Betreff
Breitbandausbau - Aktivitäten seit 2018 zur Nutzung der Förderrichtlinie “Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ i.d.F. vom 3.7.2018
Vorlage
WTK/003/2021
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

1.

 

Die Wirtschaftsförderung hat seit 2018 umfassende Aktivitäten zur Nutzung von Förderprogrammen zum Breitbandausbau unternommen.

 

Nach der Novellierung der Förderrichtlinie “Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ i.d.F. vom 3.7.2018 wurde sowohl die erforderliche technische als auch die juristische Beratungsleistung ausgeschrieben und vergeben.

 

Nachfolgend ist erfolgt:

 

ü  Eine Markterkundung; Telekommunikationsunternehmen mussten im Rahmen dieser Markterkundung adressscharf die verfügbaren Bandbreiten angeben

 

ü  Auf Basis der erhobenen Daten wurden die unterversorgten Adressen (<30 Mbits/s) ermittelt

 

ü  In Nutzung des Aufrufs zum Sonderprogramm Gewerbegebiete ist eine Befragung der Unternehmen in den Gewerbegebieten erfolgt und ausgewertet.

 

ü  Die Nutzung des Sonderaufrufs zur Erschließung von Schulen und Krankenhäuser

 

ü  Im Ergebnis sind 785 unterversorgte Adressen förderfähig: 427 Privatadressen, 358 Gewerbeadressen, alle Schulstandorte und das Krankenhaus.

 

ü  Der vorläufige Förderantrag wurde gestellt.

 

ü  Nach Erhalt des vorläufigen Förderbescheids des Bundes im November 2019 wurde ein EU-weites Vergabeverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb gestartet und im Sommer 2020 abgeschlossen.

 

ü  Die Pepcom GmbH (Unterföhrung bei München) hat - vorbehaltlich des endgültigen Förderbescheides - den Zuschlag für den geförderten Breitbandausbau erhalten.

 

ü  Die Wirtschaftlichkeitslücke beträgt 10.510.896,79 €.

 

ü  Über diese Summe ist der endgültige Förderantrag beim Bund und beim Land NRW gestellt.

 

ü  In der Regel übernimmt der Bund 50 %, das Land NRW 40 % und die Kommune einen Eigenanteil von 10 % der Wirtschaftlichkeitslücke. Aufgrund der mit dem Wirtschaftsministerium NRW und der zuständigen Geschäftsstelle Gigabit.NRW bei der Bezirksregierung Düsseldorf geführten Abstimmungsgespräche ist die Wirtschaftsförderung zuversichtlich, dass das Land NRW den kommunalen Eigenanteil aufgrund der sich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzeichnenden Haushaltlage übernehmen wird.

 

ü  Mit dem finalen Förderbescheid, der das Unternehmen in die Lage versetzt, mit dem Ausbau zu beginnen, wird kurzfristig gerechnet. Der Ausbau soll Ende 2022 abgeschlossen sein.

 

Das Unternehmen Pepcom GmbH ist am 2.9.2020 in einem gemeinsamen Pressetermin vorgestellt worden, der damalige WLSTA ist darüber vorab per mail informiert worden.

 

2.

 

Anfang 2020 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und digital Infrastruktur ein neues Förderinstrument geschaffen, der sog. „Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten“.

 

Dieses Instrument ist berücksichtigt und in die Antragstellung des finalen Förderbescheids eingeflossen. Es ergibt sich eine zusätzliche beantragte Wirtschaftlichkeitslücke von 4.318.950,43 €.

 

Damit können Teilnehmer, die bereits mit 30 Mbit/s oder mehr versorgt sind und an den geförderten Trassen liegen, nachträglich erschlossen werden. Dabei werden Reservekapazitäten verlegt. Diese Ausgaben sind förderfähig. Die zukünftige Erschließung kann soweit vorbereitet werden, dass eine Muffe an der Grundstücksgrenze oder auch auf dem Grundstück abgelegt wird. Die Ausgaben für Tiefbauleistungen und Material sind bis zu der genannten Muffe förderfähig.

 

Damit können noch weitere 900 Adressen entlang der Ausbautrassen mit rund 1.440 potentiellen Anschlussnehmern mit einem leistungsfähigen Breitbandanschluss versorgt werden.

 

Anliegende Grafik veranschaulicht das Förderinstrument.

(Grafik aus: www.roedl.de/themen/kompass-telekommunikation/02-2020/vortrieb-reservekapazitaeten-bundesfoerderprogramm-breitband)

 

3.

 

Im Frühjahr 2021 soll das Bundesförderprogramm Breitband angepasst werden und eine neue Förderrichtlinie in Kraft treten. Die wesentliche Änderung wird darin bestehen, dass die sogenannte Aufgreifschwelle angepasst wird und eine Unterversorgung im Sinne der Förderrichtlinie bei einer Bandbreite <100 Mbits/s vorliegt (für Privathaushalte), für sog. Sonderstandorte <500 Mbits/s. Was im Sinne der Förderrichtlinie als „Sonderstandort“ zu definieren ist, ist noch in der Klärung.

 

Nach einer ersten Schätzung auf der Basis der verfügbaren Daten sind damit weitere 1.637 Privatadressen förderfähig. Die Zahl der Sonderstandorte ist noch nicht bezifferbar.

 

Damit ergeben sich weitere Perspektiven für den geförderten Breitbandausbau in der Stadt Haan, die die Wirtschaftsförderung nutzen wird.

 

Es muss eine neue Markterkundung erfolgen, es ist ein vorläufiger Förderbescheid zu beantragen und ein erneutes EU-weites Vergabeverfahren zur Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens für den geförderten Ausbau durchzuführen. Nach Erhalt des endgültigen Förderbescheides kann der Ausbau erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Kenntnisnahme