hier: Bericht der Verwaltung
Sachverhalt:
Neben anderen zu berücksichtigenden
Kriterien kommt die Einrichtung einer Fahrradstraße nur dann in Betracht, wenn
der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart auf dieser Straße darstellt oder
dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist und der Anteil des Kraftverkehrs gering
ist. Anderer Verkehr darf die Fahrradstraße nicht benutzen, es sei denn, dies
wäre durch Zusatzzeichen erlaubt. Dann wiederum ist zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheit der Radfahrenden und der Leichtigkeit des Radverkehrs die
Einhaltung von bestimmten Fahrbahnbreiten erforderlich, weil ansonsten die
seitlichen Mindestabstände zwischen motorisiertem Verkehr und den Radfahrenden
nicht eingehalten werden könnten.
Unter diesen Gesichtspunkten erfüllt keine der genannten Straßen (Dieker
Straße, Kölner Straße und Diekermühlen Straße) ebenso wenig wie die im Antrag
„Nachhaltige Verbesserung der Fahrradinfrastruktur in Haan…“ des Stv Peter
Schniewind genannten Straßen (Goethestraße, Friedrichstraße und Ellscheider
Straße - im Bereich zwischen Nordstraße und Friedrichstraße) nach
einvernehmlicher Ansicht der Polizei und der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße.
Während die Polizei allerdings aufgrund des dort erheblichen
Radverkehrsaufkommens die nähere Prüfung der Adlerstraße in Betracht zieht,
wird auch diese Straße von der Straßenverkehrsbehörde als ungeeignet angesehen.
Nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde sprechen bereits sowohl die
Topographie, als auch der erhebliche, jeweils zeitgleich zum Radverkehrsaufkommen
bestehende Fahrzeugverkehr gegen eine Einrichtung als Fahrradstraße.
Hinzu kommt, dass die notwendige Fahrbahnbreite dort nicht ohne
Beseitigung der – im Vogelviertel dringend benötigten - Parkmöglichkeiten
herstellbar wäre. Darüber hinaus würde die Vielzahl der in die Adlerstraße
einmündenden Straßen eine erhebliche Erhöhung der Zahl der Verkehrsschilder zur
Kennzeichnung der Fahrradstraße erforderlich machen.
Weitere Straßen mit bereits bestehendem oder zu erwartendem hohen
Radverkehrsaufkommen, die die Kriterien erfüllen könnten, sind nicht
ersichtlich.
Sofern nach Abschluss der Baumaßnahmen am Gymnasium Adlerstraße und bei
etwaiger Einrichtung einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen für die
Anwohner der Diekermühlen Straße ein durchgehendes, einseitiges Parkverbot
angeordnet und hierdurch eine ausreichende Fahrbahnbreite gewährleistet werden
könnte, kann die Möglichkeit der Einrichtung einer Fahrradstraße auf der
Diekermühlen Straße erneut geprüft werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradstraßen zur Kenntnis.