Betreff
Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage
10/003/2020
Art
Informationsvorlage

Die Ratsmitglieder werden gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW von der Bürgermeisterin eingeführt und verpflichtet.

 

In den Verwaltungsvorschriften wird als Verpflichtungstext empfohlen:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“