Betreff
Bestellung der / des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Haan
Vorlage
50/002/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 2 Abs. 1 der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Haan vom 18.12.2014 wird durch den Rat der Stadt Haan eine ehrenamtliche Behindertenbeauftragte oder ein ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter oder mehrere Behindertenbeauftragte bestellt.

 

Nach § 2 Abs. 2 der Satzung übt die / der Behindertenbeauftragte das Amt für die Zeit der Wahlperiode des Rates der Stadt Haan aus. Das Amt endet mit dem Zusammentreten eines neuen Stadtrates. Nach Beendigung übt die / der bisherige Amtsinhaberin / Amtsinhaber bis zu ihrer / seiner Neubestellung oder bis zur Bestellung einer / eines neuen Amtsinhaberin / Amtsinhabers ihre / seine Tätigkeit weiter aus.

 

Die erste Bestellung eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten erfolgte mit Ratsbeschluss vom 19.12.2006. Aktuell üben Frau Gabriele Bongard, Herr Hans Werner Joormann und Herr Dieter Smolka das Amt, nach Ratsbeschluss vom 16.12.2014, gemeinsam aus.

 

In der Vergangenheit wurde das Amt vor einer Neu-Besetzung ausgeschrieben. Vorstellungen fanden im Sozial- und Integrationsausschuss statt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan

 

1.         bestellt nach § 2 Abs. 1 der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Haan vom 18.12.2014 Frau / Herrn (….) mit sofortiger Wirkung zur / zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Haan.

 

alternativ

 

2.         beschließt, das Amt der / des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Haan auszuschreiben und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung unverzüglich vorzunehmen.

            Bei der Verwaltung eingehende Bewerbungen sind den Fraktionen zuzuleiten, diese werden ggf. Personen für eine Vorstellung im Sozial- und Integrationsausschuss vorschlagen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 07.11.2006 werden der / dem ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder analog der Stadtverordneten der Stadt Haan (§ 5 Abs. 1 lit. g der Hauptsatzung der Stadt Haan) gewährt.

 

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