Betreff
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden
Vorlage
51/005/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die stellvertretenden Vorsitzenden werden in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses vom Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

Die Wahl wird gem. § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NW durch offene Abstimmung vollzogen, sofern diesem Verfahren niemand widerspricht.

 

Gemäß § 4 Abs. 5 AG KJHG NW müssen die stellvertretenden Vorsitzenden der Vertretungskörperschaft angehören und in dieser Eigenschaft Mitglied im Jugendhilfeausschuss sein.

 

Beschlussvorschlag:

 

-

Finanz. Auswirkung:

 

keine