Betreff
Auflösung der Umleitung des LKW-Ausweichverkehrs ab 16 to an der unteren Diekerstraße/ Ecke Böttingerstraße durch die Stadt Haan in beiden Richtungen und Einrichtung eines Verbotes für LKW über 3,5 to
hier: Bürgerantrag vom 26.09.2020
Vorlage
66/019/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Bürgerantrag vom 26.09.2020 wird beantragt, die Einrichtung der Umleitung des LKW-Ausweichsverkehrs ab 16 to durch die Stadt Haan in beiden Richtungen aufzulösen und stattdessen ein Verbot für LKW über 3,5 to einzurichten. Zur Begründung wird ein seit Einführung der LKW-Maut durch den Bund im Bereich Diekerstraße/Ecke Böttingerstraße erhöhter LKW-Ausweichverkehr (über die K 16) und eine damit verbundene erhöhte Feinstaub- und Lärmbelastung angeführt. Außerdem seien die Straßenzüge baulich nicht auf die Aufnahme von Schwerlastverkehr ausgelegt und daher kostenträchtige Schäden an Straße und Gebäuden, verbunden mit Ausgleichszahlungen für erlittene Gebäudeschäden an Dritte, zu befürchten.

 

Der Antragssteller bittet daher Verwaltung und Rat den LKW-Fernverkehr mit Mitteln wie Durchfahrt-verboten, Geschwindigkeitsbeschränkungen Maut-Erhebung, Einrichtung einer Umweltzone und verstärkten Polizeikontrollen von einer Nutzung der Gemeindestraßen abzuhalten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Weder aus dem Antrag noch aus einer Überprüfung der Beschilderung an der Dieker Straße/Böttinger Straße vor Ort erschließt sich, welche „Einrichtung einer Umleitung des LKW-Ausweichverkehrs ab 16 to“ gemeint sein könnte. Deutlich geht aus dem Antrag jedoch das Ziel hervor, die K 16 für den LKW-Durchgangsverkehr zu sperren bzw. den LKW-Durchgangsverkehr sogar von allen Gemeindestraßen fernzuhalten.

 

Bereits im Verkehrsentwicklungsplan Haan hat der Gutachter festgestellt, dass der LKW-Anteil im Stadtgebiet und insbesondere in der Haaner Innenstadt vom Bürger als relativ hoch angesehen werde und das Empfinden bestehe, dass es sich dabei überwiegend um ortsfremden Durchgangsverkehr handelt.

 

Seine Untersuchung ergab, dass zu den Zielen des LKW-Verkehrs u. a. die Innenstadt selbst, als zentraler Versorgungsbereich der Stadt, und das Nahversorgungszentrum Düsseldorfer Straße sowie die großflächigen Gewerbegebiete, verschiedenste Marktstandorte und sonstige Einzelverkehrserzeuger mit LKW-Anlieferungen gehören. Die Erreichbarkeit dieser Ziele müssen nachvollziehbarer Weise für den LKW-Verkehr gesichert sein. Straßen wie die K 16 haben als sogenannte klassifizierte Straßen nicht nur wichtige Verbindungsfunktion zum überörtlichen Straßennetz sondern erschließen darüber hinaus auch wesentliche, schwerverkehrerzeugende Nutzungen im Stadtgebiet selbst.

 

Der rechtliche Rahmen um – wie vorliegend in Bezug auf LKW ab 3,5 to gewünscht - eine Verkehrsart dauerhaft von der Benutzung öffentlicher Straßen ausschließen zu können ist darüber hinaus ausgesprochen eng gehalten und macht die Anhörung des jeweiligen Straßenbaulastträgers, der Polizei sowie betroffener Nachbargemeinden und die Herstellung des Einvernehmens erforderlich. Weder lagen die für die Anordnung von Beschränkungen notwendigen besonderen Gründe zum Zeitpunkt der gutachterlichen Untersuchung vor, noch gibt es tatsächliche Anhaltspunkte, dass sich die Bedingungen seitdem so geändert haben könnten, dass eine erneute Prüfung aktuell erforderlich wäre.

 

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerantrag vom 26.09.2020 wird abgelehnt.