hier: Antrag des ehemaligen Stv. Peter Schniewind vom 24.08.2020
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 24.08.2020 beantragt der ehemalige Stadtverordnete,
Herr Peter Schniewind, auf den Straßenzügen der B 228 von der Kreuzung
Düsseldorfer Straße/Hochdahler Straße bis zum Kreisverkehr
Alleestraße/Nordstraße/Elberfelder Straße Tempobeschränkungen von derzeit 50 km
auf 30 km, bzw. in dem innenstadtnahen Teilbereich auf 20 km.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie bereits mehrfach von der Verwaltung
erläutert, sind die straßenverkehrsrechtlichen Bedingungen für eine
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dabei sind
die zu erfüllenden Voraussetzungen sehr streng gefasst. Demnach können die für
die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen zuständigen
Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken
nur auf Grundlage von § 45 StVO aus sachlichen Gründen beschränken oder
verbieten. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen oder
Verkehrseinrichtungen jedoch nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der
besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen
und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der
besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine
Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich
übersteigt. Denkbare Beeinträchtigungen sind etwa Lärm- oder
Schadstoffbelastungen. Allerdings sind die auf der Bundesstraße festgestellten
Werte nicht ausreichend, um eine Temporeduzierung mit der StVO in Einklang zu
bringen. Dieses Ergebnis machte die übergeordnete Straßenverkehrsbehörde der Verwaltung,
zuletzt noch einmal im Juni 2020, sehr deutlich. Auch wenn ein, wie von Herrn
Schniewind geforderter, verkehrsberuhigter Geschäftsbereich sicherlich eine
Verbesserung der Aufenthaltsqualität mit sich brächte, fehlt hierfür die
gesetzliche Grundlage, um ihn zwischen der Kreuzung Böttingerstraße und
Einmündung Kampstraße einrichten zu können. Die Verwaltung sieht daher keine
Möglichkeit die beantragte Tempobeschränkung umzusetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.