Betreff
Bestellung eines Schriftführers für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA)
Vorlage
III/001/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bestellt der Rat für seine Sitzungen eine/n Schriftführer/in.

 

Für das Verfahren in den Ausschüssen ist diese Vorschrift gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW entsprechend anzuwenden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Schriftführer für die künftigen Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau wird Herr Dipl.-Ing. Martin Stolz (Technischer Angestellter) bestellt. Für Vertretungsfälle wird Herr Dipl.-Ing. Uwe Bolz (Technischer Angestellter) sowie Frau Dipl.-Ing. Sabine Scharf (Technische Angestellte) bestellt.