Betreff
Errichtung eines Kreisverkehrs Ittertalstraße / Königgrätzer Straße
hier: Antrag der FDP Ratsfraktion vom 16.09.2020
Vorlage
66/003/2020
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Planungen zum Umbau der K 5 hin zu einer Ringstraßenlösung über die Turnstraße, Kaiserstraße und Martin-Luther-Straße, soll auch über einen Kreisverkehr an der Einmündung Ittertalstraße/Königgrätzer Straße nachgedacht werden. Die Kreisverwaltung soll aufgefordert werden, den bisherigen Planungsbereich zu erweitern, und den Kreuzungsbereich mit in ihre Überlegungen einzubeziehen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Als Träger der höheren Straßenbaulast ist der Kreis vom Grundsatz her für einen Ausbau des Kreuzungsbereichs zuständig. Eine Notwendigkeit, etwa infolge eines Unfallhäufungspunktes, besteht derzeit jedoch nicht. Insofern ist der Kreis nicht gezwungen sich mit den Planungen zu beschäftigen. Gleichwohl kann eine Kreisverkehrsanlage gegenüber der bisherigen Kreuzungssituation Vorteile generieren. So könnte an dieser Stelle der Forderung nach einer gesicherten Querungsmöglichkeit für Fußgänger Rechnung getragen werden. Auch wäre das Einfädeln aus der Königgrätzer Straße in die Kreisstraße für den Kraftfahrzeugverkehr, aber auch für die Radfahrenden, deutlich sicherer. Darüber hinaus kann ein Kreisverkehr auch zur Disziplinierung der ansonsten zu schnell fahrenden Fahrzeugführenden eingesetzt werden, was jedoch im Gegensatz zu der im Regelfall angestrebten Verstetigung des Verkehrs steht. Insbesondere auf Gefällestrecken geht das Abbremsen und wieder Anfahren, vornehmlich von Lkw, immer mit einer entsprechenden Geräuschentwicklung einher. Daher ist jede Kreisverkehrsanlage als Einzelfall zu bewerten. Aus Sicht der Verwaltung ist die Realisierung prinzipiell möglich. Der erforderliche Platzbedarf scheint gegeben, auch wenn in den westlichen Grünbereich eingegriffen werden muss. Die Grundstücke stehen im Eigentum des Kreis Mettmann (Straßenflächen) und der Stadt Haan (Wald). Zu berücksichtigen sind allerdings die nicht unerheblichen Herstellungskosten des Kreisverkehrs. Für die Realisierung ist sicherlich ein hoher sechsstelliger, vielleicht auch ein siebenstelliger Eurobetrag erforderlich. Bei allen Vorteilen die eine Kreisverkehrsanlage an dieser Stelle mit sich bringt, bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit.

 

Beschlussvorschlag:

Beschluss nach Beratung im Ausschuss.

 

Finanz. Auswirkung:

siehe Sachverhalt