Betreff
Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2015
Vorlage
20/012/2021
Aktenzeichen
20.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 2 des NKF-Einführungsgesetzes NRW i. V. m. § 116 der Gemeindeordnung (GO NRW) hatte die Stadt Haan erstmals für das Haushaltsjahr 2010 und danach jährlich einen Gesamtabschluss aufzustellen. In den Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang und Gesamtlagebericht - sind dabei neben dem städtischen Kernhaushalt auch die verselbstständigten Aufgabenbereiche einzubeziehen, soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei der Stadt Haan betrifft dies ausschließlich die Stadtwerke Haan GmbH.

 

Aufgrund der arbeitsintensiven Umstellungsprozesse im Zusammenhang mit der Neuausrichtung des gemeindlichen Haushaltsrechts auf das doppische Rechnungswesen, erkannte die Landesregierung frühzeitig, dass die Aufstellung der Gesamtabschlüsse in den Kommunen nur schleppend erfolgte, auch weil der Erkenntnisgewinn aus dem Gesamtabschluss für viele Kommunen unbedeutend war. Mitte 2015 wurde daher ein Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Gesamtabschlüsse erlassen, wonach dem Gesamtabschluss 2015 die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 – soweit noch nicht geprüft – beigefügt werden konnten und nur der Gesamtabschluss 2015 dann noch geprüft und angezeigt werden musste. Die Regelung war zunächst bis zum 30.6.2017 befristet. Da dennoch landesweit eine Vielzahl von Kommunen die Gesamtabschlüsse weiterhin nicht fristgerecht erstellen konnten, wurde in 2017 die Befristung zunächst bis zum 30.6.2019 verlängert und dann im Rahmen des 2. NKF Weiterentwicklungsgesetztes (2. NKFWG) auf die Gesamtabschlüsse bis 2018 ausgeweitet und die Frist bis zum 31.12.2021 erneut verlängert.

 

Mit dem 2. NKFWG wurde darüber hinaus ab dem Haushaltsjahr 2019 mit dem neu eingeführten

§ 116a GO die größenabhängige Befreiung von der Verpflichtung einen Gesamtabschluss aufstellen zu müssen, eingeführt. Hiervon hat die Stadt Haan auch bereits für 2019 Gebrauch gemacht. Ab 2019 besteht für die Stadt Haan daher keine Verpflichtung mehr, einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Unabhängig davon besteht aber weiterhin die Verpflichtung, die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2018 zu erstellen und nach Prüfung der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Der Gesamtabschluss 2010 der Stadt Haan wurde am 20.9.2016 eingebracht, am 27.6.17 vom Rat bestätigt und am 28.6.2017 beim Kreis Mettmann angezeigt.

 

Aufgrund personeller Engpässe in der Kämmerei wurde 2018 die Erstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2015 extern vergeben und mittlerweile liegen seit Anfang 2020 die Abschlüsse als Entwurf vor. Die weitere Erstellung der Abschlüsse 2016 bis 2018 sollte hausintern erfolgen, konnte aber nicht abgeschlossen werden, so dass zunächst eine externe Fachkraft eingestellt werden sollte. Diese hat jedoch kurzfristig ihr Angebot zurückgezogen, so dass die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2016 bis 2018 erneut extern ausgeschrieben werden muss.

Vor dem Hintergrund, dass sehr viele Kommunen in diesem Jahr von der Vereinfachungsmöglichkeit noch Gebrauch machen wollen und alle fehlenden Abschlüsse nachholen lassen, ist die Angebotslage derzeit jedoch sehr dünn. Seitens der Verwaltung wird nicht damit gerechnet, dass die noch ausstehenden Abschlüsse 2016 bis 2018 bis Mitte des Jahres erstellt sind. Dies wäre jedoch Grundvoraussetzung dafür, vollumfänglich von der Vereinfachung (dem Abschluss 2018 werden alle Abschlüsse 2011 bis 2017 beigefügt, lediglich der Abschluss 2018 wird geprüft und angezeigt) Gebrauch machen zu können. Die Verwaltung hat daher entschieden, die jetzt vorliegenden Gesamtabschlüsse 2011 bis 2015 zusammenzufassen, um so zumindest für einen Teil von der Vereinfachung Gebrauch machen zu können.

Die Gesamtabschlüsse 2016 bis 2018 werden dann wieder einzeln geprüft und angezeigt werden müssen.

 

 

 

Grundlage des Gesamtabschlusses bilden die geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Haan und der Stadtwerke Haan GmbH im Konsolidierungskreis. Anschließend müssen aus der Gesamtergebnisrechnung die Erträge und Aufwendungen sowie aus der Gesamtbilanz die Bilanzpositionen eliminiert werden, die allein innerhalb des Konsolidierungskreises wirksam werden (Konsolidierung). Schließlich sind für den Gesamtabschluss ein Gesamtanhang sowie ein Gesamtlagebericht unter Berücksichtigung auch der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erstellen.

Dem Gesamtabschluss ist darüber hinaus jeweils der Beteiligungsbericht, nach § 117 GO NRW beizufügen.

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015, dem die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 beigefügt werden, ist mit Datum vom 28. Februar 2020 von der Kämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt worden.

 

Nach § 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW leitet die Bürgermeisterin den von ihr bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses dem Rat zu. Der Gesamtabschluss wird dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Haan zur Prüfung zugeleitet. Die Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt gem. § 59 Abs. 3 i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss.

Der Rat bestätigt nach § 116 Abs. 9 i.V.m. § 96 Absatz 1 Sätze 1, 4 und 7 und Absatz 2 GO den geprüften Gesamtabschluss und stellt ihn durch Beschluss fest. Der vom Rat festgestellte Beschluss ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen und der Gesamtabschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 des Konzerns Stadt Haan wird zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

 

Finanz. Auswirkung:

keine