Betreff
Umstellung der Fußgängerbedarfs-Ampelanlage Hochdahler Str. / Bachstr. auf regulären Ampelbetrieb
hier: Überlegungen der Verwaltung
Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 16.11.2020
Antrag der SPD Ratsfraktion vom 14.12.2020
Vorlage
66/011/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Kreuzungsbereich der Bachstraße und der Hochdahler Straße befindet sich lediglich auf dem südlich angebundenen Ast eine als Fußgängerbedarfsampel erstellte Lichtzeichenanlage. Einer der beiden Ampelmaste musste in Folge eines Verkehrsunfalls demontiert werden. Zur Sicherung und Aufrechterhaltung des Verkehrs wurde eine mobile Bedarfsampel vorübergehend aufgestellt. Die Verwaltung nahm den Verkehrsunfall zum Anlass den Kreuzungsbereich zu überplanen, und wenn möglich, sicherer zu gestalten. Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Rotlichtmissachtungen durch Fahrzeugführer, welche die Lichtsignalanlage (LSA) nicht, oder zu spät, wahrgenommen hatten. Auch wenn keine signifikanten Unfallzahlen mit Beteiligung von Fußgängern protokolliert sind, hält die Verwaltung nunmehr eine Verbesserung der gesicherten Querungsmöglichkeit für die Fußgänger für geboten. Es wurden drei Lösungsansätze erarbeitet, welche im Folgenden erläutert werden.

 

Unabhängig von den Überlegungen der Verwaltung beantragte die CDU-Ratsfraktion mit Schreiben vom 16.11.2020 eine Vollsignalisierung aller vier Äste der Kreuzung. In Folge der bisher fehlenden Komplettsignalisierung der Kreuzung kommt es für die aus der Bachstraße herausfahrenden Fahrzeugführer, insbesondere in den Hochlastzeiten, immer wieder zu deutlichen Wartezeiten. Fahrzeugführer der unteren Bachstraße verlassen ihr Auto, um durch Betätigen der Fußgängerampel den Verkehr auf der Hochdahler Straße zu stoppen. Die CDU-Ratsfraktion verspricht sich durch die Komplettsignalisierung der Kreuzung eine entspanntere Verkehrssituation und als positiven Nebeneffekt eine Verringerung der Geschwindigkeit vor dem Kindergarten an der Hochdahler Straße.

 

Ausarbeitung der Verwaltung:

Zur Verbesserung der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Hochdahler Straße/Bachstraße stellt die Verwaltung drei Alternativen zur Diskussion:

1.    Beibehaltung der Fußgängerbedarfsampel. Zurückversetzen des westlichen Ampelmastes und Reduzierung des Kurvenradius von der unteren Bachstraße in die Hochdahler Straße (Anlage 1),

2.    Vollsignalisierung des Knotens mit Fußgängerfurten an allen vier Ästen
(Anlage 2),

3.    Herstellung einer Kreisverkehrsanlage (Anlage 3).

Variante 1 erfordert den geringsten Eingriff in den Bestand und ist damit auch am kostengünstigsten. Der auf Grünzeit an der Ampel wartende Fußgänger steht nicht mehr wie bisher in der Flucht des nördlichen Fahrbahnastes, so dass ein geradeaus schießendes Fahrzeug weder Ampelmast noch Fußgänger gefährdet. Das Zurücksetzen des Mastes und des Bordsteins geht allerdings zu Lasten des kombinierten Geh-/Radwegs. Auch bleibt das wiederholt festzustellende Missachten des Rotlichts durch Fahrzeugführer auf der Hochdahler Straße bestehen. Viele Verkehrsteilnehmer, vornehmlich aus Norden kommend, nehmen die Lichtsignalanlage (dann hinter der Kreuzung!) nicht rechtzeitig wahr. Verbessern könnte diese Situation z. B. eine Vorwegampel. Die geschätzten Herstellkosten für die Variante 1 liegen bei ca. 40.000,- € ohne, bzw. 55.000,- € mit Vorwegampel.

 

Variante 2 bietet gegenüber der ersten Alternative ein deutlicheres Plus an Sicherheit. Die Fußgänger können die Fahrbahnen in alle Richtungen gesichert queren. Auf die Querungsmöglichkeit über den nördlichen Ast der Hochdahler Straße könnte aus Sicht der Verwaltung auch verzichtet werden. Die aus den untergeordneten Ästen abfahrenden Fahrzeugführer müssen nicht mehr auf Lücken im Verkehr auf der Hochdahler Straße warten. Risiken durch zu kleine Lücken müssen nicht mehr eingegangen werden. Über die Programmsteuerung der LSA bietet sich die beste Einflussnahmemöglichkeit auf den fließenden Verkehr. Das Plus an Sicherheit erfordert aber auch ein Mehr an Mitteln. Zudem sind die angebundenen Äste der oberen und unteren Bachstraße baulich anzupassen. Wegen der zurückversetzten Haltbalken verkürzt sich die zur Verfügung stehende Aufstellfläche für die wartenden Fahrzeuge deutlich. Der Rückstau würde sich voraussichtlich bis in die jeweiligen Engstellen ausdehnen. Daher sollte mindestens die Engstelle in der oberen Bachstraße beseitigt werden. Anderenfalls könnten sich in die Bachstraße hereinfahrende Fahrzeuge bis in die Hochdahler Straße zurückstauen. Die geschätzten Herstellkosten für diese Variante betragen mindestens 150.000,- €, können aber bei zusätzlichen Fahrbahnaufweitungen noch höher liegen.

 

Variante 3 ist für den Hauptverkehrsstrom auf der Hochdahler Straße und die Fußgänger die wohl komfortabelste Lösung. Die Fußgänger können in allen Richtungen gesichert über Fußgängerüberwege queren. Der Kraftfahrzeugverkehr wird nicht durch Rotlicht unterbrochen. Auch die angestrebte Geschwindigkeitsreduzierung vor und hinter dem Knoten ist mit dieser Alternative am besten umzusetzen. Nachteile können sich jedoch für den aus der Bachstraße abfließenden Verkehr in den Hochlastzeiten einstellen, wenn sich keine Lücken im Hauptstrom auf der Hochdahler Straße ergeben. Auch ist die Problematik der Engstellen ebenso wie in der Variante 2 zu berücksichtigen. Der Kreisverkehr (KV) verspricht bei optimierter Platzierung, angepassten Anschlüssen, und ausreichenden Aufstellflächen den Verkehrsfluss auf der Hochdahler Straße am wenigsten zu behindern. Er ist damit auch für die Anwohner in Hinsicht auf Lärm und Schadstoffe am wenigsten belastend. Negative Auswirkungen im Zusammenspiel mit der Lichtsignalanlage am Knoten Düsseldorfer Str. / Am Schlagbaum / Hochdahler Straße sollten sich nicht ergeben. Nachteil des KV ist der enorme Preis. Um den KV verkehrsgünstig zu platzieren, ist jedoch der Erwerb einer privaten Grundstücksteilfläche erforderlich. Ohne dieses Teilgrundstück ist ein KV zwar möglich, aber nicht optimal zu realisieren. Dies betrifft weniger die Größe des KV, als vielmehr die Anordnung der anzuschließenden vier Äste. Die Herstellkosten eines KV an diesem Knoten betragen ca. 800.000,- €.

 

Beschlussvorschlag:

Beschluss nach Beratung im Ausschuss.

 

Finanz. Auswirkung:

siehe Sachverhalt