Sachverhalt:

 

Über die örtliche Presse und die Homepage der Stadt Haan wurde die Öffentlichkeit über die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten informiert und aufgerufen sich bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur zu melden, um eine Anfrage für einen Zuschuss zu stellen. Anhand der Rückläufer können, wie in den Vorjahren, die Zuschüsse nach Kriterien transparent verteilt werden.

 

Aufgrund der in 2020 aufgetretenen und noch anhaltenden Covid-19-Pandemie konnten geplante Konzerte und Auftritte der musikausübenden Vereine nicht oder nur teilweise stattfinden.

Daher schlägt die Verwaltung für 2020 vor, den zur Verfügung stehenden Betrag für „Jubiläen“ und „mind.1 Konzert“ i.H.v. 1.500,00€, dem Betrag „Grundbetrag“ hinzuzufügen, sodass eine gleichmäßig Verteilung auf die eingegangenen Anfragen der musikausübenden Vereine erfolgt, wie in der Anlage „Vorschlag Nr. 1 - Aufteilung Zuschuss musikausübende Vereine 2020“ ersichtlich.

 

Ebenfalls beigefügt als Alternative ist die Anlage „Vorschlag Nr. 2 - Aufteilung Zuschuss musikausübende Vereine 2020“, diese sieht die Verteilung des Zuschusses in bisheriger Form vor.

 

Sowohl in 2019 als auch in 2020 haben sich dieselben musikausübenden Vereine beworben.

 

Eine Übersicht, der bereits beschlossenen und ausgezahlten Beträge aus 2019 und den Beträgen der Vorschläge von 2020, ist ebenfalls beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Zuschüsse werden gem. der anliegende Liste „Vorschlag Nr. 1 - Aufteilung Zuschuss musikausübende Vereine 2020“ oder verteilt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Ausgaben in Höhe von 4.500 Euro