Einrichtung eines zusätzlichen Stellenanteils von 0,5 im Bezirkssozialdienst,
Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin
Sachverhalt:
Dem Stelleninhaber der Stelle 51/25 wurde zum 1. Mai 2017 die
Abteilungsleitung Pädagogik im Jugendamt (Abteilung 51-1) zunächst probeweise
im Rahmen der Neuorganisation der Ämter 40, 50 und 51 übertragen. Mit Wirkung
vom 1. September 2018 wurde ihm die Abteilungsleitung dauerhaft übertragen.
Parallel zu der Abteilungsleitung hat der Stelleninhaber seit Mai 2017
zusätzlich Aufgaben im Bezirkssozialdienst und in der Koordination der
ambulanten Hilfen wahrgenommen. Diese Aufgabenfülle ist dauerhaft nicht mehr
auf dieser Stelle zu leisten. Der Stelleninhaber soll entlastet werden, indem
er nicht mehr den Bezirk Gruiten betreut.
Ein interkommunaler Vergleich mit den kreisangehörigen Städten zeigt,
dass die Stadt Haan deutlich höheren Fallzahlen je Sachbearbeiter/in (SB) im
Vergleich zu den anderen kreisgehörigen Städten hat (43 zu 30 Fälle pro SB).
Rechnet man die Sachbearbeitung, die derzeit von der Abteilungsleitung
wahrgenommen wird, heraus, so ergibt sich für die Stadt Haan sogar eine
Fallbearbeitung von ca. 53 Fälle pro SB.
Der Bezirkssozialdienst soll daher mit Stellenplan 2021 durch eine
zusätzliche Fachkraft in Teilzeit (Stellenanteil 0,5) verstärkt und konkret den
Bezirk Gruiten betreuen. Die zusätzliche Teilzeitstelle, die mit einem
Sozialarbeiter / einer Sozialarbeiterin zu besetzen ist, soll nach der
Entgeltgruppe S 14 vergütet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beschließt einen zusätzlichen Stellenanteil von 0,5 im Bezirkssozialdienst für den Bezirk Gruiten im Stellenplan 2021 einzurichten.
Finanz. Auswirkung:
Personalkosten ca. 31.800 Euro/jährlich