurchschnittlicher Ausstattungsstandard zu berücksichtigen
ist. Förderfähig ist Hardware einmalig in Höhe von max. 25 T€ je Schule,
jedoch maximal in Höhe von 20% des Gesamtinvestitionsvolumens. Kosten für
Vernetzung, Netzwerkkomponenten und Serveradminlösungen sind jeweils zu 90 %
förderfähig. Nicht förderfähig ist die einzusetzende Software. Hilfreich ist
hier, dass das Land NRW die für Schulen kostenlose Lernplattform LOGINEO
aufgrund der Corona-Pandemie in den letzten Monaten deutlich ausgebaut hat.
Weitere 128.000 € und rd. 150.100 € wurden seitens des Landes für die
Anschaffung mobiler Endgeräte für Lehrer/innen und unterstützungsbedürftige
Schüler/innen bereitgestellt. Hierzu wurde ein förderunschädlicher
Maßnahmenbeginn zugelassen. Die Anschaffung soll kurzfristig umgesetzt werden.
Die Firma Thomaßen Consult empfiehlt jährliche sog.
„Jahresbilanzgespräche“ individuell mit jeder Schule, um auf geänderte
Anforderungen (z.B. Art der zu beschaffenden digitalen Endgeräte) flexibel
reagieren zu können, aber auch um die Realisierung der mit den Schulen zu
vereinbarenden Umsetzungspläne zu thematisieren. Der Rahmen-Umsetzungsplan als
Teil der Digitalisierungsstrategie für die Schulen in Haan ist dem Entwurf des
Medienentwicklungsplanes als Anlage beigefügt und bildet die Basis für die jährlichen
Jahresbilanzgespräche. Die Erarbeitung des Medienentwicklungsplanes erfolgte in
enger Abstimmung mit allen Schulen. Der finale Entwurf liegt den Schulen vor
und wird einem weiteren Termin am 30.09.2020 endabgestimmt. Sollte sich hieraus
noch Anpassungsbedarf ergeben, wird dies mitgeteilt; maßgebliche Änderungen
werden nach aktuellen Rücksprachen nicht erwartet. Abgerundet wird die
Medienentwicklungsplanung durch die Anbindung aller Schulen in Haan an das
leistungsfähige Glasfasernetz bis spätestens Ende 2022.
Beschlussvorschlag:
Die in der Sitzung des BKSA am 07.10.2020 vorgestellte Medienentwicklungsplanung
für die Schulen der Stadt Haan für die Jahre 2020 bis 2026 wird zur
Beschlussfassung im Rat der Stadt Haan empfohlen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die in der Entwurfsfassung der Medienentwicklungsplanung
dargestellten erforderlichen Mittel zu konkretisieren, in den Entwurf der
Haushalts- und Finanzplanung aufzunehmen und im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen zu erläutern.
Finanz. Auswirkung:
Die in der Präsentation von der Firma Thomaßen Consult für die Laufzeit
des Medienentwicklungsplans prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von 2,93 Mio
€ werden, Verabschiedung des Plans vorausgesetzt, für die
Haushaltsplanberatungen aufbereitet und bereinigt, aufgeteilt in den konsumtiven
und investiven Teil auch unter Berücksichtigung der Erträge durch die zu
erwartenden Fördermittel aus dem DigitalPakt.