Betreff
Bericht über die finanzielle Lage zum 31.12.2020
Vorlage
20/009/2021
Aktenzeichen
20.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) ist der Rat in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 vierteljährlich über die finanzielle Lage zu informieren.

 

Eine ausführliche Information der Corona bedingten Haushaltsveränderungen zum Stichtag 30.9.2020 erfolgte mit der Vorlage 20/130/2020.

 

Zum Stichtag 31.12.2020 endet zwar die Finanzrechnung 2020, es können sich jedoch immer noch Veränderungen durch Umbuchungen zwischen dem konsumtiven und investiven Bereich oder aus dem Verwahrgelass ergeben.

In der Ergebnisrechnung hingegen werden noch bis zum 22. Januar 2021 nachlaufende Rechnungen aus dem Vorjahr aufwandswirksam berücksichtigt. Anschließend müssen die nicht zahlungswirksamen Jahresabschlussbuchungen vorgenommen werden, so dass hier weiterhin nur eine Prognose des zu erwartenden Ergebnisses möglich ist.

 

 

Ergebnisrechnung Buchungsstand 31.12.2020

 

Die Ergebnisrechnung weist aktuell Erträge in Höhe von rd. 97 Mio. € und Aufwendungen in Höhe von rd. 90 Mio. € aus. Aus den Jahresabschlussbuchungen wird im Saldo mit einer Belastung von weiteren rd. 6,5 Mio. € gerechnet, so dass nach der vorläufigen Hochrechnung ein Jahresüberschuss zu erwarten ist.

Die positive Entwicklung im letzten Quartal ist insbesondere auf die von Bund und Land gewährte Gewerbesteuerausfallhilfe, deren Höhe lange Zeit nicht zu beziffern war und Effekte in der Gewerbesteuer zurückzuführen. Hier haben einige der großen Unternehmen ihre im Frühjahr auf Null herabgesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen wieder nach oben angepasst.

 

 

Finanzrechnung Stand 31.12.2020

 

Die Finanzrechnung schließt im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit mit einem positiven Cashflow von rd. 8 Mio. €. Gegenüber dem Planansatz 2020 bedeutet dies eine deutliche Verbesserung. Diese Verbesserung ist in erster Linie auf verminderte Auszahlungen, insbesondere bei den Sach- und Dienstleistungen, zu denen auch die Bauunterhaltung und -instandhaltung gehören, den Transferauszahlungen sowie den Personalauszahlungen zurückzuführen. Durch die verringerten Auszahlungen konnten die Fehlbeträge bei den Einzahlungen überkompensiert werden.

 

Auch im investiven Bereich konnten insbesondere die Baumaßnahmen nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden. Insgesamt sind nur ¾ der bereitgestellten Mittel abgeflossen. Hierdurch konnte die Neuaufnahme von Krediten in 2020 verringert werden.

 

 

Aufgrund der hohen Einzahlungen aus Einkommen- und Umsatzsteueranteilen und der Gewerbesteuerausgleichshilfe kurz vor Weihnachten kann die Stadt Haan zum Stichtag 31.12.2020 in der Finanzrechnung liquide Mittel in Höhe von rd. 10 Mio. € ausweisen.

Beschlussvorschlag:

Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

keine