Betreff
Vereidigung und Einführung der Bürgermeisterin
Vorlage
10/001/2020
Art
Informationsvorlage
Die
Bürgermeisterin wird gem. § 65 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vom
Altersvorsitzenden vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
(Empfehlung)
Diensteid nach § 46 Abs. 1 Landesbeamtengesetz NRW:
„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt
nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und
verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.