Betreff
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Einzelhandel und Gastronomie
- Unterstützung der Stadt Haan -
Vorlage
WTK/005/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

1.     Ausgangslage

Die Corona-Pandemie wirkt sich seit einem Jahr stark auf Gesellschaft und Wirtschaft aus. Viele Branchen, wie der Einzelhandel und die Gastronomie, sind besonders schwer durch den Lockdown betroffen. Teile des Einzelhandels und Gastronomie mussten immer wieder für längere Zeit schließen bzw. konnten 2021 noch gar nicht öffnen. Derzeit ist nicht abzusehen, wann sich die Situation wieder stabilisiert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Corona-Pandemie auch Auswirkungen auf das Einkaufsverhalten hat. Viele Bürger und Bürgerinnen meiden Innenstädte und das Einkaufen vor Ort. Amazon und Co. sind die Profiteure der Krise und nicht der lokale Handel.

 

2.    Unterstützung

Der Wirtschaftsförderung ist die Situation von Handel und Gastronomie bewusst.

Dennoch: Die Haaner Innenstadt ist bisher von Leerstand wenig betroffen und die Nahversorgung ist sichergestellt. Um dies auch künftig zu gewährleisten, sind verschiedene Maßnahmen angestoßen oder in Planung:

 

2.1.        Beschluss des HFA der Stadt Haan (9. Juni 2020)

Der HFA hat einstimmig beschlossen, dass Gastronomiebetriebe keine Gebühren entrichten müssen, wenn sie für die Außengastronomie städtische Flächen nutzen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 01.01.2020 bis zum 30.6.2021. Zudem wurde die Möglichkeit gegeben, die Fläche der Außengastronomie zu erweitern, um bei dem bestehenden Abstandsgebot mehr Tische aufstellen zu können. Auch der Einzelhandel musste für die Sondernutzung der Außenfläche vor dem Geschäft keine Sondernutzungsgebühr entrichten. Dies gilt ebenfalls rückwirkend ab 01.01.2020 bis zum 30.06.2021. Um die Außengastronomie in den Wintermonaten zu stärken, wurden Genehmigungen bis 31.12.2020 verlängert und in Jahr 2021 wiederkehrende Genehmigungen vom Ordnungsamt direkt erteilt.

 

2.2.        Übersicht der Abhol- und Lieferservice / Click and Collect

Die Informationsplattform www.einkaufen-in-haan.de wird schon länger genutzt, um Handel, Dienstleistern und Gastronomie die Möglichkeit eines kostenlosen Online-Auftrittes zu geben und die Innenstadt in Haan zu bewerben. Im März/April 2020 sowie zu Beginn 2021 wurde eine Übersicht auf www.einkaufen-in-haan.de veröffentlicht, um alle bestehenden Angebote von Abhol- und Lieferservices in Haan abzubilden. Hierzu wurden Handel und Gastronomie angeschrieben und Informationen dazu abgefragt. Über die lokale Presse und die Haaner Website wurden auf das Angebot aufmerksam gemacht.

Abhol- und Lieferservice/Click and Collect oder der Online-Handel bieten in der Zeit der Ladenschließungen zumindest eine Möglichkeit, überhaupt Umsatz zu generieren.

 

 

 

 

2.3.        Bereitstellung von Informationen auf der städtischen Website

Zu Beginn der Corona-Pandemie hat die Wirtschaftsförderung zudem Informationen veröffentlich, bei welchen Institutionen finanzielle Hilfen, Kurzarbeitergeld etc. beantragt werden kann, oder Hinweise für korrekte Hygiene und Vorgaben zum betrieblichen Vorgehen unter Corona-Bestimmungen nachzulesen sind. Diese Information sind aktualisiert und weiterhin auf der städtischen Website zu finden.

 

2.4.        Lagerverkauf

Vor allem in der Modebranche stellen die vollen Lager ein Problem dar. Aus den Reihen des Einzelhandels wurde der Vorschlag eines Lagerverkaufs für Herbst- und Winterware an die Stadt Haan herangetragen. Die Wirtschaftsförderung sieht den Vorschlag positiv und hat die Mietkostenübernahme bei Anmietung eines z.B. Ladenlokals für diese Aktion zugesichert. In der nächsten Zeit wird gemeinsam mit Interessierten aus dem Handel abgestimmt, wie ein solcher Lagerverkauf umgesetzt werden kann.

 

2.5.        Einzelhandelsdialog mit der Bürgermeisterin

Der jährlich stattfindende Einzelhandelsdialog mit der Bürgermeisterin und der Wirtschaftsförderung war für November 2020 angesetzt. Aufgrund der wieder steigenden Zahlen und Einschränkungen musste diese Veranstaltung abgesagt und ein Austausch ausgesetzt werden. Die Verwaltung wird im März zu einem digitalen Einzelhandelsdialog einladen. 

 

2.6.        Seminar mit dem Handelsverband NRW

Die Wirtschaftsförderung steht weiterhin mit dem Handelsverband NRW – Rheinland in engem Austausch. Gemeinsam wurde zuletzt 2019 ein kostenloses Seminar „E-Commerce kompakt – Fokus: Online-Shop zusätzlich zum Ladenlokal“ angeboten. Geplant ist im 1. Halbjahr 2021 ein neues digitales Seminar zu Themen der Digitalisierung anzubieten.

 

2.7.        Leerstandsmanagement

Im Zuge des Integrierten Innenstadtkonzeptes Haan wurde ein Citymanagement (Stadt + Handel) eingerichtet. Gemeinsam mit diesem wird die Wirtschaftsförderung Immobilieneigentümer anschreiben und durch zusätzliche Sichtung der Ladenlokale Steckbriefe erstellen, um eine bessere Vermittlung und Nachnutzung von Ladenlokalen zu erreichen.

 

3.    Apell des Haaner Einzelhandels

Mitte Januar 2021 wurde von Seiten der Aktionsgemeinschaft „Wir für Haan e.V.“ und weiterer Einzelhändler noch einmal gegenüber der Stadtverwaltung verdeutlicht, in welch schwieriger Situation sich Handel und Gastronomie befinden. Das Schreiben der Friseur-Innung, welches dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, soll exemplarisch die derzeitige Stimmungslage widerspiegeln.

Aus diesem Grund bat die Aktionsgemeinschaft „Wir für Haan e.V.“ um weitere Unterstützung von Seiten der Stadt Haan. Sie unterbreitete den Vorschlag, Mieterleichterungen für Ladenlokalbetreiber einzurichten.

Bereits im April 2020 hatte die Wirtschaftsförderung einen Aufruf gestartet und alle Immobilieneigentümer um Mieterleichterungen gebeten.

Die Wirtschafsförderung wird erneut das Gespräch mit allen Immobilieneigentümern suchen und für den Handel und die Gastronomie um Mieterleichterung bitten.

 

4.    Zuschussprogramm für die Anmietung freier Ladenlokale

Als Instrument, um den Handel und die Innenstadt zukünftig in Haan zu stärken und Leerstände zu reduzieren schlägt die Wirtschaftsförderung die Entwicklung eines Zuschussprogrammes für die Anmietung freier Ladenlokale vor. Ein solches Programm wird bereits in Velbert durchgeführt. Die Wirtschaftsförderung wird zudem prüfen, ob sich das Förderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ diesbezüglich nutzen lässt ggf. einen Förderantrag stellen.

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

Zu 4.) Der Rat der Stadt Haan beauftragt die Wirtschaftsförderung damit, ein Konzept für ein Zuschussprogramm für die Anmietung freier Ladenlokale auszuarbeiten und umzusetzen. Dazu werden zunächst für 2021 und 2022 jeweils 60.000 € in den Haushalt eingestellt.

 

Finanz. Auswirkung:

Die aufgeführten Maßnahmen (2.2. – 2.6.) werden über das Budget der Wirtschaftsförderung finanziert.

 

Die Maßnahme 2.6. erfolgt im Zuge der Umsetzung des Integrierten Innenstadtkonzeptes Haan und die dafür bereitgestellten Mittel.

 

zu 4.): Unter Vorbehalt der Ausarbeitung eines detaillierten Konzeptes empfiehlt die Wirtschaftsförderung zunächst 60.000 € für 2021 und 2022 jährlich für das Zuschussprogramm für die Anmietung freier Ladenlokale im Haushalt bereit zu stellen. Ggf. reduziert sich der Betrag durch Fördermittel.