Betreff
Temporäre Abschaltung von Lichtsignalanlagen
hier: Beschluss des Arbeitskreises Runder Tisch Klimaschutz vom 18.08.2020
Vorlage
66/009/2020
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Der Runde Tisch Klimaschutz (RTK) befürwortet den Bürgerantrag von Frau Raabe, Punkt Nr. 2 „Optimierte Verkehrsführung temporärer Abschaltung von Lichtsignalanlagen“. Die Straßenverkehrsbehörde soll zu Möglichkeiten der Umsetzung den nächsten Verkehrsausschuss informieren.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine temporäre Abschaltung von Lichtsignalanlagen (LSA) macht aus Gründen des Stromkostensparens keinen Sinn (mehr). Im Gegensatz zu den früher in den Anlagen verbauten Glühbirnen verbrauchen die heutigen LED-Leuchten kaum noch Strom. Eine temporäre Abschaltung der LSA im Stadtgebiet Haan ist aus Sicht der zuständigen Straßenverkehrsbehörde jedoch allein schon infolge der mangelnden Verkehrssicherheit abzulehnen. Die Unfallforschung der Versicherer hat nachgewiesen, dass insbesondere die Nachtabschaltung von LSA volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen ist und den Schutz von Menschen und Sachgütern vernachlässigt. So ist die Gefahr zu verunglücken an abgeschalteten LSA in Zahl und Schwere ungefähr doppelt so hoch, wie an durchgehend betriebenen Anlagen. Dies u. a. wegen der damit verbundenen Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten. Es kann festgehalten werden, dass das Abschalten von LSA

1.    zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit führt,

2.    die Stromersparnisse unwesentlich sind,

3.    nur zu wenig Fahrzeiteinsparungen führt und

4.    nur unwesentliche Verbesserungen bei Kraftstoffverbrauch, Lärm- und Schadstoffbelastung erzielt.

 

Zusammenfassend sieht die Straßenverkehrsbehörde keine Möglichkeit, die LSA im Stadtgebiet Haan temporär abzuschalten.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.