Betreff
Medienentwicklungsplanung
Einbringung
Vorlage
40/043/2020
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den vergangenen Jahren wurde seitens der Stadt Haan bereits in nicht unerheblichem Maße in die digitale Infrastruktur und Ausstattung mit Hardware an den Haaner Schulen investiert. Hierzu wurden stets in enger Zusammenarbeit mit den Schulen, abgestimmt auf den Bedarf vor Ort, Ausstattungskonzepte entwickelt und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellt. So wurde in Haan neben der gängigen Hardwareausstattung bereits sehr früh mit der Installation und dem Betrieb von interaktiven Tafeln sowohl in Grund- als auch weiterführenden Schulen begonnen und auch bereits in Grundschulen nicht unwesentlich in eine strukturelle Vernetzung investiert.

 

Durch den Fortschritt der Digitalisierung und den damit verbundenen Anforderungen an die Schulen, nicht zuletzt auch durch das Inkrafttreten des Digitalpakts und                         der damit verbundenen Erwartung von Fördergeldern in Höhe von rd. 760.000 €              (zzgl. 279.000 € zur Verwendung für digitale Endgeräte für Lehrer/innen und unterstützungsbedürftige Schüler/innen) ist eine Neuausrichtung der Medienentwicklung verbunden mit einer weitergehenden Investition in die Infrastruktur an den Schulen nötig, um den Einsatz mobiler Endgeräte in den Schulen zukunftssicher und nachhaltig zu ermöglichen. Hierzu wurde ein externes Beratungsbüro beauftragt, um in Abstimmung zwischen Schulen und Schulträger einen zukunftsgerichteten, den Anforderungen moderner Bildungsbedarfe gerecht werdenden Medienentwicklungsplan und daraus resultierende Handlungsbedarfe aufzustellen. Eine Vorstellung des Planungsentwurfs wurde für die Sitzung des BKSA am 07.10.2020 angekündigt und dient als Einbringung für die im Dezember stattfindenden Haushaltsplanberatungen. Parallel dazu werden die schulscharf als Basis für den Förderantrag erforderlichen technisch-pädagogischen Einsatzkonzepte erarbeitet, um das Antragsverfahren auf Förderung nach dem DigitalPakt auf den Weg bringen und in die Umsetzung an den einzelnen Schulen einsteigen zu können.

 

Mit Runderlass vom 11.09.2019 hat das Ministerium für Schule und Bildung die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (DigitalPakt NRW) verabschiedet. Förderbar sind demnach u.a. die IT-Grundstruktur, digitale Arbeitsgeräte sowie schulgebundene mobile Endgeräte. Zuwendungsvoraussetzung ist u.a. ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept für jede zur Förderung vorgesehene Schule, das von der Schule und dem Zuwendungsempfänger (Stadt Haan als Schulträger) gemeinsam erstellt worden ist.

 

Die Schulen in Haan sind nach Überzeugung des externen Gutachters bereits vergleichsweise gut mit digitaler Infrastruktur und digitalen Medien ausgestattet. Dies gilt nicht nur für das neu gebaute Gymnasium, das sich aktuell auf der modernsten digitalen Ausbaustufe befindet und insofern nur bedingt als Vergleich herangezogen werden kann. Ziel ist die einheitliche Ausstattung der Schulen – differenziert nach den jeweiligen Anforderungsprofilen der Primarstufe, der Sekundarstufe I sowie der Sekundarstufe II. In der Endstufe wird für jeweils zwei Schülerinnen bzw. Schüler ein digitales Endgerät zur Verfügung stehen. Die Priorität der ersten Jahre der Laufzeit wird in der Beschaffung von Hardware, der Vernetzung sowie dem Ausbau von Präsentationstechnik liegen. Der Medienentwicklungsplan hat eine Laufzeit von sechs Jahren (bis 2026) und ein grundsätzliches Finanzvolumen in Höhe von 2,93 Mio €. Dieses gilt es noch aufzubereiten und zu bereinigen, da hierin z.B. auch Kosten für die Präsentationstechnik und die Hardwareausstattung des Neubaus am Gymnasium enthalten sind, die bereits beschafft und größtenteils bezahlt sind. Kosten im Bereich von Wartung und Support finden sich ebenfalls zu nicht unerheblichen Teilen bereits jetzt im Haushalt wieder. Die Glasfaseranbindung und damit verbundene höhere Kosten der Anbindung erfolgt frühestens im Jahr 2022. Die Umsetzung des vorliegenden Plans wird für einen gehobenen Ausstattungsstandard an den Schulen sorgen und dennoch für die Stadt Haan dauerhaft finanzierbar sein. Es ist geplant, in der Anfangszeit verstärkt Maßnahmen umzusetzen und Gelder abzurufen, um die Möglichkeiten des DigitalPakts möglichst zeitnah und umfassend zu nutzen. Im weiteren Verlauf wird die Investitionstätigkeit sukzessive abnehmen. Die der Stadt Haan zustehenden Mittel in der Größenordnung von 760.000 € werden nach derzeitiger Planung weitgehend ausgenutzt, obwohl der Neubau des Gymnasiums und dessen derzeit überdurchschnittlicher Ausstattungsstandard zu berücksichtigen ist. Förderfähig ist Hardware einmalig in Höhe von max. 25 T€ je Schule, jedoch maximal in Höhe von 20% des Gesamtinvestitionsvolumens. Kosten für Vernetzung, Netzwerkkomponenten und Serveradminlösungen sind jeweils zu 90 % förderfähig. Nicht förderfähig ist die einzusetzende Software. Hilfreich ist hier, dass das Land NRW die für Schulen kostenlose Lernplattform LOGINEO aufgrund der Corona-Pandemie in den letzten Monaten deutlich ausgebaut hat. Weitere 128.000 € und rd. 150.100 € wurden seitens des Landes für die Anschaffung mobiler Endgeräte für Lehrer/innen und unterstützungsbedürftige Schüler/innen bereitgestellt. Hierzu wurde ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn zugelassen. Die Anschaffung soll kurzfristig umgesetzt werden.  

 

Die Firma Thomaßen Consult empfiehlt jährliche sog. „Jahresbilanzgespräche“ individuell mit jeder Schule, um auf geänderte Anforderungen (z.B. Art der zu beschaffenden digitalen Endgeräte) flexibel reagieren zu können, aber auch um die Realisierung der mit den Schulen zu vereinbarenden Umsetzungspläne zu thematisieren. Der Rahmen-Umsetzungsplan als Teil der Digitalisierungsstrategie für die Schulen in Haan ist dem Entwurf des Medienentwicklungsplanes als Anlage beigefügt und bildet die Basis für die jährlichen Jahresbilanzgespräche. Die Erarbeitung des Medienentwicklungsplanes erfolgte in enger Abstimmung mit allen Schulen. Der finale Entwurf liegt den Schulen vor und wird einem weiteren Termin am 30.09.2020 endabgestimmt. Sollte sich hieraus noch Anpassungsbedarf ergeben, wird dies mitgeteilt; maßgebliche Änderungen werden nach aktuellen Rücksprachen nicht erwartet. Abgerundet wird die Medienentwicklungsplanung durch die Anbindung aller Schulen in Haan an das leistungsfähige Glasfasernetz bis spätestens Ende 2022.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Sitzung des BKSA am 07.10.2020 vorgestellte Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Haan für die Jahre 2020 bis 2026 wird zur Beschlussfassung im Rat der Stadt Haan empfohlen. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Entwurfsfassung der Medienentwicklungsplanung dargestellten erforderlichen Mittel zu konkretisieren, in den Entwurf der Haushalts- und Finanzplanung aufzunehmen und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu erläutern.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die in der Präsentation von der Firma Thomaßen Consult für die Laufzeit des Medienentwicklungsplans prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von 2,93 Mio € werden, Verabschiedung des Plans vorausgesetzt, für die Haushaltsplanberatungen aufbereitet und bereinigt, aufgeteilt in den konsumtiven und investiven Teil auch unter Berücksichtigung der Erträge durch die zu erwartenden Fördermittel aus dem DigitalPakt.