Betreff
Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter der Bürgermeisterin
Vorlage
10/005/2020
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stellvertreter der Bürgermeisterin werden von der Bürgermeisterin gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW eingeführt und verpflichtet.

 

In den Verwaltungsvorschriften wird als Verpflichtungstext empfohlen:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“