Betreff
Stellenplanberatungen - Stellenplan 2021
Einrichtung eines Stellenanteils von 0,7 für Kindergartenangelegenheiten im Jugendamt
Vorlage
10/019/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für den Bereich „Kindergartenangelegenheiten“ ist derzeit eine Vollzeitstelle allein zuständig. Folgendes Aufgabenspektrum wird vom Stelleninhaber wahrgenommen:

  1. Kindergartenangelegenheiten.

Dieser Bereich umfasst das An-, Ab- und Ummelden von Kindern in Kindertageseinrichtungen, die Aus- und Eintragungen in den beiden fachspezifischen Programmen Kita VM und Win-Kita sowie die Programmpflege, die Sprachförderung, die Berechnung von Elternbeiträgen, die Bescheid Erteilung, die alle zwei Jahre Neuüberprüfung der Beitragspflichtigen, das gesamte Anordnungswesen über H&H der Stadtkasse, die Beratung von Eltern persönlich oder telefonisch, dass Beschwerde Management, die Haushaltplanung und Mitwirkung bei der Kindertagesstättenbedarfsplanung.

           Aktuell werden 1.119 Fälle bearbeitet.

Darüber hinaus der Stelleninhaber für die Bewirtschaftung von nunmehr drei städtischen Kindertageseinrichtungen zuständig. Hierzu zählen insbesondere die Bestellung von Möbeln und Gebrauchsmaterialien, das Anordnungs- und Rechnungswesen sowie die dazugehörigen Ausschreibungen als auch Besprechungen mit Fachfirmen und den Einrichtungsleitungen.

 

  1. Tagespflege

Der Ausbau der Tagespflege wurde seit 2009 immer weiter betrieben. Aktuell hat der Stelleninhaber 138 Tagespflegekinder im Bestand. Er errechnet die Elternbeiträge und erlässt die dafür erforderlichen Bescheide. Darüber hinaus werden für Tagespflegestellen die Sozialabgaben (Renten- und Krankenversicherungsanteile) berechnet.

 

  1. OGS - Beitragsberechnung

Der Stelleninhaber hat im Jahr 2007 durch die Umwandlung von Hort Plätzen in die „OGATA“ mit 20 Plätzen begonnen. Bis Stand heute berechnet er die Elternbeiträge für 697 Fälle, Tendenz steigend, und erlässt die dafür notwendigen Bescheide.

 

Aus den oben genannten Schilderungen wird deutlich, dass eine Überlastungssituation im Sachgebiet besteht und hier ein zusätzlicher Stellenanteil  (0,7 Stelle) erforderlich ist, der im Stellenplan 2021 berücksichtigt werden sollte.

(Hinweis: die Stelle 51/160 ist im Stellenplan mit 1,0 ausgewiesen. Aufgrund von Stundenreduzierungen i.H.v. insgesamt 0,3 Stellenanteilen bei den Stellen 51/13 und 51/15 reduziert sich der zusätzlich erforderliche Stellenanteil entsprechend von 1,0 auf 0,7)  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Aufnahme eines Stellenanteils von 0,7 für den Bereich der „Kindergartenangelegenheiten“ (EG 9a) im Stellenplan 2021 aufzunehmen.

Finanz. Auswirkung:

 

Personalkosten 42.700 € / jährlich