hier: Antrag der FDP Ratsfraktion vom 16.09.2020
Sachverhalt:
Im Zuge der Planungen zum Umbau der K 5 hin zu einer Ringstraßenlösung
über die Turnstraße, Kaiserstraße und Martin-Luther-Straße, soll auch über
einen Kreisverkehr an der Einmündung Ittertalstraße/Königgrätzer Straße
nachgedacht werden. Die Kreisverwaltung soll aufgefordert werden, den
bisherigen Planungsbereich zu erweitern, und den Kreuzungsbereich mit in ihre
Überlegungen einzubeziehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Als Träger der höheren Straßenbaulast ist
der Kreis vom Grundsatz her für einen Ausbau des Kreuzungsbereichs zuständig.
Eine Notwendigkeit, etwa infolge eines Unfallhäufungspunktes, besteht derzeit
jedoch nicht. Insofern ist der Kreis nicht gezwungen sich mit den Planungen zu
beschäftigen. Gleichwohl kann eine Kreisverkehrsanlage gegenüber der bisherigen
Kreuzungssituation Vorteile generieren. So könnte an dieser Stelle der
Forderung nach einer gesicherten Querungsmöglichkeit für Fußgänger Rechnung
getragen werden. Auch wäre das Einfädeln aus der Königgrätzer Straße in die
Kreisstraße für den Kraftfahrzeugverkehr, aber auch für die Radfahrenden,
deutlich sicherer. Darüber hinaus kann ein Kreisverkehr auch zur
Disziplinierung der ansonsten zu schnell fahrenden Fahrzeugführenden eingesetzt
werden, was jedoch im Gegensatz zu der im Regelfall angestrebten Verstetigung
des Verkehrs steht. Insbesondere auf Gefällestrecken geht das Abbremsen und
wieder Anfahren, vornehmlich von Lkw, immer mit einer entsprechenden
Geräuschentwicklung einher. Daher ist jede Kreisverkehrsanlage als Einzelfall
zu bewerten. Aus Sicht der Verwaltung ist die Realisierung prinzipiell möglich.
Der erforderliche Platzbedarf scheint gegeben, auch wenn in den westlichen
Grünbereich eingegriffen werden muss. Die Grundstücke stehen im Eigentum des
Kreis Mettmann (Straßenflächen) und der Stadt Haan (Wald). Zu berücksichtigen
sind allerdings die nicht unerheblichen Herstellungskosten des Kreisverkehrs.
Für die Realisierung ist sicherlich ein hoher sechsstelliger, vielleicht auch
ein siebenstelliger Eurobetrag erforderlich. Bei allen Vorteilen die eine
Kreisverkehrsanlage an dieser Stelle mit sich bringt, bleibt die Frage der
Verhältnismäßigkeit.
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung im Ausschuss.
Finanz. Auswirkung:
siehe Sachverhalt