Betreff
Wahl des / der Vorsitzenden des JHA und dessen/deren Stellvertretung
Vorlage
51/005/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die /der  Vorsitzende  wird in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses vom JHA selbst gewählt. Der / die Vorsitzende und sein / ihr Stellvertreter/ Stellvertreterin sind gem. § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung in getrennten Wahlgängen zu wählen. Die Wahl kann durch offene Abstimmung vollzogen werden, soweit diesem Verfahren niemand widerspricht.

Gemäß § 4 Abs. 5 AG KJHG NW müssen Vorsitzende /Vorsitzender und sein Stellvertreter der Vertretungskörperschaft angehören und in dieser Eigenschaft im JHA sein.

 

 

Beschlussvorschlag:

ohne