Betreff
Bildung von Ausschüssen und Festlegung der jeweiligen Zahl der Ausschusssitze
Vorlage
10/006/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Haan hatte für die Ratsperiode 2014 - 2020 in seinen Sitzungen am 17.06.2014 folgende Ausschüsse gebildet und die Zahl der Ausschusssitze wie folgt festgelegt:

 

·         Haupt- und Finanzausschuss                                                                        17 Sitze (+Bgm.)

·         Rechnungsprüfungsausschuss                                                        15 Sitze

·         Wahlprüfungsausschuss                                                                    15 Sitze

·         Jugendhilfeausschuss                                                                         15 Sitze

·         Wahlausschuss                                                                                     10 Sitze

·         Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr                 17 Sitze

·         Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport                                         17 Sitze

·         Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften,

Stadtmarketing und Tourismus                                                           17 Sitze

·         Sozial- und Integrationsausschuss                                                   17 Sitze

·         Ausschuss für Bau-, Vergabe-, Feuerschutz und

Ordnungsangelegenheiten                                                                 17 Sitze

·         Unterausschuss ÖPNV                                                                                    11 Sitze         

·         Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling       11 Sitze

·         Unterausschuss für Städtepartnerschaften                                     11 Sitze

 

 

1. Bildung von Ausschüssen

 

 

1.1 Pflichtausschüsse

 

Nach § 57 Abs. 2 GO NRW müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Die Aufgaben des Finanzausschusses können dem Hauptausschuss – wie in Haan üblich – übertragen werden.

 

 

1.2 Sondergesetzliche Ausschüsse

 

Zur Bildung des Jugendhilfeausschusses ist die Stadt Haan als örtliche Trägerin der Jugendhilfe nach § 71 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i.V.m. § 4 AG KJHG verpflichtet.

 

Die Bildung des Wahlprüfungsausschusses beruht auf § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Der Wahlprüfungsausschuss ist unverzüglich, also in der 1. Sitzung des neugewählten Rates, zu bilden.

 

Die Bildung des Wahlausschusses beruht auf § 2 Abs. 1 KWahlG.

 

 

1.3 Freiwillige Ausschüsse

 

Gemäß § 57 Abs. 1 GO NRW kann der Rat Ausschüsse bilden. Hinsichtlich der Bildung dieser „freiwilligen“ Ausschüsse, ist der Rat in der zeitlichen Abfolge nicht in einem engen Zeitrahmen eingebunden. Die zu bildenden Ausschüsse regelt § 4 der Hauptsatzung der Stadt Haan. Der Bürgermeister hat Stimmrecht.

 

Entscheidungen, die durch die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates einem noch nicht gebildeten Ausschuss übertragen sind, trifft ggfls. der Rat. Bei der Ausschussbildung und der Besetzung der Vorsitze zu unterschiedlichen Zeiten ist jedoch § 58 Abs. 5 und Abs. 6 GO NRW zu beachten.

 

 

2. Festlegung der Zahl der Ausschusssitze

 

Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse. Der Rat entscheidet über die Anzahl der Ausschusssitze mit einfacher Mehrheit. Hier besitzt der Bürgermeister kein Stimmrecht.

 

Ausnahme:

Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Haan legt die Anzahl der Ausschusssitze für den Jugendhilfeausschuss auf 15 fest.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt bildet folgende Ausschüsse:

 

·         Haupt- und Finanzausschuss (Pflichtausschuss, § 57 Abs. 2 GO NRW)

·         Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss, § 57 Abs. 2 GO NRW)

·         Jugendhilfeausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 71 SGB VIII i.V. m. § 4 AG KJHG)

·         Wahlausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 2 Abs. 1 KWahlG)

·         Wahlprüfungsausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 40 KWahlG)

·         (…)

 

2.    Die Zahl der Ausschusssitze in diesen Ausschüssen beträgt: (...)

Finanz. Auswirkung:

 

Sitzungsgeld in Höhe von 20,30 € pro Ratsmitglied und Mitglied des Seniorenbeirates sowie 26,20 € pro sachkundiger Bürgerin / sachkundigem Bürger je Sitzung