Betreff
Stellenplanberatungen - Stellenplan 2021
Streichung des "kw-Vermerk" bei der Stelle 61/15
Vorlage
10/022/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates vom 15.11.2016 wurde aufgrund des enormen Arbeitsanfalls zur personellen Stärkung der Abteilung 61-1 „Stadtplanung und Vermessung“ beschlossen, dass die Verwaltung im Stellenplan 2017 eine zusätzliche, unbefristete  Stelle eines Sachbearbeiters (Dipl.-Ing. Architektur, Städtebau, Landschaftsplanung - TU/TH/ Master, TVöD 10-12) aufnimmt und diese schnellstmöglich nach Genehmigung des Haushalts 2017 zu besetzen sei. Zusätzlich wurde die Verwaltung damit beauftragt, ab dem Stellenplan 2017 einen „KW-Vermerk“ an der Stelle 61/15 anzubringen (siehe hierzu Vorlage 61/147/2015).

 

Entsprechend wurde die Stelle in 2017 ausgeschrieben und konnte nach der Durchführung von zwei Bewerbungsverfahren zum 01.01.2018 besetzt werden.

 

Ende Oktober 2021 wird der derzeitige Stelleninhaber der Stelle 61/15 in den Ruhestand gehen. Ab diesem Zeitpunkt würde dann der KW-Vermerk greifen und die Stelle 61/15 ersatzlos gestrichen werden. Somit stünden dann für den Bereich Stadtplanung nur noch 2,7 Stellenanteile für den Bereich der Sachbearbeitung zur Verfügung.

 

Das Aufgabenvolumen in der Abteilung 61-1 hat sich seit der Beschlussfassung im Jahr 2016 jedoch nicht verringert, im Gegenteil ist weiterhin eine Zunahme von Aufgaben sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht zu verzeichnen. So sind zum einen die klassischen Aufgaben wie die Aufstellung von Bauleitplänen inkl. dazugehöriger vertraglicher Vereinbarungen und Fachplanungen zu nennen.

Neben einer weiterhin hohen Anzahl laufender Verfahren hat sich die rechtssichere Durchführung dieser weiterhin erheblich erschwert und sind immer neue Regelungen zum Immissionsschutz, Naturschutzschutz, Klimaschutz etc. zu beachten. Auch die Stellungnahmen zu überörtlichen Planverfahren aber auch zu innerörtlichen Bauvorhaben nehmen immer größere Zeitanteile in Anspruch. Neben diesen klassischen Aufgaben werden durch die Abteilung 61-1 auch immer mehr Fachplanungen durchgeführt (wie die Erstellung des Einzelhandelskonzeptes, Lärmaktionsplanung, ÖPNV-Planung, Integriertes Handlungskonzept, Betreuung Citymanager, Fassadenprogramm und Verfügungsfonds, Verkehrsentwicklungsplanung).

 

Die Fülle an Aufgaben spiegelt sich auch in der Anzahl der Sitzungen des SUVA (neu: SPUBA) und der hierin durch die Abteilung 61-1 eingebrachten Sitzungsunterlagen wider. So fanden im 2. Halbjahr 2019 SUVA-Sitzungen in monatlicher Abfolge (September, Oktober, November, Dezember) statt, zu denen entsprechende Sitzungsunterlagen erarbeitet werden mussten. Ohne die COVID-19-Pandemie hätte sich diese Abfolge im 1. Halbjahr 2020 wiederholt. Neben den immer umfangreicher werdenden Sitzungsvorlagen zu den Bauleitplanverfahren, nehmen im Rahmen der Ausschussarbeit insbesondere die Beantwortung von Anfragen aus dem politischen Raum aber auch aus der Bürgerschaft zu und umfassen eine große Themenbreite. Neben dem SPUBA, der auch von einem Sachbearbeiter der Abteilung 61-1 protokolliert wird, sind zudem Sitzungsvorlagen für den UMA sowie Stellungnahmen für den Gestaltungsbeirat zu erarbeiten und die Tagesordnung dieses Gremiums abzustimmen.

 

Des Weiteren ist die Abteilung 61-1 auch im Rahmen zahlreicher Querschnittsaufgaben wie bei der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie, kommunal übergreifenden Planungsmaßnahmen (Zwischen Rhein und Wupper) oder zukünftig bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes mit eingebunden und mit einem Mitarbeiter vertreten.

 

Aufgrund des vorgenannten umfangreichen Aufgabenspektrums der Abteilung 61-1 wird es für zwingend erforderlich gehalten, dass der KW-Vermerk der Stelle 61/15 gestrichen wird und nach dem Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers aus dem Dienst der Stadt Haan im Oktober 2021 die Stelle neu besetzt werden kann. Ohne diese Stelle ist eine weiterhin gesicherte und vollumfängliche Bearbeitung der vorgenannten Aufgaben nicht zu gewährleisten. Auch zum Schutz der Beschäftigten und aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes ist eine entsprechende Erhaltung der Stelle geboten, um keine über die bereits heute bestehende hohe Arbeitsauslastung hinaus gehende Situation zu schaffen und eine Überlastung der Beschäftigten in Kauf zu nehmen.

 

Bei einer Wiederbesetzung der seit Juni 2019 vakanten Amtsleiterstelle wird sich die Arbeitssituation nicht verbessern, da seitens der Amtsleitung primär eine steuernde Funktion mit entsprechender Fach- und Personalverantwortung wahrgenommen werden soll und keine Sachbearbeitung.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Streichung des KW-Vermerks der Stelle 61/15 und spricht sich für die Beibehaltung der Stelle im Stellenplan 2021 aus.