hier: Antrag der Fraktion WLH vom 05.09.2020
Sachverhalt:
Für die Erschließung des zweiten Bauabschnittes des Technologiepark Haan
wurde eine asphaltierte Baustraße in der Verlängerung der Niederbergischen
Allee bis zum Kreisverkehr L 357/K 20n hergestellt. Diese dient den sich im
Baugebiet ansiedelnden Unternehmen als provisorische Erschließungsstraße. Um
nicht zu vermeidenden Schäden an der Straße vorzubeugen, werden Baustraßen im
Allgemeinen erst „endausgebaut“ und für den öffentlichen Verkehr freigegeben,
wenn nahezu alle Grundstücke erschlossen und bebaut sind. Dieses Vorgehen hatte
die Verwaltung zunächst auch für den Technologiepark vorgesehen. Mit Schreiben
vom 05.09.2020 beantragt die WLH-Fraktion nunmehr eine frühzeitige Öffnung der
Niederbergischen Allee. Ziel ist es, die Anwohnerinnen und Anwohner der
Millrather Straße von dem erheblichen Verkehrsaufkommen zu entlasten. Speziell
der im letzten Jahr zugenommene Lkw-Verkehr mit Ziel und Quelle im
Technologiepark belaste die Anwohnerschaft.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Falle einer Öffnung der Niederbergischen
Allee ist nicht nur die Straße selbst, sondern auch ihre Einbindung in das
weiterführende Straßennetz zu betrachten. Unkritisch ist der östliche Anschluss
an den Kreisverkehr L 357/K 20n. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert und
hatte den zusätzlichen Ast bereits bei der damaligen Planung berücksichtigt.
Anders sieht es am westlichen Ende der Niederbergischen Allee aus. Der vom
Landesbetrieb Straßen.NRW geplante Neubau der Brücke über die Bahntrasse und
die damit verbundene Errichtung einer Kreisverkehrsanlage zur Verknüpfung der L
357, K 20 und der Niederbergischen Allee wird voraussichtlich erst in einigen
Jahren umgesetzt werden können. Bis dahin bleibt es noch bei der bestehenden
unfallträchtigen Konstellation der zwei um ca. 30 m versetzten Straßeneinmündungen
(Brücke über die Bahn und Niederbergische Allee). Wie im Antragsschreiben der
WLH-Fraktion bereits erwähnt, ist die Verkehrssituation so desolat, dass die
Unfallkommission sich genötigt sieht, hier eine Tempo 30 Beschränkung
einzurichten. Mit Öffnung der Niederbergischen Allee könnte sich die Lage an
diesem Gefahrenpunkt noch weiter verschärfen. Der von Osten kommende
Kfz-Verkehr mit dem Ziel Erkrath, welcher statt der Millrather Straße nunmehr
die Niederbergische Allee nutzt, steht dann als Linksabbieger vor der Brücke,
was verkehrstechnisch immer zu vermeiden ist. Neben einer Erhöhung der
Gefahrenlage, würde dieser Umstand auch die Leistungsfähigkeit der Kreuzung
deutlich verschlechtern. Auch vor dem Hintergrund, dass die L 357 in diesem
Bereich die offizielle Umleitungsstrecke für die A 46 in Ost-West-Richtung
darstellt, ist diese Entwicklung unbedingt zu verhindern. Die Verwaltung
schlägt daher vor, die Niederbergische Allee nicht komplett zu öffnen, sondern
eine Sackgassenlösung herzustellen. In Höhe der Grenze zwischen dem ersten und
dem zweiten Bauabschnitt wird die Niederbergische Allee baulich getrennt. Damit
wird der Durchgangsverkehr unterbunden, und die verkehrsunsichere Situation am
Knotenpunkt mit der Bahnbrücke nicht weiter verschärft. Der die Anwohnerschaft
an der Millrather Straße störende Lkw-Verkehr von und zum 2. BA Technologiepark
kann über den Kreisverkehr L 357/K 20n in das Baugebiet ein- und ausfahren, und
muss nicht mehr die Millrather Straße nutzen. Die für den Umbau der Niederbergischen
Allee erforderlichen Mittel sind bereits im Haushaltsplan etatisiert und müssen
nicht zusätzlich für das kommende Jahr bereitgestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Mobilitätsausschuss
beschließt die Niederbergische Allee im 2. BA des Technologieparks für den
öffentlichen Verkehr freizugeben. Hierzu wird die Anbindung an den östlichen
Kreisverkehr L 357/K 20n geöffnet. Eine Durchfahrt in den 1. BA des
Technologieparks ist baulich zu verhindern. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Niederbergische Allee und die Aperam Allee verkehrssicher auszubauen.