Einrichtung eines Stellenanteils von 0,7 für Kindergartenangelegenheiten im Jugendamt
Sachverhalt:
Für
den Bereich „Kindergartenangelegenheiten“ ist derzeit eine Vollzeitstelle
allein zuständig. Folgendes Aufgabenspektrum wird vom Stelleninhaber
wahrgenommen:
- Kindergartenangelegenheiten.
Dieser
Bereich umfasst das An-, Ab- und Ummelden von Kindern in
Kindertageseinrichtungen, die Aus- und Eintragungen in den beiden
fachspezifischen Programmen Kita VM und Win-Kita sowie die Programmpflege, die
Sprachförderung, die Berechnung von Elternbeiträgen, die Bescheid Erteilung,
die alle zwei Jahre Neuüberprüfung der Beitragspflichtigen, das gesamte Anordnungswesen
über H&H der Stadtkasse, die Beratung von Eltern persönlich oder
telefonisch, dass Beschwerde Management, die Haushaltplanung und Mitwirkung bei
der Kindertagesstättenbedarfsplanung.
Aktuell werden 1.119 Fälle
bearbeitet.
Darüber
hinaus der Stelleninhaber für die Bewirtschaftung von nunmehr drei städtischen
Kindertageseinrichtungen zuständig. Hierzu zählen insbesondere die Bestellung
von Möbeln und Gebrauchsmaterialien, das Anordnungs- und Rechnungswesen sowie
die dazugehörigen Ausschreibungen als auch Besprechungen mit Fachfirmen und den
Einrichtungsleitungen.
- Tagespflege
Der
Ausbau der Tagespflege wurde seit 2009 immer weiter betrieben. Aktuell hat der
Stelleninhaber 138 Tagespflegekinder im Bestand. Er errechnet die Elternbeiträge
und erlässt die dafür erforderlichen Bescheide. Darüber hinaus werden für
Tagespflegestellen die Sozialabgaben (Renten- und Krankenversicherungsanteile)
berechnet.
- OGS
- Beitragsberechnung
Der
Stelleninhaber hat im Jahr 2007 durch die Umwandlung von Hort Plätzen in die
„OGATA“ mit 20 Plätzen begonnen. Bis Stand heute berechnet er die
Elternbeiträge für 697 Fälle, Tendenz steigend, und erlässt die dafür
notwendigen Bescheide.
Aus
den oben genannten Schilderungen wird deutlich, dass eine Überlastungssituation
im Sachgebiet besteht und hier ein zusätzlicher Stellenanteil (0,7 Stelle) erforderlich ist, der im
Stellenplan 2021 berücksichtigt werden sollte.
(Hinweis:
die Stelle 51/160 ist im Stellenplan mit 1,0 ausgewiesen. Aufgrund von
Stundenreduzierungen i.H.v. insgesamt 0,3 Stellenanteilen bei den Stellen 51/13
und 51/15 reduziert sich der zusätzlich erforderliche Stellenanteil
entsprechend von 1,0 auf 0,7)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beschließt die Aufnahme eines Stellenanteils von
0,7 für den Bereich der „Kindergartenangelegenheiten“ (EG 9a) im Stellenplan
2021 aufzunehmen.
Finanz. Auswirkung:
Personalkosten
42.700 € / jährlich