Betreff
Stellenplanberatungen - Stellenplan 2021
Einrichtung eines Stellenanteils von 1,0 als Elektrofachkraft (EG 6)
Vorlage
10/013/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit wurden die Aufgaben einer Elektrofachkraft für die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte extern vergeben, da hierfür kein Stellenanteil im Stellenplan vorhanden war.

Der Umfang der externen Beauftragung durch ein Fachunternehmen lässt sich im Vorfeld einer Jahresplanung nicht vollständig erfassen (z.B.: bei unvorhersehbaren auftretenden Schäden und dringenden Reparaturen).

Zudem können Prüfungen, welche durch eigenes Personal ausgeführt werden, effizienter und qualitativ besser durchführt werden. Aufgrund einer standardisierten Hardwareausstattung im Hause kann die Prüfzeit der Elektroprüfungen deutlich reduziert werden, da die Hardware und Elektrogeräte einmalig erfasst werden können und somit ab dem zweiten Durchlauf weniger Zeit beansprucht wird.

Externe Firmen, die immer neu beauftragt werden, müssen diese erstmalige Erfassung immer erneut durchführen und führen nicht nur bei dem beauftragten Unternehmen selbst zu längeren Aufenthalten in einem Büro, sondern stören auch die Arbeitsabläufe der Beschäftigten in den Büros. Die Arbeitsunterbrechungen der Beschäftigten, deren Arbeitsbereich geprüft wird, reduziert sich. Durch die Flexibilität und Integrierung des eigenen Personals in die Verwaltung ist es möglich, die Betriebsmittel in Abwesenheit der Kollegen*innen (z.B. während Urlaub, Fortbildung, Krankheit) unbürokratisch zu prüfen.

Des Weiteren muss kein Hausmeister für die Dauer der Prüfungen bereitgestellt werden, um externe Techniker zu begleiten, da nicht alle Räume frei zugänglich sind und Fremdfirmen keinen Generalschlüssel erhalten dürfen. Es entstehen somit keine Mehrkosten durch Wartezeiten und Bereitstellung einer Begleitperson (z.B. bei den Hausmeistern). Hierdurch wird unter anderem eine beträchtliche Reduzierung der Arbeitsausfallzeit erreicht.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Verwaltungsaufgaben kombiniert werden und somit andere Bereiche entlastet werden können. Hier kann eine Kooperation mit der IT-Abteilung eingegangen werden und Inventarisierungsaufgaben zeitgleich mit Inventarisierungsüberprüfung erfolgen und somit die IT-Abteilung entlastet werden.

Die Beseitigung festgestellter Mängel im elektrotechnischen Bereich, die während der Verrichtung der schwerpunktmäßigen Tätigkeiten vom Beschäftigten selbst festgestellt werden (besonders bei Gefahr in Verzug), führen zu weiteren Kosteneinsparungen und einer erheblichen Zeitersparnis. Es werden nicht mehrere Abteilungen und verschiedene Beschäftigte zur Beseitigung eines elektrotechnischen Mangels bemüht. Die Erledigung erfolgt komplett durch eine einzige Fachkraft, keine weiteren Nachbearbeitungen und Rücksprachen mit weiteren Kolleginnen und Kollegen fallen an. Dies kann sogar Unfälle verhindern oder vorbeugen.

 

Bei der letzten Ausschreibung kamen nur für die Prüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten zwei Angebote von jährlich 55.845,03 € und 94.179,34 € zusammen. Demgegenüber stehen Personalkosten für eine Vollzeitstelle (EG 6) pro Jahr von 49.219,02 €. Das entspricht einer Ersparnis von 6.626,01€ gegenüber einer Vergabe durch eine Fremdfirma unter Heranziehung des günstigsten Angebots. Die Einrichtung einer Stelle für eine Elektrofachkraft stellt somit nicht nur eine Einsparung dar, sondern hat auch den Vorteil, dass zusätzlich zur Prüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten die Aufgaben der unter den „Schwerpunktaufgaben“ aufgeführten Tätigkeiten zusätzlich durchgeführt werden können (siehe unten). Auch durch die vorhandene fachliche Kompetenz entstehen für die Stadt Haan finanzielle Vorteile.

 

Zusammengefasst entstehen folgende Vorteile:

 

           quantitativere und qualitative Verbesserung bei der Geräteüberprüfung

           weniger Arbeitsunterbrechungen der Mitarbeiter

           schnelle und unkomplizierte Beseitigung von möglichen Gefahren

          reduzierter Verwaltungsaufwand in Bezug auf Ausschreibungen oder Reparatur / Neubeschaffung

           keine monetären Mehraufwände bei besserer Leistung.

 

 

Aufgaben einer eigenen Elektrofachkraft

Schwerpunktaufgaben:

          Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in den von der Stadt Haan genutzten Gebäuden entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 und VDE 0701-0702

           Inventarisierung der Geräte

          Termingerüst für die Überprüfung selbständig erstellen und regelmäßig aktualisieren

           Eigenverantwortliche Terminabstimmung mit den einzelnen Abteilungen

          Komplette Koordination der Prüfung aller ortsveränderlichen Elektrogeräte in den Gebäuden

          Ab- und Aufbau der Betriebsmittel zum Zweck der Prüfung mit anschließendem Funktionstest

          Erstellen und Anbringen eines Barcodeaufklebers mit fortlaufender Nummer auf jedes Gerät

           Erstellen, Anbringen und Kennzeichnen der Prüfplaketten

           Rechtssichere Dokumentation der Prüfergebnisse im Excel- und PDF-Format

          Mithilfe im Bereich des Arbeitsschutzes z.B. bei der Vor- und Nachbereitung von Fortbildungen

Erweiterung der Schwerpunktaufgaben:

          Fachliche Unterstützung und Beratung der Abteilungen durch eine/n Elektromeister*in

          Instandsetzung von elektrischen Einrichtungen (vorrangig bei Gefahr in Verzug) von z.B. defekten Schaltern und Steckdosen in Schulen und Kitas, diese nach dem heutigen Stand der Technik wieder montieren oder erneuern und sichern

           Benötigtes Elektromaterial beschaffen und verwalten

          Fachliche und technische Unterstützung der Hausmeister bei elektrischen Problemen

          Fachlicher Ansprechpartner für die einzelnen Ämter bei der Beschaffung von Elektrogeräten und dergleichen (z.B. Überspannungsschutzelement, Heizlüfter, Spannungsverteiler etc.)

          Sorgfältiges Aufzeichnen und Verwalten der rechtssicheren Dokumentation durch eine befähigte Person gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS).

 

Weitere Aufgaben:

           Stellvertretender Leiter im Bereich Arbeitsschutz

          Organisation, Koordinierung und Durchführung von Fortbildungen bzw. Unterrichten (z.B. Brandschutzunterweisungen und dergleichen)

          Achten auf eventuelle Gefährdungen in den von der Stadt Haan genutzten Gebäuden, besonders im elektrotechnischen Bereich

          Sofortiger Austausch / Erneuerung von beanstandeten Prüflingen in direkter Kooperation mit 10-3 IT-Abteilung.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Aufnahme eines Stellenanteils von 1,0 für eine Elektrofachkraft (EG 6) im Stellenplan 2021.

Finanz. Auswirkung:

 

siehe oben unter Begründung