Betreff
Einbau eines Berliner Kissens und Aufstellung eines ortsfesten Geschwindigkeitsmessgerätes mit optischer Geschwindigkeitsanzeige und „Smiley“ sowie Herstellung eines barrierearmen Wegebelags im Rahmen der Sanierung eines Teilabschnittes des Heinhauser Weges
Vorlage
70/004/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Der Heinhauser Weg ist als Verkehrsberuhigter Bereich in Gruiten ausgeschildert und entsprechend baulich ausgestaltet. Der Antrag auf Einbau eines Berliner Kissens und Aufstellung eines ortsfesten Geschwindigkeitsmessgerätes wird für den „Runden Tisch Gruiten“ in der Sitzung des UMA mit einer Präsentation begründet. Im Rahmen eines Ortstermines mit dem Betriebshof wurde von den Vertretern des „Runden Tisch Gruiten“ die bauliche Durchführbarkeit geklärt.

 

2.    Zudem beantragt der „Runde Tisch Gruiten“ den Heinhauser Weg auf den ersten 30m von der Pastor-Vömel-Straße aus gesehen (siehe Lageplan in der Anlage) im Rahmen der Sanierung mit einem barrierearmen Belag zu versehen. Der „Runde Tisch Gruiten“ schlägt hierfür die Verwendung des bereits in den 1990er Jahren im weiteren Verlauf des Heinhauser Weges verlegten Betonsteinpflasters vor.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1.   Aufgrund seiner geringen Breite, der baulichen Ausführung in leicht gebogener Streckenführung und durch Pflanzbeete erzeugte Engstellen sowie die auf privater wie öffentlicher Fläche vorhandenen Pflanzen, die eine Übersicht auf längerer Strecke verhindern, regt der Heinhauser Weg erkennbar nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit an. Ortsunkundige Autofahrer werden durch derart schlechte Sichtverhältnisse und Unwägbarkeiten der Örtlichkeit zwangsläufig zu einer ausgesprochen vorsichtigen Fahrweise angehalten.

 

Dass ortskundige Fahrzeugführer vereinzelt auch ein höheres Tempo wählen, ist nicht auszuschließen. Dies ist aber einer gewissen Gleichgültigkeit gegenüber den Rechten und dem Empfinden anderer geschuldet und lässt sich daher auch durch die Installation eines stationären Geschwindigkeitsmessgerätes oder den Einbau eines Berliner Kissens nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde nicht nachhaltig beheben.

 

            Die Nachteile eines Berliner Kissens überwiegen jeglichen positiven Nutzen wegen

-       der erschwerten Befahrbarkeit der Straße mit Rettungsfahrzeugen (gemeint ist hier der Transport verletzter Personen, denen durch Überfahrung von Hindernissen zusätzliche Schmerzen und im schlimmsten Fall weitere körperliche Schäden zugefügt werden),

-       Problemen mit dem Winterdienst (fehlende Räumung des Straßenabschnittes oder Räumung „in Handarbeit“ mit erheblichem, im Winter nicht zu leistenden Personalaufwand)

-       und nicht zuletzt durch die Schaffung von Hürden in einem Verkehrsberuhigten Bereich, die für Menschen mit Behinderung (Sehbehinderte, Gehbehinderte) zusätzliche Probleme und längere Wegstrecken verursachen.

Die gewünschte soziale Kontrolle durch Aufstellung eines stationären Messgerätes lässt sich ebenso gut durch die wiederholte Aufstellung eines mobilen Gerätes für kurze Zeiträume erzielen. Vorteil hierbei dürfte sein, dass sich der Effekt nicht so rasch abnutzt und damit langfristiger Erfolg verspricht.

 

 

 

Zu 2.   Die bereits für das Jahr 2019 geplante Sanierung der ersten 30m des Heinhauser Weges (siehe Lageplan in der Anlage) hatte die Verwaltung aufgrund der zu diesem Zeitpunkt laufenden, umfangreichen Leitungsbauarbeiten und den damit einhergehenden Verkehrs- und Lärmbeeinträchtigungen in Gruiten-Dorf zunächst verschoben. Es ist derzeit geplant diese Maßnahme im Frühjahr 2021 nachzuholen.

 

Aus gestalterischen Gründen ist hier seitens der Verwaltung ein zum Großpflaster der angrenzenden Pastor-Vömel-Straße passender Natursteinbelag vorgesehen. Dabei würde das Format des vorhandenen Pflasters beibehalten.

 

Nachdem sich im Rahmen von Begehungen, auch mit Mitgliedern des Seniorenbeirates und dem heute vorliegendem Antrag des „Runden Tisch Gruiten“ der Bedarf nach einem barrierearmen Streifen entlang dieses Wegstückes abzeichnet, schlägt die Verwaltung dort neben dem ortsbildtypischem, aber unebenen Natursteinpflaster einen 1,40m breiten, barrierearmen Streifen aus einem für Mobilitätseingeschränkte günstigeren Materialwahl vor. Es handelt sich hierbei um gesägte Basaltsteine mit einer rauen und somit griffigen Oberfläche.

 

Bezüglich des Vorschlags des „Runden Tisch Gruiten“ den gesamten Bereich mit einem Betonsteinpflaster zu versehen weißt die Verwaltung darauf hin, dass dies technisch natürlich möglich wäre, aber auch einen aus gestalterischer Sicht nicht wünschenswerten, deutlichen Kontrast erzeugen würde. Ein frisch verlegter Betonstein würde sich sowohl vom angrenzenden Natursteinpflaster, als auch vom alten Betonsteinpflaster aus den 1990er Jahren farblich deutlich abheben.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der Betonung des historischen Ortsbildes, rät die Verwaltung daher von der Verwendung eines Betonsteines ab.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussfassung nach Beratung