Sachverhalt:
siehe beigefügte
Kindertagesstättenbedarfsplanung
Beschlussvorschlag:
Der JHA empfiehlt dem
Rat, der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr
2021/2022 (01.08.2021 bis 31 07.2022) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach
§ 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der
Zuschussgewährung nach § 24 und § 38 Kinderbildungsgesetz NRW, zuzustimmen.
1.
Die
geplante Gruppenerweiterung in der Gruppenform III in der Kita „Am Sandbach“
wird durchgeführt. Der Betrieb der 3. Gruppe wird ab Mai 2021 aufgenommen.
2. Die geplante Gruppenform III (Kinder von 3
Jahre bis zum Schuleintritt) in der Städt. Kita „Am Sandbach“ mit 20 - 25
Plätzen wird in eine Gruppenform I (Kinder von 2 Jahre bis zum Schuleintritt)
mit 20 Plätzen umgewandelt.
3. Der Ratsbeschluss vom 27. Februar 2018 zur
Überbelegung in der städt. Kita „Am Bollenberg“ wird aufgehoben. In der städt.
Kita „Am Bollenberg“ sollen gemäß der Bedarfsplanung die Überbelegungen ab dem
Kindergartenjahr 2021/2022 sukzessiv abgebaut werden.
Finanz. Auswirkung:
Produkte:
-
060 110
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder Träger)
-
060 125
Städt. Kindertageseinrichtungen
Im Haushalt 2021
eingeplant:
Ertrag:
Landeszuweisung für
Kindpauschalen, Familienzentren, plusKita, Sprachförderung, Beitragsfreiheit
die letzten zwei Kindergartenjahre, ua.
Produkt: 060
110
7.038.025 €
Produkt: 060
125
1.173.939 €
Aufwand: (nur Produkt 060 110)
Jugendamtszuschuss
(§ 36 KiBiz) zum laufenden Betrieb,
Weiterleitung
Zuweisung Familienzentren,
plusKita,
Sprachförderung, u.a.
11.743.063 €
Städtischer
Zuschuss (Übernahme Trägeranteil u.a.) 1.090.676 €
Anlagen:
Kita Planung