Sachverhalt:
1.
Der Heinhauser Weg ist als Verkehrsberuhigter
Bereich in Gruiten ausgeschildert und entsprechend baulich ausgestaltet. Der
Antrag auf Einbau eines Berliner Kissens und Aufstellung eines ortsfesten
Geschwindigkeitsmessgerätes wird für den „Runden Tisch Gruiten“ in der Sitzung
des UMA mit einer Präsentation begründet. Im Rahmen eines Ortstermines mit dem
Betriebshof wurde von den Vertretern des „Runden Tisch Gruiten“ die bauliche
Durchführbarkeit geklärt.
2.
Zudem beantragt der „Runde Tisch Gruiten“ den
Heinhauser Weg auf den ersten 30m von der Pastor-Vömel-Straße aus gesehen
(siehe Lageplan in der Anlage) im Rahmen der Sanierung mit einem barrierearmen
Belag zu versehen. Der „Runde Tisch Gruiten“ schlägt hierfür die Verwendung des
bereits in den 1990er Jahren im weiteren Verlauf des Heinhauser Weges verlegten
Betonsteinpflasters vor.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Zu 1. Aufgrund seiner geringen Breite,
der baulichen Ausführung in leicht gebogener Streckenführung und durch
Pflanzbeete erzeugte Engstellen sowie die auf privater wie öffentlicher Fläche
vorhandenen Pflanzen, die eine Übersicht auf längerer Strecke verhindern, regt
der Heinhauser Weg erkennbar nicht zu einer Überschreitung der zulässigen
Geschwindigkeit an. Ortsunkundige Autofahrer werden durch derart schlechte
Sichtverhältnisse und Unwägbarkeiten der Örtlichkeit zwangsläufig zu einer
ausgesprochen vorsichtigen Fahrweise angehalten.
Dass ortskundige Fahrzeugführer vereinzelt
auch ein höheres Tempo wählen, ist nicht auszuschließen. Dies ist aber einer
gewissen Gleichgültigkeit gegenüber den Rechten und dem Empfinden anderer
geschuldet und lässt sich daher auch durch die Installation eines stationären
Geschwindigkeitsmessgerätes oder den Einbau eines Berliner Kissens nach Ansicht
der Straßenverkehrsbehörde nicht nachhaltig beheben.
Die
Nachteile eines Berliner Kissens überwiegen jeglichen positiven Nutzen wegen
- der
erschwerten Befahrbarkeit der Straße mit Rettungsfahrzeugen (gemeint ist hier
der Transport verletzter Personen, denen durch Überfahrung von Hindernissen
zusätzliche Schmerzen und im schlimmsten Fall weitere körperliche Schäden
zugefügt werden),
- Problemen
mit dem Winterdienst (fehlende Räumung des Straßenabschnittes oder Räumung „in
Handarbeit“ mit erheblichem, im Winter nicht zu leistenden Personalaufwand)
- und
nicht zuletzt durch die Schaffung von Hürden in einem Verkehrsberuhigten
Bereich, die für Menschen mit Behinderung (Sehbehinderte, Gehbehinderte)
zusätzliche Probleme und längere Wegstrecken verursachen.
Die gewünschte soziale Kontrolle durch
Aufstellung eines stationären Messgerätes lässt sich ebenso gut durch die
wiederholte Aufstellung eines mobilen Gerätes für kurze Zeiträume erzielen.
Vorteil hierbei dürfte sein, dass sich der Effekt nicht so rasch abnutzt und
damit langfristiger Erfolg verspricht.
Zu 2. Die
bereits für das Jahr 2019 geplante Sanierung der ersten 30m des Heinhauser
Weges (siehe Lageplan in der Anlage) hatte die Verwaltung aufgrund der zu
diesem Zeitpunkt laufenden, umfangreichen Leitungsbauarbeiten und den damit
einhergehenden Verkehrs- und Lärmbeeinträchtigungen in Gruiten-Dorf zunächst
verschoben. Es ist derzeit geplant diese Maßnahme im Frühjahr 2021 nachzuholen.
Aus gestalterischen Gründen ist hier seitens
der Verwaltung ein zum Großpflaster der angrenzenden Pastor-Vömel-Straße
passender Natursteinbelag vorgesehen. Dabei würde das Format des vorhandenen
Pflasters beibehalten.
Nachdem sich im Rahmen von Begehungen, auch
mit Mitgliedern des Seniorenbeirates und dem heute vorliegendem Antrag des
„Runden Tisch Gruiten“ der Bedarf nach einem barrierearmen Streifen entlang
dieses Wegstückes abzeichnet, schlägt die Verwaltung dort neben dem
ortsbildtypischem, aber unebenen Natursteinpflaster einen 1,40m breiten,
barrierearmen Streifen aus einem für Mobilitätseingeschränkte günstigeren
Materialwahl vor. Es handelt sich hierbei um gesägte Basaltsteine mit einer
rauen und somit griffigen Oberfläche.
Bezüglich des Vorschlags des „Runden Tisch
Gruiten“ den gesamten Bereich mit einem Betonsteinpflaster zu versehen weißt
die Verwaltung darauf hin, dass dies technisch natürlich möglich wäre, aber
auch einen aus gestalterischer Sicht nicht wünschenswerten, deutlichen Kontrast
erzeugen würde. Ein frisch verlegter Betonstein würde sich sowohl vom angrenzenden
Natursteinpflaster, als auch vom alten Betonsteinpflaster aus den 1990er Jahren
farblich deutlich abheben.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Betonung des historischen
Ortsbildes, rät die Verwaltung daher von der Verwendung eines Betonsteines ab.
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung nach Beratung