Betreff
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III Nord/Gruiten
Vorlage
32-2/004/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 3 Abs. 1 Schiedsamtsgesetz NRW wählt der Rat der Gemeinde die Schiedsperson.

 

Mit Schreiben vom 05.10.2020 teilte das Amtsgericht Mettmann mit, dass die fünfjährige Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson Birgitt Wedel am 18.02.2021 endet und die Schiedsperson neu zu wählen ist.

 

Frau Wedel hat sich mit Schreieben vom 27.10.2020 gerne für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung gestellt.

 

Die im Rahmen der (Wieder-)wahl anzuhörende zuständige Bezirksvertretung der Schiedsleute hat sich ausdrücklich für eine Wiederwahl von Frau Wedel ausgesprochen. Die zuständige Leitung des Amtsgerichts Mettmann hat ebenfalls erklärt, die Wiederwahl von Frau Wedel zu unterstützen. Die Verwaltung schließt sich diesen Auffassungen ebenso an.

 

Aus diesem Grund und da auch sonst keine Hinderungsgründe im Sinne des Schiedsamtsgesetzes bekannt geworden sind, kann auf die sonst vorgesehene Veröffentlichung, nach der sich interessierte Personen um das AMt der Schiedsperson bewerben können (§ 3 Abs. 2 Schiedsamtsgesetz NRW), verzichtet werden und Frau Wedel unmittelbar zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.

 

Hinweis

Sofern ein Beratungsbedarf über die geschützten Daten des Bewerbers besteht, darf hierüber aus Gründen des Datenschutzes nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werden.

 

 

Verfasserin: Andrea Kronauer, Amt 32-2

Beschlussvorschlag:

 

Frau Brigitt Wedel, Am Hain 18, 42781 Haan, wird für eine weitere Amtsperiode zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Nord/Gruiten) der Stadt Haan gewählt.

Finanz. Auswirkung:

 

keine Veränderungen