hier: Antrag des ehemaligen Stv. Peter Schniewind vom 07.08.2020
Sachverhalt:
Zu dem im SUVA vom 17.09.20 als TOP 10 eingebrachten Antrag des ehemaligen
Stv. Peter Schniewind vom 07.08.2020 hat die Verwaltung bereits ausgeführt. Die
Stellungnahmen der Fachaufsicht und des Straßenbaulastträgers werden hiermit
nachgereicht.
Die im SUVA seinerzeit abgegebene Stellungnahme der Verwaltung
entspricht vollumfänglich der Auffassung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
und wird der Vollständigkeit halber hiermit nochmals zur Kenntnis gegeben.
Stellungnahme
der Fachaufsicht
Sehr geehrte Frau
Klöckener,
auf Ihre Anfrage hin habe ich auch mein Amt
für Hoch- und Tiefbau, als zuständigen Straßenbaulastträger der Ellscheider
Straße (K20), ebenfalls nochmals gebeten zu prüfen, ob die aktuelle Situation
nunmehr anders bewertet wird.
Dies ist nicht der Fall.
Die betreffende Stelle befindet sich an einer klassifizierten Straße
(Kreisstraße) außerhalb geschlossener Ortschaft. Nach §3 Absatz 3 StVO beträgt
die zulässige Höchstgeschwindigkeit somit grundsätzlich 100km/h. Die derzeit
ausgewiesene zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70km/h stellt somit bereits
eine Reduzierung dar.
Im betreffenden Bereich ist in den letzten drei Jahren weder eine
Unfallhäufung noch eine -gefährdung verzeichnet.
Es ist kein einziger Fall dokumentiert der eine Gefährlichkeit
unterstreichen würde. Zudem sind die Sichtbeziehungen im Querungsbereich
ausreichend gut.
Die Ellscheider Str. weißt zudem für eine klassifizierte Straße keine
hohen Verkehrsbelastungen aus, somit bieten sich zu jedem Zeitpunkt
ausreichende Zeitlücken um die Straße zu queren. Ein signifikant großer
Querungsbedarf, der über das normale Maß vergleichbarer Stellen hinausgeht, ist
meinem Hause nicht bekannt. Sollten diesbezüglich detaillierte Daten vorliegen,
bitte ich darum mir diese mitzuteilen.
Aus verkehrsrechtlicher Sicht sind –ebenso wie Ihnen als örtlich
zuständiger Straßenverkehrsbehörde– für eine weitere Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h somit keine Gründe erkennbar.
Mit freundlichen
Grüßen
Im Auftrag
Sascha Becker
Stellungnahme
des Straßenbaulastträgers
Sehr
geehrte Frau Klöckener,
wie bereits von Ihnen und Herrn
Becker ausgeführt sehen auch wir als Straßenbaulastträger auf Grundlagen
selbiger Argumentation keine Veranlassung die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu
reduzieren.
Damit einhergehend sehen wir auch keine Veranlassung hier
baulich durch eine Querungshilfe aktiv zu werden. Zum einen, weil eine
Querungshilfe bei der von uns vorgesehenen Geschwindigkeitsbegrenzung nicht
zulässig ist.
Zum anderen halten wir eine 2,50 Meter breite Querungshilfe
mit erheblichen baulichen Aufwendungen für nicht verhältnismäßig. Hier sind für
uns die erforderlichen Rahmenbedingungen nicht erkennbar. Weder durch die
Anzahl der querenden Fuß- und Radfahrenden bzw. der Verkehrsbelastung der K20
noch auf Grund unzureichender Sichtverhältnisse.
Mit
freundlichen Grüßen
Nico
Leonhardt
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung, der Fachaufsicht sowie des Straßenbaulastträgers zum Antrag des ehemaligen Stv. Peter Schniewind zur Kenntnis.