Betreff
Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus 2020 nach 2021 gem. § 22 KomHVO
Vorlage
20/013/2021
Aktenzeichen
20.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 22 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) können Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen werden. Die hierfür erforderlichen Regelungen über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen wurden vom Rat der Stadt Haan beschlossen (Vorlage 20/044/2016). Danach erfolgt

1. eine obligatorische Bildung von Ermächtigungsübertragungen für Auszahlungen für

  1. im Vorjahr kontierte Rechnungen (sowohl investiv als auch konsumtiv), deren Zahlungsziel erst im Folgejahr liegt,
  2. nachlaufende konsumtive Rechnungen, die erst nach Jahresbeginn auf das Vorjahr gebucht werden können und
  3. im Vorjahr beauftragte und kontierte Maßnahmen (sowohl investiv als auch konsumtiv), die sich noch in der Abwicklung befinden.

 

2. Im Falle von 1 c werden bei konsumtiven Maßnahmen auch die korrespondierenden Aufwendungen übertragen.

Ermächtigungen zu 1a und 1b sind nur für ihren eigentlichen Zweck verfügbar.

Ermächtigungen zu 1c bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.

 

3. Weitere Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind grundsätzlich nicht übertragbar. Auf begründeten Antrag hin kann hiervon abgewichen werden. Über den Antrag entscheidet die Kämmerin.

Sofern Haushaltsermächtigungen übertragen werden, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Dem Rat ist daher gem. § 22 Abs. 4 KomHVO eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

Nach den Planungs- und Bewirtschaftungsregelungen zum Haushalt 2021 (siehe Vorbericht zum Haushalt) der Stadt Haan zu § 22 KomHVO ist, soweit die Genehmigung des Haushaltes mit der Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes verknüpft ist, die Liste der Ermächtigungsübertragungen zu Nr. 3 dem Rat jeweils zu Jahresbeginn zur Entscheidung vorzulegen, im Übrigen ist sie dem Rat zur Kenntnis gegeben. Da sich die Stadt in 2021 nicht mehr in der Haushaltssicherung befindet, sind die Ermächtigungsübertragungen dem Rat nur zur Kenntnis zu geben.

Nachlaufende (konsumtive und investive) Rechnungen, die erst Anfang 2021 hier eingetroffen sind, die aber dem Haushaltsjahr 2020 zuzurechnen sind, konnten noch bis zum Buchungsschluss am 22.01.2021 auf das Haushaltsjahr 2020 verbucht werden. Die kassentechnische Abwicklung dieser Vorgänge kann jedoch nur in der Finanzrechnung 2021 erfolgen, da die Finanzrechnung, anders als die Ergebnisrechnung, dem Kalenderjahr entspricht. Entsprechend müssen hierfür die erforderlichen Auszahlungsmittel aus 2020 nach 2021 übertragen werden.

Weiterhin müssen in der Finanzrechnung auch für die Fälle, in denen mit der Verbuchung in 2020 ein Zahlungsziel nach dem 31.12.2020 vereinbart wurde, entsprechende Haushaltsmittel übertragen werden (obligatorische Ermächtigungsübertragungen nach Nr. 1a und 1b).

Für diese sogenannten offenen Posten wurden konsumtiv Finanzmittel in Höhe von 2.234.230,99 € (VJ 1.786.150,28 €) sowie investiv Finanzmittel in Höhe von 586.469,72 € (VJ 352.099,34 €) nach 2021 übertragen.

 

Darüber hinaus ergibt sich die Notwendigkeit der Übertragung von Aufwands- und/oder Auszahlungsermächtigungen in den Fällen, in denen bereits Aufträge erteilt, die Lieferung oder Leistung aber noch nicht (abschließend) in 2020 erbracht wurde (obligatorische Ermächtigungsübertragungen nach Nr. 1c und 2).

Für bereits erteilte konsumtive Aufträge wurden Aufwands- und Auszahlungsmittel in Höhe von 1.130.912,33 € (VJ 1.328.508,70 €) nach 2021 übertragen. Für investive Aufträge mussten Auszahlungsmittel in Höhe von 8.101.519,98 € (VJ 4.820.291,23 €) übertragen werden.

Hieraus ergibt sich für den Haushalt 2021 folgende zusätzliche Befrachtung allein aus der Übertragung von bereits gebundenen Ermächtigungen aus 2020:

Ergebnisplan:

 

 

Erhöhung der Aufwendungen

1.130.912,33

Finanzplan:

 

 

Erhöhung der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit:

3.365.143,32

Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionen

8.101.519,98

 

 

Des Weiteren wurden von den Ämtern Anträge auf konsumtive Ermächtigungsübertragungen nach Nr. 3 in Höhe von 453.231,98 € (VJ 357.622,00 €) gestellt sowie investive Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 20.087.601,59 € (VJ 11.639.185,74 €), hiervon rd. 5,6 Mio. € für Hochbau- und 10,1 Mio. € (inkl. 4,27 Mio. € für InHK) für Tiefbaumaßnahmen sowie 2,4 Mio. € für Investitionszuwendungen.

 

Unter Berücksichtigung auch dieser Anträge ergibt sich für den Haushalt 2021 insgesamt folgende zusätzliche Befrachtung aus Ermächtigungsübertragungen:

 

Ergebnisplan:

 

 

Erhöhung der Aufwendungen

1.584.144,31

Finanzplan:

 

 

Erhöhung der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit:

3.542.323,42

Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionen

28.189.121,57

 

Die in 2020 zunächst nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen führen in 2020 somit zu einer Entlastung des Ergebnisses 2020 und stehen in 2021 zusätzlich zu den für 2021 geplanten Mitteln zur Verfügung.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Insgesamt erhöhen sich damit die Positionen des Haushaltes 2021 wie folgt:

 

Bezeichnung

Ergebnisplan
Ansatz 2021

EÜ aus 2020

 

Finanzplan
Ansatz 2021

EÜ aus 2020

- Personal

23.826.596,00

0,00

 

22.263.317,00

236.096,54

- Versorgung

2.191.888,00

0,00

 

2.183.200,00

0,00

-Sach- und Dienstleistungen

16.315.566,00

1.383.978,56

 

16.346.566,00

1.979.116,06

- Zinsen

971.600,00

0,00

 

971.600,00

129.469,20

- Transferleistungen

50.516.910,00

4.022,15

 

50.516.910,00

954.502,77

- Sonstige Aufwend./Ausz.

3.46552,00

196.143,60

 

3.118.326,00

243.138,85

= ordentl. Aufwendungen
Ausz. lfd. Verw.-tätigkeit

97.292.112,00

1.584.144,31

 

95.399.919,00

3.542.323,42

 

 

 

 

 

 

- Erwerb Grdst. / Gebäude

 

 

 

1.817.696,00

6.496,00

- Baumaßnahmen

 

 

 

20.459.680,00

22.275.279,36

- Erwerb bew. Anlageverm.

 

 

 

2.906.639,00

3.507.346,21

- Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen

 

 

 

14.262.989,00

2.400.000,00

= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

 

 

39.447.004,00

28.189,121,57