Betreff
Frühzeitige Öffnung der Niederbergischen Allee
hier: Antrag der Fraktion WLH vom 05.09.2020
Vorlage
66/004/2020
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Für die Erschließung des zweiten Bauabschnittes des Technologiepark Haan wurde eine asphaltierte Baustraße in der Verlängerung der Niederbergischen Allee bis zum Kreisverkehr L 357/K 20n hergestellt. Diese dient den sich im Baugebiet ansiedelnden Unternehmen als provisorische Erschließungsstraße. Um nicht zu vermeidenden Schäden an der Straße vorzubeugen, werden Baustraßen im Allgemeinen erst „endausgebaut“ und für den öffentlichen Verkehr freigegeben, wenn nahezu alle Grundstücke erschlossen und bebaut sind. Dieses Vorgehen hatte die Verwaltung zunächst auch für den Technologiepark vorgesehen. Mit Schreiben vom 05.09.2020 beantragt die WLH-Fraktion nunmehr eine frühzeitige Öffnung der Niederbergischen Allee. Ziel ist es, die Anwohnerinnen und Anwohner der Millrather Straße von dem erheblichen Verkehrsaufkommen zu entlasten. Speziell der im letzten Jahr zugenommene Lkw-Verkehr mit Ziel und Quelle im Technologiepark belaste die Anwohnerschaft.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Falle einer Öffnung der Niederbergischen Allee ist nicht nur die Straße selbst, sondern auch ihre Einbindung in das weiterführende Straßennetz zu betrachten. Unkritisch ist der östliche Anschluss an den Kreisverkehr L 357/K 20n. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert und hatte den zusätzlichen Ast bereits bei der damaligen Planung berücksichtigt. Anders sieht es am westlichen Ende der Niederbergischen Allee aus. Der vom Landesbetrieb Straßen.NRW geplante Neubau der Brücke über die Bahntrasse und die damit verbundene Errichtung einer Kreisverkehrsanlage zur Verknüpfung der L 357, K 20 und der Niederbergischen Allee wird voraussichtlich erst in einigen Jahren umgesetzt werden können. Bis dahin bleibt es noch bei der bestehenden unfallträchtigen Konstellation der zwei um ca. 30 m versetzten Straßeneinmündungen (Brücke über die Bahn und Niederbergische Allee). Wie im Antragsschreiben der WLH-Fraktion bereits erwähnt, ist die Verkehrssituation so desolat, dass die Unfallkommission sich genötigt sieht, hier eine Tempo 30 Beschränkung einzurichten. Mit Öffnung der Niederbergischen Allee könnte sich die Lage an diesem Gefahrenpunkt noch weiter verschärfen. Der von Osten kommende Kfz-Verkehr mit dem Ziel Erkrath, welcher statt der Millrather Straße nunmehr die Niederbergische Allee nutzt, steht dann als Linksabbieger vor der Brücke, was verkehrstechnisch immer zu vermeiden ist. Neben einer Erhöhung der Gefahrenlage, würde dieser Umstand auch die Leistungsfähigkeit der Kreuzung deutlich verschlechtern. Auch vor dem Hintergrund, dass die L 357 in diesem Bereich die offizielle Umleitungsstrecke für die A 46 in Ost-West-Richtung darstellt, ist diese Entwicklung unbedingt zu verhindern. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Niederbergische Allee nicht komplett zu öffnen, sondern eine Sackgassenlösung herzustellen. In Höhe der Grenze zwischen dem ersten und dem zweiten Bauabschnitt wird die Niederbergische Allee baulich getrennt. Damit wird der Durchgangsverkehr unterbunden, und die verkehrsunsichere Situation am Knotenpunkt mit der Bahnbrücke nicht weiter verschärft. Der die Anwohnerschaft an der Millrather Straße störende Lkw-Verkehr von und zum 2. BA Technologiepark kann über den Kreisverkehr L 357/K 20n in das Baugebiet ein- und ausfahren, und muss nicht mehr die Millrather Straße nutzen. Die für den Umbau der Niederbergischen Allee erforderlichen Mittel sind bereits im Haushaltsplan etatisiert und müssen nicht zusätzlich für das kommende Jahr bereitgestellt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Mobilitätsausschuss beschließt die Niederbergische Allee im 2. BA des Technologieparks für den öffentlichen Verkehr freizugeben. Hierzu wird die Anbindung an den östlichen Kreisverkehr L 357/K 20n geöffnet. Eine Durchfahrt in den 1. BA des Technologieparks ist baulich zu verhindern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Niederbergische Allee und die Aperam Allee verkehrssicher auszubauen.