hier: Dialogwunsch der Anwohner vom 11.09.2020 über die Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung z. B. durch Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches
Sachverhalt:
Die Anwohner eines Teilbereiches der Straße
Buschhöfen, in der eigenen Angaben zufolge 15 Familien mit insgesamt 25 Kindern
leben, wünschen sich die Diskussion über die Möglichkeiten einer
Verkehrsberuhigung, z. B. in Form einer Spielstraße. Wegen der Nutzung der
Straße als Zufahrt zum Friedensheim und zum Schützenhaus, häufigen Verstößen
des Durchgangsverkehrs gegen die zulässige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30
km/h sowie der baulichen Gestaltung ohne Gehwege, ineffektiv angelegter
Engstellen und „Toter Winkel“, die ein vorausschauendes Fahren beeinträchtigen,
hätten „schnelle Fahrzeuge kaum eine Chance, den notwendigen Bremsweg
einzuhalten.“ Es komme daher „regelmäßig zu sehr kritischen und sogar
lebensbedrohlichen Situationen“.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Frage, ob in dem betreffenden Abschnitt
der Straße Buschhöfen ein Verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden oder
ob dieser Bereich Teil der bereits in der Bachstraße beginnenden und daher
nicht separat beschilderten, Tempo-30-Zone sein solle, wurde seinerzeit bereits
ausführlich in der Politik diskutiert. Die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten
Bereiches wurde letztlich verworfen.
Die Aussage der Bewohner, dass eine „kritische“ Verkehrssituation
vorliege, konnte in mehreren Ortsterminen bislang nicht nachvollzogen werden.
Zwar handelt es sich um eine für das Stadtgebiet recht breit gehaltene – da für
alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen zu nutzende - Fläche, der gerade
verlaufende Abschnitt ist mit ca. 100 m Länge jedoch sehr kurz und zudem durch
den Einbau von Pflanzbeeten baulich gezielt verengt worden.
Die Freiheit, an jeder hierfür rechtlich und tatsächlich geeigneten
Stelle parken zu können, ermöglicht es den Bewohnern durch das eigene
Parkverhalten individuelle Fahrbahnverengungen einzurichten und macht damit
eine der jeweiligen Situation angepasste Fahrweise der übrigen
Verkehrsteilnehmer erforderlich.
Das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung zeigt mit einer deutlich
unter der zulässigen Geschwindigkeitsbeschränkung liegenden
Durchschnittgeschwindigkeit von 17 km/h und einer Maximalgeschwindigkeit von 31
km/h vollkommen unauffällige Werte und bestätigt den von der SVB zuvor
gewonnenen Eindruck, dass höhere Geschwindigkeiten vorliegend keineswegs der
Regelfall sein dürften. Eine Durchfahrt zum Friedensheim ist möglich, spielt
jedoch gegenüber der komfortableren Zufahrtsmöglichkeit über die Eichenstraße
sicherlich eine deutlich untergeordnete Rolle. Eine Gefahrenlage ist vorliegend
nicht erkennbar.
Es erschließt sich auch nicht, welchen Vorteil sich die Bewohner durch
die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches erhoffen:
Durch Einrichtung eines Verkehrsberuhigten
Bereiches mit Anbindung an den bereits bestehenden Verkehrsberuhigten Bereich
Am Schützenhaus ergäbe sich eine ausgesprochen lange, im Schritttempo zu
durchfahrende Strecke. Da die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung
der Geschwindigkeitsbeschränkung mit zunehmender Streckenlänge in einem solchen
Bereich erfahrungsgemäß deutlich sinkt, bedürfte es zusätzlicher
geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen.
Zu erwarten wäre außerdem ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen in dem
Straßenabschnitt der Straße Buschhöfen zwischen Am Schützenhaus und
Eichenstraße, als Folge einer unerwünschten Verkehrsverlagerung. Wegen seiner
geringen Breite wäre dieser Straßenabschnitt zur Aufnahme eines zusätzlichen
Verkehrsaufkommens nicht ausgelegt und die Verlagerung des Verkehrs ginge zu
Lasten der dortigen Bewohner sowie der bereits mit Durchgangsverkehr der
gesamten Straße Buschhöfen belasteten Bewohner der Eichenstraße.
Die weit verbreitete Annahme, dass ein Verkehrsberuhigter Bereich
Kindern und anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern Vorrechte einräumt
und diese hierdurch einen höheren Schutz genießen, wäre zudem ein Irrtum. In
einem Verkehrsberuhigten Bereich sind vielmehr die Verkehrsteilnehmer
gleichberechtigte Nutzer der Fläche und haben gegenseitige Rücksichtnahme
auszuüben. Für die Einrichtung einer regelrechten „Spielstraße“ wie von den
Bewohnern vorgeschlagen, wäre hingegen der – vorliegend nicht zu realisierende
– Ausschluss des motorisierten Verkehrs erforderlich.
Nachteilig wären auch die entfallenden Parkmöglichkeiten, da im
Verkehrsberuhigten Bereich ausschließlich in hierfür ausgewiesenen Flächen
geparkt werden dürfte. Diese nachträglich auszuweisen würde nicht nur den
Charakter der gepflasterten Fläche optisch unvorteilhaft verändern sondern
voraussichtlich auch in der örtlichen Platzierung dieser öffentlichen
Stellplätze Probleme bereiten.
Nach Dafürhalten der Straßenverkehrsbehörde besteht vorliegend keine
Notwendigkeit zur Umsetzung geschwindigkeitsbeschränkender Maßnahmen oder der
Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches. Sofern nach Abwägung der Vor-
und Nachteile - insbesondere auch für die von einer etwaigen
Verkehrsverlagerung betroffenen Bewohner der Eichenstraße und des
Straßenabschnittes Buschhöfen 27 bis 35 - ein Beschluss zur Einrichtung eines
Verkehrsberuhigten Bereiches gefasst würde, würde sich die
Straßenverkehrsbehörde diesem nicht verschließen.
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung im Ausschuss.