Betreff
Bürgerantrag vom 26.09.2020
hier: Verbot für LKW über 3,5 to an der unteren Diekerstraße
Vorlage
10/254/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 (6) an die zuständige Stelle.

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerantrag vom 26.09.2020 (siehe Anlage) wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) verwiesen.

 

Im Falle einer organisatorischen Änderung des o.g. Gremiums zur Ratsperiode ab dem 01.11.2020, wird der Bürgerantrag an den, entsprechend dem o.g. Gremium, neuen zuständigen Fachausschuss verwiesen.