Sachverhalt:
Inhalt
1.
Anlass der Vorlage
2.
Gebührenhöhe 2010
3.
Gründe für
Gebührenveränderungen zum Vorjahr
4.
System- bzw.
Leistungsänderungen, Änderungen in der Gebührenbedarfsberechnung
Anlage
I: Gebührenbedarfsberechung
mit Erläuterungen
1 Kostenaufstellungen
1.1 Personalkosten der Stadt Haan
1.2 Sachkosten der Stadt Haan
1.3 Unternehmer-/Materialkosten
1.4 Abschreibung/Verzinsung von Eigenkapital
1.5 Sonstige Kosten
1.6 Städt. Kostenanteil Straßenentwässerung
1.7 Ausgleich des Gebührendefizits aus Vorjahren
2 Verteilung der Kosten und Berechnung der
Gebührensätze
2.1 Verteilschlüssel für die unterschiedlichen
Kostenblöcke
2.2 Maßstabseinheiten
2.3 Berechnung der Gebührenhöhe
2.4 Gebühreneinnahmen insgesamt
3 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Anlage
II: Satzungstext
1. Anlass
der Vorlage
Die
Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung
”Abwasserbeseitigung” sind durch Satzung für das Jahr 2010 neu festzusetzen.
Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung.
2. Gebührenhöhe 2010
Schmutzwassergebühr
Für Normalkunden 2,03 €/m³ (Vorjahr 2,00 €/m³)
Für BRW-Mitglieder 0,81 €/m³ (Vorjahr 0,85 €/m³)
Niederschlagswassergebühr
0,62 €/m² versiegelte Fläche (wie Vorjahr)
3. Gründe für die Gebührenveränderungen zum Vorjahr
Im
Abrechnungsjahr 2009 wurde auf
den sog. „gesplitteten“
Gebührenmaßstab umgestellt. Bei diesem Maßstab wird neben dem bisher
maßgeblichen Frischwasserverbrauch auch die Größe der versiegelten und an die
Kanalisation angeschlossenen Grundstücksfläche bei der Gebührenbemessung
berücksichtigt.
Der
Gebührensatz für Schmutzwasser der Normalkunden muss leicht angehoben werden;
der für die BRW-Mitglieder sinkt geringfügig.
Die
Niederschlagswassergebühr kann konstant gehalten werden.
Im
Vergleich zum Vorjahr sind im Gebührenetat nur unwesentliche Veränderungen zu
verzeichnen.
4. Systemänderungen,
Leistungsänderungen, Änderungen in der Gebührenbedarfsberechnung
In
seiner Sitzung am 22.10.1996 hat der Rat der Stadt Haan beschlossen, dass die
Gebühren von Abwassergruben und privaten Kläranlagen zukünftig durch eine
separate Gebührenberechnung, unabhängig von den Kanalbenutzungsgebühren, zu
ermitteln sind. Die vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung gilt daher nur
für die Kanalbenutzer.
In
diesem Jahr ist das Kanalvermögen zum 31.12.2008 Grundlage für Abschreibung und
Verzinsung in der Wirtschaftlichkeitsberechnung 2010.
Aufgrund
Beschluss des Rates der Stadt Haan vom 20.6.07 erfolgt eine Aufsplittung der
Gebühr in
·
die Gebühr für
Schmutzwasserableitung und -reinigung, die nach dem Frischwassermaßstab
abgerechnet wird und zusätzlich in
·
eine Gebühr für die
Ableitung des Niederschlagswassers, die aufgrund der versiegelten Flächen der
Grundstücke berechnet wird.
Diese
Art der Gebührenberechnung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW
in seinem Urteil vom 18.12.07 als die einzig zulässige bezeichnet. Die
bisherige Berechnung ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab kann daher
zukünftig nicht mehr angewandt werden. Die „gesplittete“ Abwassergebühr wurde
in Haan zum 01.01.2009 eingeführt.
Gebührenbedarfsberechnung
2010 für die Inanspruchnahme der
Abwasseranlage |
||||
|
|
|
|
|
1 |
Kosten |
2010 |
2009 |
|
|
|
Euro |
Euro |
|
1.1 |
Personalkosten der Stadt Haan |
|
|
|
1.1.1 |
Bauverwaltungsamt |
43.692,00 |
50.188,00 |
|
1.1.2 |
Tiefbauamt |
128.363,00 |
117.411,00 |
|
1.1.3 |
Bauhof |
107.338,00 |
128.094,00 |
|
1.1.4 |
Querschnittsämter |
76.352,00 |
83.166,00 |
|
|
|
|
|
|
1.2 |
Sachkosten der Stadt Haan |
|
|
|
1.2.1 |
Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal einschließlich Büroräume |
9.480,00 |
9.287,00 |
|
1.2.2 |
Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten Bauhof |
12.150,00 |
8.314,00 |
|
1.2.3 |
Sonstige (Dienst- und Schutzkleidung Bauhof, etc., jew. anteilig) |
4.549,00 |
4.823,00 |
|
|
|
|
|
|
1.3 |
Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung |
|
|
|
1.3.1 |
Kanalunterhaltung |
235.000,00 |
250.000,00 |
|
1.3.2 |
Unterhaltung der Pumpanlagen |
75.620,00 |
80.000,00 |
|
1.3.3 |
Energiekosten für Pumpanlagen |
57.000,00 |
60.000,00 |
|
1.3.4 |
Kanalzustandsfeststellung (vorsorgende Kanalunterhaltung) |
56.700,00 |
60.000,00 |
|
1.3.5 |
Kanalbestandserfassung |
1.000,00 |
1.000,00 |
|
1.3.6 |
Punktuelle Schadensbeseitigung an Kanälen |
50.000,00 |
50.000,00 |
|
1.3.7 |
Hardware-Wartungskosten/Software-Pflege |
2.850,00 |
3.000,00 |
|
1.3.8 |
Schulungskosten EDV |
2.000,00 |
2.000,00 |
|
1.3.9 |
Erstellung von Betriebsanweisungen/-anleitungen |
5.000,00 |
5.000,00 |
|
1.3.10 |
Fortbildungskosten Kanalarbeiter |
2.750,00 |
3.000,00 |
|
1.3.11 |
Beratungsentgelt Abwasserberatung |
3.000,00 |
2.822,00 |
|
|
|
|
|
|
|
Zwischensumme |
872.844,00 |
918.105,00 |
|
|
2010 |
2009 |
|
|
|
Euro |
Euro |
|
Übertrag |
872.844,00 |
918.105,00 |
1.4 |
Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals |
|
|
1.4.1 |
Abschreibung |
886.169,00 |
881.649,00 |
1.4.2 |
Verzinsung |
543.181,00 |
542.701,00 |
|
|
|
|
1.5 |
Sonstige Kosten |
|
|
1.5.1 |
BRW-Beiträge |
|
|
1.5.1.1 |
Abwasserreinigung und Abwasserabgabe Schmutzwasser |
1.733.744,00 |
1.720.209,00 |
1.5.1.2 |
Sonderbeitrag Kanal-Kontroll-Kolonne |
54.000,00 |
54.000,00 |
1.5.1.3 |
Betrieb/Unterhaltung RÜB |
108.603,00 |
103.437,00 |
1.5.1.4 |
Kalkulatorische Kosten und Kapitaldienst RÜB |
400.790.00 |
405.762,00 |
1.5.1.5 |
Anteil an der Gewässerunterhaltung |
264.807,00 |
269.008,00 |
1.5.1.6 |
Abwasserabgabe Regenwasser |
66.763,00 |
46.739,00 |
1.5.2 |
Anerkennungsgebühren |
1.278,00 |
1.278,00 |
1.5.3 |
Kosten der Gebührenveranlagung |
114.139,00 |
105.109,00 |
1.5.4 |
Nutzungsentgelte Fremdkanäle |
5.000,00 |
5.000,00 |
1.5.5 |
Kosten Einführung gesplittete Gebühr |
20.000,00 |
20.000,00 |
|
Gesamtkosten (Zwischensumme) |
5.071.318,00 |
5.072.997,00 |
|
|
|
|
|
davon abzusetzen: |
|
|
1.6 |
Städtischer Kostenanteil Straßenentwässerung (öffentl. Interesse) |
0,00 |
0,00 |
1.7 |
Entnahme aus Sonderrücklage |
112.500,00 |
0,00 |
|
Zwischensumme: |
4.958.818,00 |
5.072.997,00 |
|
|
|
|
|
den Kosten ist hinzuzurechnen: |
|
|
1.8 |
Ausgleich des Gebührendefizites aus Vorjahren |
0,00 |
46.049,00 |
|
|
|
|
|
über die Gebühren zu verteilender Kostenaufwand |
4.958.818,00 |
5.119.046,00 |
Verteilung
der Kosten und Berechnung der Gebührensätze
2.1 Verteilschlüssel für die
unterschiedlichen Kostenblöcke
Die
zuvor ermittelten Kosten sind möglichst verursachungsgerecht auf die
Benutzer der Abwasseranlagen umzulegen. Dabei müssen die Kosten, die eindeutig
zuzuordnen sind auch entsprechend auf die unterschiedlichen Benutzergruppen
umgelegt werden.
Kostenarten,
die auf die gleiche Weise verteilt werden, können vor der Umlage
zusammengefasst werden. Entsprechend ergeben sich 3 Kostenblöcke:
A Kosten für die Abwasserreinigung und Abwasserabgabe
Schmutzwasser - aus Pos. 1.5.1.1.
Diese sind
aufgrund der sonst entstehenden Doppelbelastung nicht von BRW-Mitgliedern zu
tragen, welche Beiträge an den BRW entrichten, sondern nur von denjenigen, die keine
Beiträge an den BRW bezahlen. Nach § 40 Abs. 2 der Satzung des BRW vom
11.12.1980 in der Fassung vom 20.11.2004 sind diejenigen Mitglieder
beitragspflichtig, deren gesamter Jahresbeitrag den in dem Beschluss zum
Wirtschaftsplan des jeweiligen Jahres festgesetzten Mindestbeitrag erreicht
oder überschreitet.
B sonstige Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung
Diese
werden von allen Kanalbenutzern gleichmäßig getragen. Verteilschlüssel ist der
Kubikmeter Frischwasser.
C Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung
2.2 Maßstabseinheiten
a) Maßstab für die Bemessung der
Schmutzwassergebühren ist die Frischwassermenge. Diese wird in der Regel von
den Stadtwerken ermittelt. Mögliche Abzüge bei der Frischwassermenge etwa für
Landwirte oder ähnliches wurden bereits berücksichtigt.
Für 2010
ist somit bei
normalen Kanalkunden von |
1.420.000 |
m3 |
(Vorjahr: 1.496.200 m3) |
Frischwasser |
und bei
BRW-Mitgliedern von |
95.000 |
m3 |
(Vorjahr: 103.000 m3) |
Frischwasser |
auszugehen.
b) Maßstab für die Bemessung der
Niederschlagswassergebühr ist die versiegelte Grundstücksfläche je m².
An den Kanal
angeschlossene befestigte Flächen:
für
2010: 3.241.058 m² (Vorjahr: 3.275.697 m²).
2.3 Berechnung der Gebühren
Die
Gebührensätze (eine für die Normalkunden und eine für BRW-Mitglieder) errechnen
sich als Quotient aus den nach der Verteilung verbleibenden Kosten je
Kundengruppe und der jeweiligen Frischwassermenge.
Zu
beachten ist hierbei, dass sich die Kosten der Schmutzwassergebühr aufgrund der
Umberechnung der gesplitteten Gebühr erheblich verringern.
Wasserverbrauch der vorangegangenen |
m3 |
|||
Abrechnungsperiode |
|
tatsächlicher |
||
|
|
|
|
Verbrauch |
|
|
|
|
|
Normalkunden |
|
|
1.420.000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Beitragszahlende BRW-Mitglieder |
95.000 |
|||
(Diese zahlen die Kosten der Abwasser- |
|
|||
reinigung direkt an den BRW) |
|
|
||
|
|
|
|
|
Gesamtsumme |
|
|
1.515.000 |
Die nachfolgenden Tabellen zeigen
die Verteilung der Kosten auf die Benutzergruppen und die daraus resultierenden
Gebührensätze für das Jahr 2010.
Die Ermäßigung für Kunden, die an
die Druckleitung angeschlossen sind, entfällt. Die Ermäßigung wurde gewährt, da
diese keine Oberflächen über den Kanal entwässern konnten. Durch die
gesplittete Gebühr erhalten die Betroffenen eine Entlastung, da keine Kosten
für die Oberflächen berechnet werden.
Kostenverteilungsschlüssel |
|
Normalkunden |
BRW-Mitglieder |
Kostenblock A (aus Pos. 1.5.1.1) |
1.733.744 € |
|
|
Abwasserreinigung |
|
|
|
volle Zurechnung zu den Normalkunden |
|
|
|
Normalkunden |
|
1.733.744 € |
|
BRW-Mitglieder |
|
|
0 € |
Kostenblock B
|
1.220.857 € |
|
|
sonstige Kosten Schmutzwasser |
|
|
|
Schlüssel: Maßstabseinheiten |
|
|
|
normale Kanalkunden |
|
1.144.301 € |
|
BRW-Mitglieder |
|
|
76.555 € |
|
|
|
|
Zwischensummen |
2.954.601 € |
2.878.045 € |
76.555 € |
|
|
|
|
Maßstabseinheiten |
|
1.420.000 m3 |
95.000 m3 |
Normalkunden |
1.420.000 m³ |
|
|
Summe |
|
1.420.000 m3 |
95.000 m3 |
Gebühr je m3 Frischwasser |
|
2,03 € |
0,81 € |
Kostenblock C |
|
|
|
Kosten für Niederschlagswasser |
2.004.217 € |
|
|
|
|
3.241.058 m² |
0,62 € |
Gesamtkosten 4.958.818 €
2.4 Gebühreneinnahmen insgesamt
Die
zuvor ermittelten Gebührensätze lassen jeweils mit der Frischwassermenge
multipliziert folgende Einnahmen erwarten:
a)
Schmutzwasser
Kundengruppe |
Frischwasserbezug |
Gebührensatz |
Einnahmen |
Normalkunden |
1.420.000 m3 |
2,03 € |
2.882.600,00 € |
|
|
|
|
BRW-Mitglieder |
95.000 m3 |
0,81 € |
76.950,00 € |
Summe |
|
|
2.959.550,00 € |
Unterdeckung |
|
|
-4.949,00-€ |
b)
Niederschlagswasser
Kundengruppe |
versiegelte
Flächen |
Gebührensatz |
Einnahmen |
Normalkunden |
3.241.058 m2 |
0,62€ |
2.009.455,90€ |
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe |
|
|
2.009.455,90€ |
Unterdeckung |
|
|
+5.238,90 € |
3 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
1.1 Personalkosten der Stadt Haan
1.1.1 Bauverwaltungsamt
Für die
·
Bearbeitung satzungs-
und gebührenrechtlicher Angelegenheiten,
·
Abrechnung BRW-Beiträge
und Abwasserabgabe,
·
Bürgerbetreuung.
Die vom Personalamt für jeden beteiligten Mitarbeiter ermittelten
Kosten wurden entsprechend den (geschätzten) Zeitanteilen eingerechnet, die
für diesen Bereich aufgewendet werden.
Kostenansatz 2010: |
43.692,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
50.188,00 € |
Der zurzeit gültige Tarifvertrag endet zum 31.12.2009.
Für 2010 wurde keine Lohnerhöhung angenommen.
Unterschiede zum Vorjahresansatz sind ausschließlich
auf individuelle Veränderungen bei den beteiligten Mitarbeitern (Gehalt,
Gehaltsbestandteile, Nebenleistungen, Arbeitszeitanteile) oder personelle
Umsetzungen zurückzuführen.
1.1.2 Tiefbauamt
Für die
·
Zusammenarbeit mit dem
BRW,
·
Grundlagenermittlungen
Abwasserabgabe sowie
·
Vorbereitung,
Begleitung, Abrechnung von Unternehmerleistungen
·
Kanalwertermittlung
·
Mitwirkung bei
Bebauungsplanangelegenheiten
·
Organisation des
Kanalbetriebs
Seit 1997 werden die Personalkosten des Tiefbauamtes für
Investitionsmaßnahmen direkt den Baumaßnahmen zugeordnet. Nur die
allgemeinen Personalkosten fließen noch direkt in den
Gebührenhaushalt. Insgesamt ergeben sich im Tiefbauamt Personalkosten für den Abwasserbereich
in Höhe von 204.992 Euro. Direkt dem Gebührenhaushalt zurechenbar sind davon
aber nur 128.363 Euro.
Der Rest von 76.629 Euro entfällt auf die Durchführung von
Investitionsmaßnahmen. Diese Kosten dürfen dem Gebührenhaushalt erst dann zugerechnet
werden, wenn die jeweilige Maßnahme in Benutzung genommen wird und dem
Gebührenzahler damit zur Verfügung steht (Urteil OVG Münster 9 A 2251/93 vom
8.8.1996). Die Personalkosten werden deshalb den Baukosten hinzugerechnet (also
im Vermögenshaushalt veranschlagt und durch Kredite finanziert) und über den
Ansatz als kalkulatorische Kosten refinanziert.
Kostenansatz 2010: |
128.363,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
117.411,00 € |
Anstieg der Personalkosten durch erhöhten Beratungsaufwand zur
Entsiegelung von Flächen im Rahmen der neu eingeführten
Niederschlagswassergebühr.
1.1.3 Betriebshof
Für
·
Einsatz der Kanalkolonne
des Bauhofes.
·
Durchführung der
Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan).
Grundlage
für den Ansatz der Kosten für 2010 ist die Betriebsabrechnung des Betriebshofes
für das Jahr 2008. Es wird von 3.428 Einsatzstunden für 2010
ausgegangen.(Vorjahr 4.038 Std.) Diese teilen sich auf in 3.392 Std. für die
Kanalkolonne (Stundensatz 31,32 Euro) und 36 Std. für die Fahrzeugpflege
(Stundensatz 30,42 Euro). Die voraussichtlich geleisteten Stunden werden mit
den jeweiligen Stundensätzen multipliziert.
Kostenansatz 2010: |
107.338,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
128.094,00 € |
Die
Personalkosten für Betriebshofleitung und -verwaltung sind in der Aufstellung
”Querschnittsämter” (Ziff. 1.1.4) enthalten.
1.1.4 Querschnittsämter
Anrechnung
der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und teilweise für den
Gebührenetat tätig werden (z. B. Personalamt, Kämmerei, Stadtkasse).
Der
Gesamtbetrag der Personalkosten für jedes Amt entspricht der Gesamtvergütung
der betroffenen Mitarbeiter. Anteile dieser Vergütung werden nach
unterschiedlichen Schlüsseln dem jeweiligen Gebührenhaushalt zugeordnet. Die
Berechnung der dem Gebührenetat anzurechnenden Anteile erfolgt in Anlehnung an
den KGSt-Bericht Nr.
15/85
(KGSt. à Kommunale
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung) in Verbindung mit Anregungen
des GPA.
Kostenansatz 2010: |
76.352,00 € |
|
|
Produkt |
Bezeichnung |
Anteil für den Gebührenetat |
010100 |
Politische Gremien |
1.456 |
010600 |
Rechnungsprüfung und Beratung |
7.593 |
010720 |
Beschaffung, Organisation und allg. Verwaltung |
4.548 |
010810 |
Allgemeines Personalwesen |
4.146 |
010820 |
Personalabrechnung |
2.564 |
010910 |
Haushalts- und Finanzsteuerung |
420 |
010920 |
Finanzbuchhaltung |
6.240 |
010930 |
Steuern und sonstige Abgaben |
6.373 |
010710 |
a) Kanzlei |
143 |
010710 |
b) Telefonzentrale |
179 |
010710 |
c) Hausmeister |
1.436 |
011300 |
Reinigung Rathaus / Alleestraße |
1.406 |
011000 |
Technikunterstützte Informationsverarbeitung |
16.733 |
010500 |
Beschäftigtenvertretung |
2.204 |
011400 |
Bauhof |
20.911 |
Kosten für den Gebührenetat gesamt: |
|
76.352 |
1.2 Sachkosten der Stadt Haan
1.2.1 Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal
Die
Sachkosten für einen Büroarbeitsplatz sind pauschaliert und umfassen
Energiekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, Instandhaltung,
Büroausstattung, Telefonanlage und -gebühren und Afa u. Zinsen für
Büroaustattung.
Kosten pro Arbeitsplatz: 2.502,00 Euro. (wie Vorjahr:).
Die
Technikunterstützung für einen Arbeitsplatz ist unter Punkt 1.1.4
Querschnittsämter, Unterabschnitt 0610 ADV erfasst.
Kalkulatorische
Miete pro Büroraum: 1.530,00 Euro ( wie Vorjahr).
Die
Anrechnung erfolgt entsprechend den Arbeitszeitanteilen der betreffenden
Mitarbeiter (3,91 Stellen). Insgesamt ergeben sich Sachkosten in Höhe von
14.620 Euro.
Direkt
dem Gebührenhaushalt zurechenbar sind davon aber nur 9.480 Euro. Der Rest in
Höhe von 5.140 Euro entfällt auf die Durchführung von Investitionsmaßnahmen und
wird mit der Inbetriebnahme der jeweiligen Maßnahme den Baukosten
hinzugerechnet.
Die
Arbeitsplatzkosten der Bauhofmitarbeiter sind in der Verwaltungskostenerstattung
für das Querschnittsamt 7700 Bauhof, Pkt. 1.1.4. Querschnittsämter, enthalten.
Kostenansatz 2010: |
9.480,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
9.287,00
€ |
1.2.2 Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten
Betriebshof
Kosten
für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile, Kfz-Steuer und
Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer Inanspruchnahme für den
Gebührenetat. Die Anteile wurden bei Aufstellung der Jahresrechnung 2008 anhand
der Betriebsabrechnung des Betriebshofes ermittelt, sie betragen 9.441 Euro.
Ferner anteilige kalk. Garagenmieten für die Unterstellung der Fahrzeuge der
Kanalkolonne. Sie wurden mit 2.710 Euro ermittelt.
Kostenansatz 2010: |
12.151,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
8.314,29 € |
1.2.3 Sonstige Sachkosten
Kosten
für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für die
Bauhofmitarbeiter, anteilig ermittelt wie bei 1.2.2 beschrieben.
Versicherungsbeiträge (Vermögensschadenversicherung, Haftpflichtversicherung,
Unfallversicherung) je Vollarbeitsplatz eines Beamten 290,00 Euro (Vorjahr
275,00), eines Angestellten/Arbeiters 450,00 Euro (Vorjahr 440,00),
arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst je Vollarbeitsplatz
70,00 Euro (Vorjahr 70,00) entsprechend den Arbeitszeitanteilen der
betreffenden Mitarbeiter
.
Kostenansatz 2010: |
4.549,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
4.823,00 € |
1.3 Kosten
Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung
1.3.1 Kanalunterhaltung
Fremdleistungen und Materialbeschaffungen
Kostenansatz 2010: |
235.000,00 € |
|
|
|
|
Vergleich 2009 |
250.000,00 € |
|
1.3.2 Unterhaltung der Pumpanlagen
Kostenansatz 2010: |
75.620,00 € |
|
|
|
|
Vergleich 2009 |
80.000,00 € |
|
1.3.3 Energiekosten
für Pumpanlagen
Energie-
und Wasserbezugskosten
Kostenansatz 2010:
|
57.000,00 € |
|
|
|
|
Vergleich 2009 |
60.000,00 € |
|
1.3.4 Kanalzustandsfeststellung
Unternehmervergütung
für die Untersuchung des Kanalnetzes mit Spezialkamera und Aufzeichnung auf
DVD. Ab dem Jahr 2006 muss das gesamte Kanalnetz gem. SüwVKan innerhalb 15
Jahren erneut untersucht werden. Daher werden
jährlich ca. 20 km Kanäle durchfahren.
Kostenansatz 2010: |
56.700,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
60.000,00 € |
1.3.5 Kanalbestandserfassung
Für
höhenmäßige Aufnahme der Kanaldeckel auf NN, digitale Einmessung auf das
Gaus-Krüger-Koordinatensystem und Herstellung von Kanalbestandsplänen.
Ausführung
durch beauftragtes Ing.-Büro; Abwicklung über mehrere Jahre.
Kostenansatz 2010: |
1.000,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
1.000,00 € |
1.3.6 Punktuelle Schadensbeseitigung
an Kanälen
Für
dringend notwendige Reparaturen an Kanalleitungen, die nur punktuell beschädigt,
größtenteils aber noch in Ordnung sind und keine vermögenswirksame Sanierung
erfordern.
Kostenansatz 2010: |
50.000,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
50.000,00 € |
1.3.7 Hardware-Wartungskosten/Software-Pflege
Wartungskosten
für den graphischen Arbeitsplatz und Software-Pflege für die Kanaldatenbank
des Tiefbauamtes.
Kostenansatz 2010: |
2.850,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
3.000,00 € |
1.3.8 Schulungskosten EDV
Schulungskosten
für das Graphische Informationssystem.
Kostenansatz 2010: |
2.000,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
2.000,00 € |
1.3.9 Erstellung
von Betriebsanweisungen/-anleitungen
Kostenansatz 2010: |
5.000,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
5.000,00 € |
Laufende
Anpassung an notwendige Veränderungen bzw. gesetzliche Vorgaben.
1.3.10 Fortbildung
Kanalarbeiter
Fortbildung
von in der Abwassertechnik tätigen Mitarbeitern zur geprüften Kanalfachkraft,
um die anfallenden Arbeiten effektiver durchführen zu können. Empfehlung aus
dem Bauhof-Gutachten.
Kostenansatz 2010: |
2.750,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
3.000,00 € |
1.3.11 Beratungsentgelt
Abwasserberatung
Pauschales
Beratungsentgelt für die Dienste der Abwasserberatung NRW GmbH. Die
Anschubfinanzierung durch das Land ist ausgelaufen. Die Weiterfinanzierung
erfolgt über Beratungsvereinbarungen zwischen der Abwasserberatung und den
Städten und Gemeinden.
Kostenansatz 2010: |
3.000,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
2.822,00 € |
1.4 Abschreibung
und Verzinsung des Anlagekapitals
1.4.1 Abschreibung
Die
Abschreibung gleicht den jährlichen Wertverlust des Anlagevermögens durch
Gebrauch und Abnutzung aus. Sie dient gleichzeitig der Verteilung von
Investitionsaufwendungen auf mehrere Jahre. Die jährliche Abschreibungsrate
ist gleichbleibend (lineare Abschreibung) und orientiert sich an der
voraussichtlichen Lebensdauer des Investitionsgutes.
Die
Ermittlung der Abschreibungsbeträge erfolgt weiterhin auf der Grundlage des
(niedrigeren) Anschaffungswertes (= tatsächlich gezahlte Baukosten) anstelle
des ebenfalls zulässigen Wiederbeschaffungszeitwertes, der durch Hochrechnung
auf heutige Baupreise ermittelt wird.
Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: |
||
|
|
|
1. |
Entwässerungssystem zum 31.12.2008 |
867.934,00€ |
2. |
Kanalnutzungsrechte |
2.035,00 € |
3. |
EDV-Anlage Tiefbauamt |
600,00 € |
4. |
KFZ/Geräte Betriebshof: |
13.484,00 € |
5. |
Kanalwertermittlung |
2.116,00 € |
|
|
|
|
Daraus ergibt sich eine Summe in Höhe von |
886.169,00 € |
Der zugrunde gelegte Abschreibungsbetrag für das
Entwässerungssystem mit Stand zum 31.12.2008 wird durch das Tiefbauamt
ermittelt.
Über die Position 2 der Tabelle werden
Investitionskostenzuschüsse refinanziert, die die Stadt Haan an Nachbarstädte
wegen der Anschlussrechte für Haaner Grundstücke an deren Kanäle gezahlt hat.
Diese immateriellen Wirtschaftsgüter werden kalkulatorisch wie ihre
materiellen Pendants (die eigenen Kanäle) behandelt, also mit 3 % abgeschrieben.
Der Abschreibung unterliegen auch die vom Betriebshof
(Kanalkolonne) eingesetzten Fahrzeuge und langlebigeren Geräte. Die
Abschreibungsbeträge sind für jedes Anlagegut einzeln ermittelt worden.
Kostenansatz 2010: |
886.169,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
881.649,47 € |
1.4.2 Verzinsung
Der
kalkulatorische Zinsbetrag dient der angemessenen Verzinsung des von der Stadt
aufgewendeten Investitionskapitals, entweder aufgebracht aus Eigenmitteln oder
Kreditaufnahmen. Es wird ein Zinssatz von 4,5 % angesetzt (wie Vorjahr). Er
darf nach der neuesten Rechtsprechung bis zu 7% betragen.
A Kanalvermögen: Grundlage für die Zinsberechnung des Kanalvermögens ist der jeweilige
Restwert. Davon wird der Teil abgezogen, den nicht die Stadt sondern Dritte finanziert
haben. Dieses sogenannte Abzugskapital umfasst Beiträge, Zuweisungen und
Zuschüsse des Landes sowie Unternehmeranteile. Der als Differenz verbleibende
Rest, das Eigenkapital, wird mit dem Zinssatz von 4,5 % multipliziert.
Das zu
verzinsende Eigenkapital wird aufgrund eines OVG-Urteils in der Weise ermittelt,
dass das Abzugskapital wie das Anlagevermögen abgeschrieben wird und dann der
so ermittelte Restwert vom Restwert des Anlagevermögens abgezogen wird. Die
Differenz ist dann zu verzinsen.
Herstellungskosten des Entwässerungssystems bis
31.12.2008 |
|
38.142.422,00 € |
abzüglich Abschreibungen bis 2007 |
|
19.565.127,00 € |
abzüglich Abschreibung in 2008 |
|
867.933,00 € |
= Restwert zum 31.12.2008 |
|
17.709.362,00 € |
|
|
|
abzüglich Kanalanschluss-Beiträge (Restwerte) |
|
2.235.886,00 € |
abzüglich Landes-Zuweisungen " |
|
1.817.069,00 € |
abzüglich Erschließungsanteile " |
|
1.672.259,00 € |
abzüglich Unternehmeranteile " |
|
291.795,00 € |
Eigenkapital |
|
11.692.353,00 € |
multipliziert mit dem Zinssatz von 4,5% |
|
526.156,00 € |
B Kfz und Geräte: Auch in den Fahrzeugen des Betriebshofes ist Kapital gebunden. Die
Verzinsungsbeträge (auf Basis der Restwerte) sind für jedes Anlagegut einzeln
ermittelt worden. Sie sind im Gebührenhaushalt nur in den Anteilen
berücksichtigt worden, in denen die Kfz/Geräte für den Abwasserbereich
eingesetzt werden. Die Anteile sind nach den erfassten Einsatzstunden der Kfz-Geräte errechnet worden.
C Grundstücke: Das
Anlagevermögen der Grundstücke für Sandfänge, RÜB, Pumpstationen etc. ist
ebenfalls zu verzinsen.
Berechnung der Verzinsung:
1. Kanalvermögen zum 31.12.2008 526.156,00 €
2. Kanalnutzungsrechte 2.033,00 €
3. EDV-Anlage Tiefbauamt 0,00 €
4. Kfz / Geräte Betriebshof 2.899,00 €
5. Kanalwertermittlung 1.794,00 €
6. Grundstücke für Sonderbauwerke 10.299,00 €
Summe 543.181,00 €
Kostenansatz 2010: |
543.181,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
542.701,00 € |
1.5 Sonstige
Kosten
1.5.1 BRW-Beiträge
1.5.1.1 Abwasserreinigung und
Abwasserabgabe Schmutzwasser
Der BRW betreibt als wesentlichste Aufgabe für seine
Mitglieder die Reinigung der Abwässer in Kläranlagen. Er deckt seine Kosten
durch Mitgliederbeiträge, die jährlich neu festgesetzt werden.
Neben
der Deckung der eigenen Kosten enthält der Beitrag auch die an das Land abzuführende
Abwasserabgabe für Schmutzwasser. Sie wird erhoben für die nach Klärung noch
im Abwasser enthaltenen Schadstoffe.
Mit
Nachricht vom 25.09.2009 hat der BRW den für 2010 voraussichtlich von der Stadt
Haan zu zahlenden Beitrag mitgeteilt. Nach Abzug des auf die Benutzer von
privaten Entwässerungsanlagen entfallenden Anteils verbleibt ein Betrag
von 1.733.744 Euro.
Dieser
ist allein von den Normalkunden zu bezahlen.
Kostenansatz 2010: |
1.733.744,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
1.720.209,00 € |
1.5.1.2 Sonderbeitrag
Kanal-Kontroll-Kolonne
Es ist
eine gesetzliche Aufgabe der Städte im Rahmen von Betrieb und Unterhaltung der
Kanalnetze, Indirekteinleiter systematisch zu kontrollieren. Der BRW hat mit
Vertrag vom 09.08.1988 (vgl. HFA/276 v. 13.10.1987) für die Mitgliedsstädte
diese Aufgabe übernommen. Laut Mitteilung entfällt auf die Stadt Haan ein
Betrag von rund 54.000 Euro. Der Beitragssatz für ein Mann-Tagewerk (=1/5
der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) bleibt konstant bei 348,69 Euro.
Der Beitrag wurde auf der Grundlage der durchschnittlich angefallenen Tagewerke
der letzten Abrechnungsperioden für 4 Kolonnen ermittelt.
Kostenansatz
2010: |
348,69 € |
x 155,00 Tagewerke |
54.000,00 € |
|
|
|
|
Vergleich 2009 |
348,69 € |
x 155,00 Tagewerke |
54.000,00 € |
1.5.1.3 BRW-Beitrag für Betrieb/Unterhaltung
RÜB
Zusatzbeitrag
für die vom BRW gem. § 54 LWG NW übernommenen RÜB.
Die für
den Betrieb und die Unterhaltung entstehenden Kosten werden nach dem
Genossenschaftsprinzip auf die Beiträge umgelegt. Als Verteilungsschlüssel
dienen die jeweils im Einzugsbereich der RÜB liegenden befestigten Flächen,
nach denen die RÜB dimensioniert wurden. Für die Haaner RÜB insgesamt 329 ha.
Kostenansatz
2010: |
108.603,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
103.437,00 € |
1.5.1.4 BRW-Beitrag für kalkulatorische Kosten
und Kapitaldienst RÜB
Nach
Übergang der RÜB in die Unterhaltungspflicht des BRW bleiben neun Anlagen
weiterhin im Eigentum der Stadt.
Die
bisher von der Stadt angesetzten Abschreibungs- und Verzinsungsbeträge dürfen
aus rechtlichen Gründen jedoch nicht direkt in die Gebührenbedarfsberechnung
einfließen.
Sie
sind dem BRW als Betreiber zu berechnen, der diese Mehrkosten durch Beitragserhebung
genau in gleicher Höhe abdeckt. Die von der Stadt gezahlten Beiträge sind über
die Gebühren umlegbar. Außerdem sind die kalkulatorischen Kosten für die an den
BRW verkauften RÜB Diekermühle und Büssingstraße sowie des dem BRW gehörenden
RÜB Heinhauser Weg anzusetzen. Es wird ein Zinssatz von 4,5 % zugrunde gelegt.
Kalkulatorische Kosten der 9
alten RÜB |
217.790,00 € |
Kalkulatorische Kosten der 2
verkauften RÜB sowie |
183.000,00 € |
des RÜB Heinhauser Weg |
|
|
|
Kostenansatz 2010: |
400.790,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
405.762,00 € |
Zinsen
für Grundstückswerte sind bereits enthalten.
1.5.1.5 Anteil an der Gewässerunterhaltung
Die
Einleitgebühren des BRW "Ausgleich der Wasserführung Gewässerausbau"
sind seit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in die Kostenberechnung
integriert.
Mit
Schreiben vom 25.09.2009 hat der BRW den für 2010 voraussichtlich zu zahlenden
Beitrag mitgeteilt. Dieser beträgt 264.807 Euro.
Kostenansatz
2010: |
264.807,00 € |
|
|
Vergleich
2009 |
269.008,00 € |
1.5.1.6 Abwasserabgabe Regenwasser
Die
Abwasserabgabe für die Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser - sie
ist an das Land zu zahlen - wird gem. § 7 Abs. 1 Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
pauschaliert nach Schadeinheiten berechnet.
Anzahl
der Schadeinheiten = 12% der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen
Einwohner in den abwasserabgabepflichtigen Entwässerungsgebieten. Der
Abgabensatz beträgt seit 2002 gem. § 9 Abs. 4 AbwAG 35,79 € je Schadeinheit.
Mit
Schreiben vom 25.09.2009 hat der BRW den für 2010 voraussichtlich zu zahlenden
Beitrag mitgeteilt. Dieser beträgt 66.763 Euro.
Kostenansatz 2010: |
66.763,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
46.739,00 € |
Der
Anstieg des Ansatzes für 2010 resultiert aus der von der Verbandsversammlung
des BRW festgesetzten Erhöhung des Beitragssatzes (0,040 € gegenüber 0,028
€/WZ).
1.5.2 Anerkennungsgebühren
Zu
zahlen an private Eigentümer, in deren Grundstücken die Stadt Kanallei tungen
verlegt hat. Die Höhe der jährlich zu zahlenden Entschädigungen ergibt sich aus
den abgeschlossenen Gestattungsverträgen. Ansatz unverändert.
Kostenansatz 2010: |
1.278,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
1.278,00 € |
1.5.3 Kosten
der Gebührenveranlagung
Kosten
für die Gebührenveranlagung werden aufgrund einer geschlossenen Vereinbarung an
die Stadtwerke gezahlt. Diese setzen die Schmutzwassergebühren zeitgleich in
der Rechnung für den Frischwasserbezug (der als Gebührenmaßstab dient) fest.
Die
übrigen Benutzungsgebühren (Abfall, Niederschlagswasser, etc.) werden in den
Grundabgabenbescheiden des Steuerbescheides festgesetzt. Dafür werden in den
anderen Gebührenberechnungen anteilige Portokosten angerechnet, die hier nicht
anfallen.
Der auf
den Gebührenhaushalt für Kleinkläranlagen und Abwassergruben entfallende Anteil
wurde bereits in Abzug gebracht.
Kostenansatz
2010: |
114.139,00 € |
|
|
Vergleich
2009 |
105.109,00 € |
Für
2010 erhöhter Ansatz wegen Zahlung „anteiliger“ Softwareentwicklungskosten für
die nicht durchgeführte Nachveranlagung 2007/2008.
1.5.4 Nutzungsentgelte
Fremdkanäle
Zu zahlen an die Städte Solingen und Mettmann für die
Übernahme des Schmutzwassers von Grundstücken auf Haaner Stadtgebiet. Die
Zahlung dient der Abdeckung der Kosten für laufende Unterhaltung der Kanäle und
Reinigung des Abwassers.
Die
betroffenen Grundstückseigentümer zahlen Kanalbenutzungsgebühren an die Stadt
Haan. Der Ansatz beruht auf Zahlen der letzten Verbrauchsabrechnungen (SG) bzw.
auf einer Schätzung (ME).
Kostenansatz 2010: |
5.000,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
5.000,00 € |
1.5.5 Kosten
Einführung gesplittete Gebühr
Aufgrund der Tatsache, dass diese Daten für mehrere Jahre
Bestand haben und somit die Grundlage für weitere Gebührenberechnungen bilden,
wird eine Verteilung auf 6 Jahre vorgenommen, so dass pro Jahr 20.000,00 €
(Gesamtkosten ca. 120.000,00€) anzusetzen sind.
Kostenansatz 2010: |
20.000,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
20.000,00 € |
1.6 Städt. Kostenanteil an
der Straßenentwässerung
Vor Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde
der städt. Kostenanteil aufgrund fehlender Flächengrößen pauschalisiert auf der
Grundlage des Liegenschaftskatasters ermittelt und von den zu verteilenden
Kosten abgesetzt. Seit 2009 wird die Stadt mit ihren Straßenflächen bzw.
bebauten Grundstücken veranlagt wie jeder „normale“ Grundstückseigentümer. (Der
Anteil der Straßenentwässerung beträgt 905.541 m². Somit ergeben sich Kosten
für die Straßenentwässerung i.H.v. 559.972 €).
Kostenansatz 2010: |
0,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
0,00 € |
1.7 Entnahme aus der Sonderrücklage
Wenn
sich aus vorhergehenden Abrechnungsperioden Überschüsse im Gebührenetat
ergeben, führt die Stadt diese Beträge einer Sonderrücklage zu, verzinst sie
und setzt sie spätestens 3 Jahre nach Entstehung gebührenmindernd ein.
Im
Abrechnungsjahr 2007 ist ein Überschuss i.H.v
106.008,27 € (netto) entstanden, der in diesem Jahr anzusetzen ist.
Erstattungsansatz 2010: |
- 112.500,00 € |
|
|
Vergleich 2009 |
0,00 € |
1.8 Ausgleich
des Gebührendefizits aus Vorjahren
Wenn
sich in vorhergehenden Abrechnungsperioden Fehlbeträge ergeben, sind diese
spätestens 3 Jahre nach Entstehen auszugleichen.
Kostenansatz
2010: |
0,00 € |
|
|
Vergleich
2009 |
46.049,00 € |
Beschlussvorschlag:
1.
Die mit dieser
Sitzungsvorlage vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung ”Kanalbenutzungsgebühren
2010” wird beschlossen.
2.
Die Satzung über die 13.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Inanspruchnahme der Abwasseranlage -Abwassergebührensatzung- wird entsprechend
dem vorliegenden Entwurf beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
siehe Gebührenbedarfsberechnung