Betreff
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III Nord/Gruiten
Vorlage
32-2/082/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 3 Abs. 1. Schiedsamtsgesetz NRW wählt der Rat der Gemeinde die Schiedsperson.

 

Mit Schreiben vom 10.06.2020 teilte das Amtsgericht Mettmann mit, dass die fünfjährige Amtszeit des Schiedsperson Dirk Posthum am 17.12.2020 endet und die Schiedsperson neu zu wählen ist.

 

Herr Dirk Posthum hat sich mit Schreiben vom 22.06.2020 gerne für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung gestellt.

 

Die im Rahmen der (Wieder-)wahl anzuhörende zuständige Bezirksvertretung der Schiedsleute hat sich ausdrücklich für eine Wiederwahl von Herrn Posthum ausgesprochen. Die zuständige Leitung des Amtsgerichts Mettmann hat ebenfalls erklärt, die Wiederwahl von Herrn Posthum zu unterstützen. Die Verwaltung schließt sich diesen Auffassungen ebenso an.

 

Aus diesem Grund und da auch sonst keine Hinderungsgründe im Sinne des Schiedsamtsgesetzes bekannt geworden sind, kann auf die sonst vorgesehene Veröffentlichung, nach der sich interessierte Personen um das Amt der Schiedsperson bewerben können (§ 3 Abs. 2 Schiedsamtsgesetz NRW), verzichtet werden und Herr Posthum unmittelbar zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.

 

 

 

Hinweis

 

Sofern ein Beratungsbedarf über die geschützten Daten des Bewerbers besteht, darf hierüber aus Gründen des Datenschutzes nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werden.

 

 

Verfasser: Andrea Kronauer

Beschlussvorschlag:

Herr Dirk Posthum, Breitestraße 8, 42781 Haan, wird für eine weitere Amtsperiode zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Nord/Gruiten) der Stadt Haan gewählt.

Finanz. Auswirkung:

keine Veränderungen