Streichung des "kw-Vermerk" bei der Stelle 61/15
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates vom 15.11.2016 wurde aufgrund des enormen
Arbeitsanfalls zur personellen Stärkung der Abteilung 61-1 „Stadtplanung und
Vermessung“ beschlossen, dass die Verwaltung im Stellenplan 2017 eine
zusätzliche, unbefristete Stelle eines
Sachbearbeiters (Dipl.-Ing. Architektur, Städtebau, Landschaftsplanung - TU/TH/
Master, TVöD 10-12) aufnimmt und diese schnellstmöglich nach Genehmigung des
Haushalts 2017 zu besetzen sei. Zusätzlich wurde die Verwaltung damit
beauftragt, ab dem Stellenplan 2017 einen „KW-Vermerk“ an der Stelle 61/15
anzubringen (siehe hierzu Vorlage 61/147/2015).
Entsprechend wurde die Stelle in 2017 ausgeschrieben und konnte nach der
Durchführung von zwei Bewerbungsverfahren zum 01.01.2018 besetzt werden.
Ende Oktober 2021 wird der derzeitige Stelleninhaber der Stelle 61/15 in
den Ruhestand gehen. Ab diesem Zeitpunkt würde dann der KW-Vermerk greifen und
die Stelle 61/15 ersatzlos gestrichen werden. Somit stünden dann für den
Bereich Stadtplanung nur noch 2,7 Stellenanteile für den Bereich der
Sachbearbeitung zur Verfügung.
Das Aufgabenvolumen in der Abteilung 61-1 hat sich seit der
Beschlussfassung im Jahr 2016 jedoch nicht verringert, im Gegenteil ist
weiterhin eine Zunahme von Aufgaben sowohl in quantitativer als auch qualitativer
Hinsicht zu verzeichnen. So sind zum einen die klassischen Aufgaben wie die
Aufstellung von Bauleitplänen inkl. dazugehöriger vertraglicher Vereinbarungen
und Fachplanungen zu nennen.
Neben einer weiterhin hohen Anzahl laufender Verfahren hat sich die
rechtssichere Durchführung dieser weiterhin erheblich erschwert und sind immer
neue Regelungen zum Immissionsschutz, Naturschutzschutz, Klimaschutz etc. zu
beachten. Auch die Stellungnahmen zu überörtlichen Planverfahren aber auch zu
innerörtlichen Bauvorhaben nehmen immer größere Zeitanteile in Anspruch. Neben
diesen klassischen Aufgaben werden durch die Abteilung 61-1 auch immer mehr
Fachplanungen durchgeführt (wie die Erstellung des Einzelhandelskonzeptes,
Lärmaktionsplanung, ÖPNV-Planung, Integriertes Handlungskonzept, Betreuung
Citymanager, Fassadenprogramm und Verfügungsfonds,
Verkehrsentwicklungsplanung).
Die Fülle an Aufgaben spiegelt sich auch in der Anzahl der Sitzungen des
SUVA (neu: SPUBA) und der hierin durch die Abteilung 61-1 eingebrachten
Sitzungsunterlagen wider. So fanden im 2. Halbjahr 2019 SUVA-Sitzungen in
monatlicher Abfolge (September, Oktober, November, Dezember) statt, zu denen
entsprechende Sitzungsunterlagen erarbeitet werden mussten. Ohne die
COVID-19-Pandemie hätte sich diese Abfolge im 1. Halbjahr 2020 wiederholt.
Neben den immer umfangreicher werdenden Sitzungsvorlagen zu den
Bauleitplanverfahren, nehmen im Rahmen der Ausschussarbeit insbesondere die
Beantwortung von Anfragen aus dem politischen Raum aber auch aus der
Bürgerschaft zu und umfassen eine große Themenbreite. Neben dem SPUBA, der auch
von einem Sachbearbeiter der Abteilung 61-1 protokolliert wird, sind zudem
Sitzungsvorlagen für den UMA sowie Stellungnahmen für den Gestaltungsbeirat zu
erarbeiten und die Tagesordnung dieses Gremiums abzustimmen.
Des Weiteren ist die Abteilung 61-1 auch im Rahmen zahlreicher
Querschnittsaufgaben wie bei der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie,
kommunal übergreifenden Planungsmaßnahmen (Zwischen Rhein und Wupper) oder zukünftig
bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes mit eingebunden und mit einem
Mitarbeiter vertreten.
Aufgrund des vorgenannten umfangreichen Aufgabenspektrums der Abteilung
61-1 wird es für zwingend erforderlich gehalten, dass der KW-Vermerk der Stelle
61/15 gestrichen wird und nach dem Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers
aus dem Dienst der Stadt Haan im Oktober 2021 die Stelle neu besetzt werden
kann. Ohne diese Stelle ist eine weiterhin gesicherte und vollumfängliche
Bearbeitung der vorgenannten Aufgaben nicht zu gewährleisten. Auch zum Schutz
der Beschäftigten und aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes ist eine
entsprechende Erhaltung der Stelle geboten, um keine über die bereits heute
bestehende hohe Arbeitsauslastung hinaus gehende Situation zu schaffen und eine
Überlastung der Beschäftigten in Kauf zu nehmen.
Bei einer Wiederbesetzung der seit Juni 2019 vakanten Amtsleiterstelle wird sich die Arbeitssituation nicht verbessern, da seitens der Amtsleitung primär eine steuernde Funktion mit entsprechender Fach- und Personalverantwortung wahrgenommen werden soll und keine Sachbearbeitung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beschließt die Streichung des KW-Vermerks der Stelle 61/15 und spricht sich für die Beibehaltung der Stelle im Stellenplan 2021 aus.