Betreff
Prüfung der Möglichkeiten zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet unter besonderer Berücksichtigung der vorgeschlagenen Standorte Dieker Straße, Kölner Straße und Diekermühlen Straße
hier: Bericht der Verwaltung
Vorlage
66/017/2020
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Neben anderen zu berücksichtigenden Kriterien kommt die Einrichtung einer Fahrradstraße nur dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart auf dieser Straße darstellt oder dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist und der Anteil des Kraftverkehrs gering ist. Anderer Verkehr darf die Fahrradstraße nicht benutzen, es sei denn, dies wäre durch Zusatzzeichen erlaubt. Dann wiederum ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Radfahrenden und der Leichtigkeit des Radverkehrs die Einhaltung von bestimmten Fahrbahnbreiten erforderlich, weil ansonsten die seitlichen Mindestabstände zwischen motorisiertem Verkehr und den Radfahrenden nicht eingehalten werden könnten.

 

Unter diesen Gesichtspunkten erfüllt keine der genannten Straßen (Dieker Straße, Kölner Straße und Diekermühlen Straße) ebenso wenig wie die im Antrag „Nachhaltige Verbesserung der Fahrradinfrastruktur in Haan…“ des Stv Peter Schniewind genannten Straßen (Goethestraße, Friedrichstraße und Ellscheider Straße - im Bereich zwischen Nordstraße und Friedrichstraße) nach einvernehmlicher Ansicht der Polizei und der örtlichen Straßenverkehrsbehörde die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße.

 

Während die Polizei allerdings aufgrund des dort erheblichen Radverkehrsaufkommens die nähere Prüfung der Adlerstraße in Betracht zieht, wird auch diese Straße von der Straßenverkehrsbehörde als ungeeignet angesehen. Nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde sprechen bereits sowohl die Topographie, als auch der erhebliche, jeweils zeitgleich zum Radverkehrsaufkommen bestehende Fahrzeugverkehr gegen eine Einrichtung als Fahrradstraße.

 

Hinzu kommt, dass die notwendige Fahrbahnbreite dort nicht ohne Beseitigung der – im Vogelviertel dringend benötigten - Parkmöglichkeiten herstellbar wäre. Darüber hinaus würde die Vielzahl der in die Adlerstraße einmündenden Straßen eine erhebliche Erhöhung der Zahl der Verkehrsschilder zur Kennzeichnung der Fahrradstraße erforderlich machen.

 

Weitere Straßen mit bereits bestehendem oder zu erwartendem hohen Radverkehrsaufkommen, die die Kriterien erfüllen könnten, sind nicht ersichtlich.

 

Sofern nach Abschluss der Baumaßnahmen am Gymnasium Adlerstraße und bei etwaiger Einrichtung einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen für die Anwohner der Diekermühlen Straße ein durchgehendes, einseitiges Parkverbot angeordnet und hierdurch eine ausreichende Fahrbahnbreite gewährleistet werden könnte, kann die Möglichkeit der Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Diekermühlen Straße erneut geprüft werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradstraßen zur Kenntnis.