Betreff
Kritische Verkehrssituation Straße Buschhöfen Unterhaan
hier: Dialogwunsch der Anwohner vom 11.09.2020 über die Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung z. B. durch Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches
Vorlage
66/013/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Anwohner eines Teilbereiches der Straße Buschhöfen, in der eigenen Angaben zufolge 15 Familien mit insgesamt 25 Kindern leben, wünschen sich die Diskussion über die Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung, z. B. in Form einer Spielstraße. Wegen der Nutzung der Straße als Zufahrt zum Friedensheim und zum Schützenhaus, häufigen Verstößen des Durchgangsverkehrs gegen die zulässige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sowie der baulichen Gestaltung ohne Gehwege, ineffektiv angelegter Engstellen und „Toter Winkel“, die ein vorausschauendes Fahren beeinträchtigen, hätten „schnelle Fahrzeuge kaum eine Chance, den notwendigen Bremsweg einzuhalten.“ Es komme daher „regelmäßig zu sehr kritischen und sogar lebensbedrohlichen Situationen“.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Frage, ob in dem betreffenden Abschnitt der Straße Buschhöfen ein Verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden oder ob dieser Bereich Teil der bereits in der Bachstraße beginnenden und daher nicht separat beschilderten, Tempo-30-Zone sein solle, wurde seinerzeit bereits ausführlich in der Politik diskutiert. Die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches wurde letztlich verworfen.

 

Die Aussage der Bewohner, dass eine „kritische“ Verkehrssituation vorliege, konnte in mehreren Ortsterminen bislang nicht nachvollzogen werden. Zwar handelt es sich um eine für das Stadtgebiet recht breit gehaltene – da für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen zu nutzende - Fläche, der gerade verlaufende Abschnitt ist mit ca. 100 m Länge jedoch sehr kurz und zudem durch den Einbau von Pflanzbeeten baulich gezielt verengt worden.

 

Die Freiheit, an jeder hierfür rechtlich und tatsächlich geeigneten Stelle parken zu können, ermöglicht es den Bewohnern durch das eigene Parkverhalten individuelle Fahrbahnverengungen einzurichten und macht damit eine der jeweiligen Situation angepasste Fahrweise der übrigen Verkehrsteilnehmer erforderlich.

 

Das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung zeigt mit einer deutlich unter der zulässigen Geschwindigkeitsbeschränkung liegenden Durchschnittgeschwindigkeit von 17 km/h und einer Maximalgeschwindigkeit von 31 km/h vollkommen unauffällige Werte und bestätigt den von der SVB zuvor gewonnenen Eindruck, dass höhere Geschwindigkeiten vorliegend keineswegs der Regelfall sein dürften. Eine Durchfahrt zum Friedensheim ist möglich, spielt jedoch gegenüber der komfortableren Zufahrtsmöglichkeit über die Eichenstraße sicherlich eine deutlich untergeordnete Rolle. Eine Gefahrenlage ist vorliegend nicht erkennbar.

 

Es erschließt sich auch nicht, welchen Vorteil sich die Bewohner durch die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches erhoffen:

Durch Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches mit Anbindung an den bereits bestehenden Verkehrsberuhigten Bereich Am Schützenhaus ergäbe sich eine ausgesprochen lange, im Schritttempo zu durchfahrende Strecke. Da die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung mit zunehmender Streckenlänge in einem solchen Bereich erfahrungsgemäß deutlich sinkt, bedürfte es zusätzlicher geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen.

 

Zu erwarten wäre außerdem ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen in dem Straßenabschnitt der Straße Buschhöfen zwischen Am Schützenhaus und Eichenstraße, als Folge einer unerwünschten Verkehrsverlagerung. Wegen seiner geringen Breite wäre dieser Straßenabschnitt zur Aufnahme eines zusätzlichen Verkehrsaufkommens nicht ausgelegt und die Verlagerung des Verkehrs ginge zu Lasten der dortigen Bewohner sowie der bereits mit Durchgangsverkehr der gesamten Straße Buschhöfen belasteten Bewohner der Eichenstraße.

 

Die weit verbreitete Annahme, dass ein Verkehrsberuhigter Bereich Kindern und anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern Vorrechte einräumt und diese hierdurch einen höheren Schutz genießen, wäre zudem ein Irrtum. In einem Verkehrsberuhigten Bereich sind vielmehr die Verkehrsteilnehmer gleichberechtigte Nutzer der Fläche und haben gegenseitige Rücksichtnahme auszuüben. Für die Einrichtung einer regelrechten „Spielstraße“ wie von den Bewohnern vorgeschlagen, wäre hingegen der – vorliegend nicht zu realisierende – Ausschluss des motorisierten Verkehrs erforderlich.

 

Nachteilig wären auch die entfallenden Parkmöglichkeiten, da im Verkehrsberuhigten Bereich ausschließlich in hierfür ausgewiesenen Flächen geparkt werden dürfte. Diese nachträglich auszuweisen würde nicht nur den Charakter der gepflasterten Fläche optisch unvorteilhaft verändern sondern voraussichtlich auch in der örtlichen Platzierung dieser öffentlichen Stellplätze Probleme bereiten.

 

Nach Dafürhalten der Straßenverkehrsbehörde besteht vorliegend keine Notwendigkeit zur Umsetzung geschwindigkeitsbeschränkender Maßnahmen oder der Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches. Sofern nach Abwägung der Vor- und Nachteile - insbesondere auch für die von einer etwaigen Verkehrsverlagerung betroffenen Bewohner der Eichenstraße und des Straßenabschnittes Buschhöfen 27 bis 35 - ein Beschluss zur Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches gefasst würde, würde sich die Straßenverkehrsbehörde diesem nicht verschließen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschluss nach Beratung im Ausschuss.