Einrichtung eines Stellenanteils von 1,0 als Elektrofachkraft (EG 6)
Sachverhalt:
In
der Vergangenheit wurden die Aufgaben einer Elektrofachkraft für die gesetzlich
vorgeschriebene Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte extern vergeben,
da hierfür kein Stellenanteil im Stellenplan vorhanden war.
Der
Umfang der externen Beauftragung durch ein Fachunternehmen lässt sich im
Vorfeld einer Jahresplanung nicht vollständig erfassen (z.B.: bei
unvorhersehbaren auftretenden Schäden und dringenden Reparaturen).
Zudem
können Prüfungen, welche durch eigenes Personal ausgeführt werden, effizienter
und qualitativ besser durchführt werden. Aufgrund einer standardisierten
Hardwareausstattung im Hause kann die Prüfzeit der Elektroprüfungen deutlich reduziert
werden, da die Hardware und Elektrogeräte einmalig erfasst werden können und
somit ab dem zweiten Durchlauf weniger Zeit beansprucht wird.
Externe
Firmen, die immer neu beauftragt werden, müssen diese erstmalige Erfassung
immer erneut durchführen und führen nicht nur bei dem beauftragten Unternehmen
selbst zu längeren Aufenthalten in einem Büro, sondern stören auch die
Arbeitsabläufe der Beschäftigten in den Büros. Die Arbeitsunterbrechungen der Beschäftigten,
deren Arbeitsbereich geprüft wird, reduziert sich. Durch die Flexibilität und
Integrierung des eigenen Personals in die Verwaltung ist es möglich, die
Betriebsmittel in Abwesenheit der Kollegen*innen (z.B. während Urlaub,
Fortbildung, Krankheit) unbürokratisch zu prüfen.
Des
Weiteren muss kein Hausmeister für die Dauer der Prüfungen bereitgestellt
werden, um externe Techniker zu begleiten, da nicht alle Räume frei zugänglich
sind und Fremdfirmen keinen Generalschlüssel erhalten dürfen. Es entstehen
somit keine Mehrkosten durch Wartezeiten und Bereitstellung einer Begleitperson
(z.B. bei den Hausmeistern). Hierdurch wird unter anderem eine beträchtliche
Reduzierung der Arbeitsausfallzeit erreicht.
Ein
weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Verwaltungsaufgaben kombiniert werden und
somit andere Bereiche entlastet werden können. Hier kann eine Kooperation mit
der IT-Abteilung eingegangen werden und Inventarisierungsaufgaben zeitgleich
mit Inventarisierungsüberprüfung erfolgen und somit die IT-Abteilung entlastet
werden.
Die Beseitigung
festgestellter Mängel im elektrotechnischen Bereich, die während der
Verrichtung der schwerpunktmäßigen Tätigkeiten vom Beschäftigten selbst
festgestellt werden (besonders bei Gefahr in Verzug), führen zu weiteren
Kosteneinsparungen und einer erheblichen Zeitersparnis. Es werden nicht mehrere
Abteilungen und verschiedene Beschäftigte zur Beseitigung eines elektrotechnischen
Mangels bemüht. Die Erledigung erfolgt komplett durch eine einzige Fachkraft,
keine weiteren Nachbearbeitungen und Rücksprachen mit weiteren Kolleginnen und
Kollegen fallen an. Dies kann sogar Unfälle verhindern oder vorbeugen.
Bei
der letzten Ausschreibung kamen nur für die Prüfung von ortsveränderlichen
Elektrogeräten zwei Angebote von jährlich 55.845,03 € und 94.179,34 € zusammen.
Demgegenüber stehen Personalkosten für eine Vollzeitstelle (EG 6) pro Jahr von
49.219,02 €. Das entspricht einer Ersparnis von 6.626,01€ gegenüber einer
Vergabe durch eine Fremdfirma unter Heranziehung des günstigsten Angebots. Die
Einrichtung einer Stelle für eine Elektrofachkraft stellt somit nicht nur eine
Einsparung dar, sondern hat auch den Vorteil, dass zusätzlich zur Prüfung von
ortsveränderlichen Elektrogeräten die Aufgaben der unter den
„Schwerpunktaufgaben“ aufgeführten Tätigkeiten zusätzlich durchgeführt werden
können (siehe unten). Auch durch die vorhandene fachliche Kompetenz entstehen
für die Stadt Haan finanzielle Vorteile.
Zusammengefasst entstehen folgende Vorteile:
• quantitativere und
qualitative Verbesserung bei der Geräteüberprüfung
• weniger
Arbeitsunterbrechungen der Mitarbeiter
• schnelle und
unkomplizierte Beseitigung von möglichen Gefahren
• reduzierter Verwaltungsaufwand in
Bezug auf Ausschreibungen oder Reparatur / Neubeschaffung
• keine monetären
Mehraufwände bei besserer Leistung.
Aufgaben einer
eigenen Elektrofachkraft
Schwerpunktaufgaben:
• Überprüfung der ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmittel in den von der Stadt Haan genutzten Gebäuden
entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 und VDE 0701-0702
• Inventarisierung der
Geräte
• Termingerüst für die Überprüfung
selbständig erstellen und regelmäßig aktualisieren
• Eigenverantwortliche
Terminabstimmung mit den einzelnen Abteilungen
• Komplette Koordination der Prüfung
aller ortsveränderlichen Elektrogeräte in den Gebäuden
• Ab- und Aufbau der Betriebsmittel zum
Zweck der Prüfung mit anschließendem Funktionstest
• Erstellen und Anbringen eines
Barcodeaufklebers mit fortlaufender Nummer auf jedes Gerät
• Erstellen, Anbringen
und Kennzeichnen der Prüfplaketten
• Rechtssichere
Dokumentation der Prüfergebnisse im Excel- und PDF-Format
• Mithilfe im Bereich des
Arbeitsschutzes z.B. bei der Vor- und Nachbereitung von Fortbildungen
Erweiterung der Schwerpunktaufgaben:
• Fachliche Unterstützung und Beratung
der Abteilungen durch eine/n Elektromeister*in
• Instandsetzung von elektrischen
Einrichtungen (vorrangig bei Gefahr in Verzug) von z.B. defekten Schaltern und
Steckdosen in Schulen und Kitas, diese nach dem heutigen Stand der Technik
wieder montieren oder erneuern und sichern
• Benötigtes
Elektromaterial beschaffen und verwalten
• Fachliche und technische Unterstützung
der Hausmeister bei elektrischen Problemen
• Fachlicher Ansprechpartner für die
einzelnen Ämter bei der Beschaffung von Elektrogeräten und dergleichen (z.B.
Überspannungsschutzelement, Heizlüfter, Spannungsverteiler etc.)
• Sorgfältiges Aufzeichnen und Verwalten
der rechtssicheren Dokumentation durch eine befähigte Person gemäß der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regel für
Betriebssicherheit (TRBS).
Weitere Aufgaben:
• Stellvertretender
Leiter im Bereich Arbeitsschutz
• Organisation, Koordinierung und
Durchführung von Fortbildungen bzw. Unterrichten (z.B.
Brandschutzunterweisungen und dergleichen)
• Achten auf eventuelle Gefährdungen in
den von der Stadt Haan genutzten Gebäuden, besonders im elektrotechnischen
Bereich
• Sofortiger Austausch / Erneuerung von
beanstandeten Prüflingen in direkter Kooperation mit 10-3 IT-Abteilung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beschließt die Aufnahme eines Stellenanteils von
1,0 für eine Elektrofachkraft (EG 6) im Stellenplan 2021.
Finanz. Auswirkung:
siehe oben unter
Begründung