Betreff
Entwurf der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII
Vorlage
51/004/2009
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII hat nachstehenden Entwurf der Geschäftsordnung erarbeitet und legt diesen Entwurf dem JHA vor:

 

 

 

§ 3 Sitzungen

 

(1) Die Arbeitsgemeinschaft tagt in der Regel ca. 3 Wochen vor einer JHA-Sitzung  - mindestens jedoch dreimal im Jahr.

 

(2) Die Sitzungen sind in der Regel nicht öffentlich.

 

(3) Zu den Sitzungen soll jeweils mindestens 10 Kalendertage vorher unter Angabe der Tagesordnung eingeladen werden.

 

(4) Tagesordnungspunkte kann jedes Mitglied (jeder Träger) bei dem/der Vorsitzenden bzw. seiner/ihrer Stellvertretung (schriftlich) anmelden.

 

(5) Zu speziellen Themen kann die Arbeitsgemeinschaft (zeitlich befristete) Arbeitsgruppen einrichten. Der Arbeitsauftrag und die Berichtspflichten der eingerichteten Arbeitsgruppen sind eindeutig zu formulieren.

 

 

§ 4 Vorsitz und Geschäftsführung

 

(1) Die Arbeitsgemeinschaft wählt für einen Zeitraum von zwei Jahren eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Sie werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Wählbar sind alle stimmberechtigten Träger der freien Jugendhilfe.

 

(2) Die Aufgabe des/der Vorsitzenden (bzw. der Stellvertretung) besteht in der Abstimmung der Tagesordnung und in der Leitung der Sitzungen. Er/Sie regelt im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft die Vertretung der Arbeitsgemeinschaft nach Außen und hat Rederecht im Jugendhilfeausschuss. Zusätzlich ist der/die Vorsitzende verantwortlich für die Prozessteuerung. Alternativ kann die Arbeitsgemeinschaft für bestimmte Angelegenheiten Sprecher(innen) für den JHA bestimmen.

 

(3) Die Geschäftsführung obliegt dem Jugendamt.

 Hierzu gehören:

- der rechtzeitige Versand der Einladungen,

- die Protokollierung der Sitzungsergebnisse,

- die Weiterleitung von Stellungnahmen und Empfehlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 5 Stellungnahmen und Empfehlungen

 

(1) Die Arbeitsgemeinschaft kann Empfehlungen und Stellungnahmen beschließen. Diese werden mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder verabschiedet. Voten der Minderheit sind (sofern gewünscht) mit Begründungen zu protokollieren.

 

 

(2) Die Empfehlungen und Stellungnahmen der AG 78 sollen wenn möglich, in Sitzungsvorlagen/Tischvorlagen mit aufgenommen werden.

 

§ 6 Inkrafttreten

 

Die Geschäftsordnung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung durch die Arbeitsgemeinschaft am … in Kraft. Sie gilt für die Dauer von 2 Jahren und verlängert ihre Gültigkeit automatisch, sofern die Arbeitsgemeinschaft mehrheitlich keinen anderen Beschluss fasst.

Beschlussvorschlag:

 Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII zur Kenntnis.

Finanz. Auswirkung:

Keine