Sachverhalt:
Nach
§ 2 des NKF-Einführungsgesetzes NRW i. V. m. § 116 der Gemeindeordnung (GO NRW)
hatte die Stadt Haan erstmals für das Haushaltsjahr 2010 und danach jährlich einen
Gesamtabschluss aufzustellen. In den Gesamtabschluss - bestehend aus
Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang und Gesamtlagebericht - sind
dabei neben dem städtischen Kernhaushalt auch die verselbstständigten
Aufgabenbereiche einzubeziehen, soweit diese nicht von untergeordneter
Bedeutung sind. Bei der Stadt Haan betrifft dies ausschließlich die Stadtwerke
Haan GmbH.
Aufgrund
der arbeitsintensiven Umstellungsprozesse im Zusammenhang mit der
Neuausrichtung des gemeindlichen Haushaltsrechts auf das doppische
Rechnungswesen, erkannte die Landesregierung frühzeitig, dass die Aufstellung
der Gesamtabschlüsse in den Kommunen nur schleppend erfolgte, auch weil der
Erkenntnisgewinn aus dem Gesamtabschluss für viele Kommunen unbedeutend war.
Mitte 2015 wurde daher ein Gesetz zur Beschleunigung kommunaler
Gesamtabschlüsse erlassen, wonach dem Gesamtabschluss 2015 die Gesamtabschlüsse
der Jahre 2011 bis 2014 – soweit noch nicht geprüft – beigefügt werden konnten
und nur der Gesamtabschluss 2015 dann noch geprüft und angezeigt werden musste.
Die Regelung war zunächst bis zum 30.6.2017 befristet. Da dennoch landesweit
eine Vielzahl von Kommunen die Gesamtabschlüsse weiterhin nicht fristgerecht erstellen
konnten, wurde in 2017 die Befristung zunächst bis zum 30.6.2019 verlängert und
dann im Rahmen des 2. NKF Weiterentwicklungsgesetztes (2. NKFWG) auf die
Gesamtabschlüsse bis 2018 ausgeweitet und die Frist bis zum 31.12.2021 erneut
verlängert.
Mit
dem 2. NKFWG wurde darüber hinaus ab dem Haushaltsjahr 2019 mit dem neu
eingeführten
§
116a GO die größenabhängige Befreiung von der Verpflichtung einen
Gesamtabschluss aufstellen zu müssen, eingeführt. Hiervon hat die Stadt Haan
auch bereits für 2019 Gebrauch gemacht. Ab 2019 besteht für die Stadt Haan daher
keine Verpflichtung mehr, einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Unabhängig
davon besteht aber weiterhin die Verpflichtung, die Gesamtabschlüsse 2011 bis
2018 zu erstellen und nach Prüfung der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Der
Gesamtabschluss 2010 der Stadt Haan wurde am 20.9.2016 eingebracht, am 27.6.17
vom Rat bestätigt und am 28.6.2017 beim Kreis Mettmann angezeigt.
Aufgrund
personeller Engpässe in der Kämmerei wurde 2018 die Erstellung der
Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2015 extern vergeben und mittlerweile
liegen seit Anfang 2020 die Abschlüsse als Entwurf vor. Die weitere Erstellung
der Abschlüsse 2016 bis 2018 sollte hausintern erfolgen, konnte aber nicht
abgeschlossen werden, so dass zunächst eine externe Fachkraft eingestellt
werden sollte. Diese hat jedoch kurzfristig ihr Angebot zurückgezogen, so dass
die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2016 bis 2018 erneut extern ausgeschrieben
werden muss.
Vor
dem Hintergrund, dass sehr viele Kommunen in diesem Jahr von der
Vereinfachungsmöglichkeit noch Gebrauch machen wollen und alle fehlenden
Abschlüsse nachholen lassen, ist die Angebotslage derzeit jedoch sehr dünn.
Seitens der Verwaltung wird nicht damit gerechnet, dass die noch ausstehenden
Abschlüsse 2016 bis 2018 bis Mitte des Jahres erstellt sind. Dies wäre jedoch
Grundvoraussetzung dafür, vollumfänglich von der Vereinfachung (dem Abschluss
2018 werden alle Abschlüsse 2011 bis 2017 beigefügt, lediglich der Abschluss
2018 wird geprüft und angezeigt) Gebrauch machen zu können. Die Verwaltung hat
daher entschieden, die jetzt vorliegenden Gesamtabschlüsse 2011 bis 2015
zusammenzufassen, um so zumindest für einen Teil von der Vereinfachung Gebrauch
machen zu können.
Die
Gesamtabschlüsse 2016 bis 2018 werden dann wieder einzeln geprüft und angezeigt
werden müssen.
Grundlage
des Gesamtabschlusses bilden die geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Haan und
der Stadtwerke Haan GmbH im Konsolidierungskreis. Anschließend müssen aus der
Gesamtergebnisrechnung die Erträge und Aufwendungen sowie aus der Gesamtbilanz
die Bilanzpositionen eliminiert werden, die allein innerhalb des
Konsolidierungskreises wirksam werden (Konsolidierung). Schließlich sind für
den Gesamtabschluss ein Gesamtanhang sowie ein Gesamtlagebericht unter
Berücksichtigung auch der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erstellen.
Dem
Gesamtabschluss ist darüber hinaus jeweils der Beteiligungsbericht, nach § 117
GO NRW beizufügen.
Der
Entwurf des Gesamtabschlusses 2015, dem die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2011
bis 2014 beigefügt werden, ist mit Datum vom 28. Februar 2020 von der Kämmerin
aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt worden.
Nach
§ 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW leitet die Bürgermeisterin den von ihr
bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses dem Rat zu. Der Gesamtabschluss wird
dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Haan zur Prüfung zugeleitet. Die
Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt gem. § 59 Abs. 3 i. V. m. § 116 Abs. 6 GO
NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Rat bestätigt nach § 116 Abs. 9 i.V.m. § 96 Absatz 1 Sätze 1, 4 und 7 und Absatz 2 GO den geprüften Gesamtabschluss und stellt ihn durch Beschluss fest. Der vom Rat festgestellte Beschluss ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen und der Gesamtabschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 des Konzerns Stadt Haan wird zur
Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
weitergeleitet.
Finanz. Auswirkung:
keine