Betreff
Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage
10/003/2020
Art
Informationsvorlage
Die
Ratsmitglieder werden gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW von der
Bürgermeisterin eingeführt und verpflichtet.
In den Verwaltungsvorschriften wird als Verpflichtungstext empfohlen:
„Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“