Einrichtung eines Stellenanteils von 1,0 für das Zentrale Beschwerdemanagement der Stadt Haan
Sachverhalt:
Beschwerden und Anregungen erreichen die Verwaltung auf unterschiedliche
Art und Weise (per Brief, per Mail, mündlich oder mündlich zur Niederschrift).
Beschwerden können als Fachaufsichtsbeschwerde (Beschwerde in der Sache
bzw. im Anliegen selbst) oder als Dienstaufsichtsbeschwerde (Beschwerde über
das Verhalten eines/einer städtischen Bediensteten) eingehen. Diese gehen dann
entweder direkt bei der Bürgermeisterin oder im Fachamt ein, in einigen Fällen
auch im Haupt- und Personalamt.
Die Dienstaufsichtsbeschwerden werden derzeit im Haupt- und Personalamt
bearbeitet und der Bürgermeisterin zur Unterschrift vorgelegt. Die Fachämter
werden vorab um Stellungnahme gebeten, da immer ein Verhalten eines/einer
Beschäftigten in der Beschwerde angesprochen wird. Die Stellungnahme des/der
betroffenen Beschäftigten und der Vorgesetzten fließt dann in die Antwort der
Bürgermeisterin an den/die Beschwerdeführer/-in ein.
Oft handelt es sich gleichzeitig sowohl um eine Dienst- als auch eine
Fachaufsichtsbeschwerde. Die Bewertung, um welche Art der Beschwerde es sich
handelt, nimmt das Haupt- und Personalamt vor.
Liegen Fachaufsichtsbeschwerden vor, so werden diese an die Fachämter
mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. In einigen Fällen beantwortet
neben der Amtsleitung auch die Dezernatsleitung oder die Bürgermeisterin die
Fachaufsichtsbeschwerden selbst. Nicht selten erfordern insbesondere die
Fachaufsichtsbeschwerden einen intensiven Arbeits- und Zeitaufwand, wenn
der/die Beschwerdeführer*in mit der Antwort nicht einverstanden ist. Hier fehlt
teilweise eine zentrale Koordinierung, wenn Beschwerde und erneute Schreiben
des/der Beschwerdeführer*in an unterschiedliche Stellen eingehen (z.B.
Bürgermeisterin, Fachamt, Amt 10 usw.). Es ist in diesen Fällen dann nicht
immer sichergestellt, ob alle zu beteiligenden Stellen informiert sind. In
einigen Fällen können sowohl bei Dienstaufsichtsbeschwerden als auch bei
Fachaufsichtsbeschwerden mehrere Ämter betroffen sein. Ein zentrales
Beschwerdemanagement in der Organisationsabteilung kann hier Abhilfe schaffen
und sicherstellen, dass die richtigen Stellen die Beschwerden bearbeiten und
keine Beschwerde unberücksichtigt bleibt.
Aufgrund der Möglichkeit, Beschwerden via E-Mails auch schnell (mal
eben) vom Smartphone an die Stadtverwaltung zu senden, ist in den vergangenen
Jahren auch die Zahl der eingehenden Beschwerden gestiegen. Der/die
Beschwerdeführer/-in muss sich nicht erst lange an einen Computer setzen,
sondern kann die Beschwerde jederzeit versenden.
Der Rat der Stadt Haan hat die Einführung einer Mängelmelder-App für den
Haushalt 2020 beschlossen. Mit dieser App sollen die Bürger*innen von Ihrem
Smartphone aus und mit einer zuvor heruntergeladenen App Mängel direkt an die
Stadtverwaltung Haan schicken können. Der gemeldete Mangel fließt dann in ein
Ticketsystem ein und der/die Absender*in erhält automatisch eine
Eingangsbestätigung (ein sog. „Ticket“). Die Ticketbearbeitung soll künftig in
der Organisationsabteilung zentral erfolgen. Nach Beseitigung des Mangels
erhält der /die Absender*in eine Erledigungsnachricht.
In der Organisationsabteilung sollen künftig die eingehenden Mängel per
App hinsichtlich einer zeitnahen Bearbeitung koordiniert und überwacht werden.
Insbesondere bei Mängeln, die eine Mitwirkung mehrerer Stellen oder Ämter in
der Verwaltung erfordern, ist eine zentrale Steuerung unerlässlich.
Aufgrund fehlender Eingangsbestätigungen und Rückmeldungen an die
Beschwerdeführer*innen forderte die WLH-Fraktion bereits im UAOPC am 10.03.2020
eine organisatorische und technische Veränderung (Mail der Stadtverordneten
Lukat vom 24.01.2020).
Die CDU-Fraktion beantragte über die vom Rat beschlossene Einführung
einer Mängelmelder-App hinaus auch die Einführung eines städtischen
Ideenmelders (Antrag der CDU-Fraktion vom 17.07.2020).
Eingehende Ideen aus der Bevölkerung erfordern (anders als bei der
Mängelmeldung) einen intensiveren Austausch zwischen dem/der Ideengeber*in und
den zu beteiligenden und zuständigen Stellen in der Verwaltung und Politik, so
dass hier u.a. Terminkoordinierungen, Kontaktherstellungen veranlasst und Daten
ausgetauscht werden müssen.
Um den Forderungen aus der Politik nachzukommen, das gesamte und
zunehmende Beschwerde-, Ideen- und Mängelaufkommen zentral zu steuern und
Antworten schnellstmöglich sicherstellen zu können, empfiehlt sich die
Einrichtung eines Stellenanteils von 1,0 im Stellenplan 2021.
Die von der Verwaltung empfohlene Vollzeitstelle beinhaltet nicht nur
eine Überwachung, Steuerung und Koordinierung in der Bearbeitung der Beschwerden,
Mängelmeldungen und Ideenmitteilungen, sondern insbesondere bei den Dienst- und
Fachaufsichtsbeschwerden auch eine – für den/die Bürger*in inhaltlich
verständliche – Aufbereitung der Antwort, frei vom sog. „Amtsdeutsch“ und eine
Sichtung, ob alle Punkte des jeweiligen Anliegens in der Antwort
Berücksichtigung fanden.
Aus dieser verantwortungsvollen Aufgabe mit Außenwirkung ergibt sich der
Stellenwert EG 9a.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beschließt die Aufnahme einer Vollzeitstelle (EG 9a) im Stellenplan 2021 für den Aufbau eines Zentralen Beschwerdemanagement in der Organisationsabteilung.
Finanz. Auswirkung:
Personalkosten 54.170,00 €/jährlich