Betreff
Bestellung eines Schriftführers für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA)
Vorlage
III/001/2020
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Nach § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bestellt der Rat für seine Sitzungen eine/n Schriftführer/in.
Für das Verfahren in den Ausschüssen ist diese Vorschrift gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW entsprechend anzuwenden.
Beschlussvorschlag:
Als Schriftführer für die künftigen
Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau wird Herr Dipl.-Ing.
Martin Stolz (Technischer Angestellter) bestellt. Für Vertretungsfälle wird
Herr Dipl.-Ing. Uwe Bolz (Technischer Angestellter) sowie Frau Dipl.-Ing. Sabine
Scharf (Technische Angestellte) bestellt.