Sachverhalt:
Gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land
Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) ist der Rat in den Haushaltsjahren 2020 und 2021
vierteljährlich über die finanzielle Lage zu informieren.
Eine
ausführliche Information der Corona bedingten Haushaltsveränderungen zum
Stichtag 30.9.2020 erfolgte mit der Vorlage 20/130/2020.
Zum Stichtag
31.12.2020 endet zwar die Finanzrechnung 2020, es können sich jedoch immer noch
Veränderungen durch Umbuchungen zwischen dem konsumtiven und investiven Bereich
oder aus dem Verwahrgelass ergeben.
In der
Ergebnisrechnung hingegen werden noch bis zum 22. Januar 2021 nachlaufende
Rechnungen aus dem Vorjahr aufwandswirksam berücksichtigt. Anschließend müssen
die nicht zahlungswirksamen Jahresabschlussbuchungen vorgenommen werden, so
dass hier weiterhin nur eine Prognose des zu erwartenden Ergebnisses möglich
ist.
Ergebnisrechnung
Buchungsstand 31.12.2020
Die
Ergebnisrechnung weist aktuell Erträge in Höhe von rd. 97 Mio. € und
Aufwendungen in Höhe von rd. 90 Mio. € aus. Aus den Jahresabschlussbuchungen
wird im Saldo mit einer Belastung von weiteren rd. 6,5 Mio. € gerechnet, so
dass nach der vorläufigen Hochrechnung ein Jahresüberschuss zu erwarten ist.
Die positive
Entwicklung im letzten Quartal ist insbesondere auf die von Bund und Land
gewährte Gewerbesteuerausfallhilfe, deren Höhe lange Zeit nicht zu beziffern
war und Effekte in der Gewerbesteuer zurückzuführen. Hier haben einige der
großen Unternehmen ihre im Frühjahr auf Null herabgesetzten
Gewerbesteuervorauszahlungen wieder nach oben angepasst.
Finanzrechnung
Stand 31.12.2020
Die
Finanzrechnung schließt im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit mit einem
positiven Cashflow von rd. 8 Mio. €. Gegenüber dem Planansatz 2020 bedeutet
dies eine deutliche Verbesserung. Diese Verbesserung ist in erster Linie auf
verminderte Auszahlungen, insbesondere bei den Sach- und Dienstleistungen, zu
denen auch die Bauunterhaltung und -instandhaltung gehören, den
Transferauszahlungen sowie den Personalauszahlungen zurückzuführen. Durch die
verringerten Auszahlungen konnten die Fehlbeträge bei den Einzahlungen
überkompensiert werden.
Auch im
investiven Bereich konnten insbesondere die Baumaßnahmen nicht im geplanten
Umfang umgesetzt werden. Insgesamt sind nur ¾ der bereitgestellten Mittel
abgeflossen. Hierdurch konnte die Neuaufnahme von Krediten in 2020 verringert
werden.
Aufgrund der hohen Einzahlungen aus Einkommen- und Umsatzsteueranteilen und der Gewerbesteuerausgleichshilfe kurz vor Weihnachten kann die Stadt Haan zum Stichtag 31.12.2020 in der Finanzrechnung liquide Mittel in Höhe von rd. 10 Mio. € ausweisen.
Beschlussvorschlag:
Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
keine