Betreff
Haushaltsplanberatungen 2021 ff. "Seebrücke - Schafft sichere Häfen" - hier: Bürgerantrag der JUSOS Haan & Gruiten vom 16.03.2020
Vorlage
10/238/2020/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird in dieser Angelegenheit Bezug auf den o. a. Bürgerantrag sowie die Verwaltungsvorlagen Nr. 10/238/2020 und 10/238/2020/1 genommen.

Zuletzt in der Sitzung des Sozial- und Integrationsausschuss am 06.10.2020 wurde die o. a. Angelegenheit ausführlich beraten und die Verwaltung beauftragt, für die bevorstehenden Haushaltsplanberatungen 2021 ff. eine umfassende Vorlage zu erstellen, ob die Stadt Haan in der Lage wäre, Flüchtlinge über die Quote hinaus aufnehmen.

 

Planung der Unterkunftskapazitäten in städt. Unterkünften für das Jahr 2021:

 

Freie Kapazitäten (11/2020)                                                                      150

 

minus evtl. Corona-Quarantäne UK Neandertalweg 4                           25

 

minus Rückfallebene neue Fluchtbewegungen                                                50

 

minus Zugänge Quote FlüAG 2021                                                           50

 

minus Zugänge Quote Wohnsitzauflage                                                             80

 

minus Zugänge Obdachlosenwesen 2021                                              10

 

Zwischensumme:                                                                                       -65

 

plus Abgänge Flüchtlinge 2021                                                                 25

 

plus Abgänge Obdachlosenwesen 2021                                                              10

 

Gesamtkapazität:                                                                                        -30

 

Die Darstellung ist eine rein planerische Annahme und basiert auf der aktuellen Sach- und Rechtslage sowie Schätzwerten. Insbesondere die tatsächlichen Zugänge bzw. Abgänge können durch Änderung der Sach- und Rechtslage erheblich abweichen.

Die freien Kapazitäten unterliegen der ständigen Veränderung. Es lassen sich beispielsweise ergänzende freie Kapazitäten in den Unterkünften durch Engersetzung der Bewohner generieren (z. B. UK Ellscheid 9, mit zwei Personen auf 12qm). Dies hat nach hiesigen Erfahrungswerten allerdings vielseitige negative Auswirkungen und ist wenig sozialverträglich.

Im Jahresverlauf 2021 werden ferner mit der Fertigstellung der UK Deller Straße 90-90b neue Kapazitäten erwartet, welche allerdings für Obdachlose geplant sind.

Die Stadt Haan hat als Kommune keinen Einfluss auf die Entwicklung der weltweiten Fluchtursachen, Fluchtbewegungen sowie die daraus resultierenden landesrechtlich quotierten Zuweisungen bzw. Verteilungen in die NRW-Kommunen. Wenn viele Migranten in Deutschland ankommen, werden diese – wie 2015- mutmaßlich beschleunigt auf die NRW-Kommunen verteilt. Neue Fluchtbewegungen etc. sind mithin ein Risiko für eine sachgerechte Planung.

Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass keine hinreichenden Unterkunftskapazitäten bestehen, wenn insbesondere die möglichen Zugänge gemäß Quote realisiert bzw. übererfüllt werden würden.

 

Kosten für die Versorgung der Flüchtlinge:

 

Es wird von Nettoaufwendungen in Höhe von durchschnittlich 13.274 EUR pro Person/Jahr (NRW-Durchschnitt) ausgegangen. Evtl. Aufwendungen für besondere Krankenbehandlung, Trauma-Therapie usw. sind einzelfallbezogen und daher nicht umfassend berücksichtigt.

Soweit eine Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gewährt wird (u.a. abhängig vom Aufenthaltsstatus bei Zuweisung bzw. noch keine Duldung/Dublin-Fälle bei Zuweisung) umfasst diese zur Zeit rund 10.400 EUR pro Person/Jahr. Daher ergibt sich pro Person ein Defizit von rund 3.000 EUR/Jahr.

 

Zusätzliche Aufnahme 10 Flüchtlinge:               132.740 EUR / Jahr (Defizit mindestens 30.000 EUR / Jahr)

Zusätzliche Aufnahme 50 Flüchtlinge:               663.700 EUR / Jahr (Defizit mindestens 150.000 EUR / Jahr)

Zusätzliche Aufnahme 100 Flüchtlinge:             1.327.400 EUR / Jahr (Defizit mindestens 300.000 EUR / Jahr)

 

Bei Ablehnung des Asylantrages (Duldung) muss die Stadt Haan vollständig und dauerhaft für die Kosten aufkommen und erhält keine FlüAG-Pauschale.  Die Gesamtschutzquote liegt zur Zeit bei 40%. 60% der Asylanträge werden somit durchschnittlich abgelehnt. Pro Person ergibt sich dann perspektivisch ein Defizit von rund 13.300 EUR pro Person/Jahr.

 

 

Personalressourcen:

 

Grundsätzlich stehen aktuell ausreichend Personalressourcen für die Unterbringung, Versorgung, soziale Betreuung (SIM) sowie Verwaltung der städt. Unterkünfte zur Verfügung.

Bei der Aufnahme von einmalig 10 zusätzlichen Flüchtlingen über die Quote hinaus sind keine Engpässe bzw. Überlastung bei den Personalressourcen zu erwarten.

Die Aufnahme von 50 zusätzlichen Flüchtlingen über die Quote hinaus wäre nur bei gleichmäßiger Verteilung (Stückelung) bezogen auf einen Zeithorizont von etwa 24 Monaten mit dem vorhandenen Personalbestand denkbar.

Eine Aufnahme von 100 zusätzlichen Flüchtlingen über die Quote hinaus kann mit den gegenwärtigen Personalressourcen nicht administriert werden. Der Personalbestand müsste in diesem Fall aufgestockt werden.

 

 

 

Sonstige Auswirkungen

 

Die ohnehin bestehenden vorrangigen Aufnahmeprogramme der Bundesregierung bzw. der Bundesländer werden bei der Annahme des Bürgerantrages bzw. der Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge durch eine Flüchtlingspolitik von „unten“ unterlaufen.

Die Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen wirkt sich auch auf andere kommunale Handlungsfelder bzw. kommunale (Pflicht-) Aufgaben aus. Dies betrifft bei der Stadt Haan beispielsweise den Bereich der Kitas und Schulen (Schulsozialarbeit) sowie den örtlichen (Sozial-) Wohnungsbau.

Auswirkungen gibt es darüber hinaus beim Ausländeramt des Kreises Mettmann sowie dem Jobcenter ME-aktiv.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung nach Beratung

Finanz. Auswirkung:

 

Bei Ablehnung des o. a. Bürgerantrages entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 

Zusätzliche Aufnahme 10 Flüchtlinge:   132.740 EUR / Jahr (Defizit mindestens 30.000 EUR / Jahr)

 

Zusätzliche Aufnahme 50 Flüchtlinge:   663.700 EUR / Jahr (Defizit mindestens150.000 EUR / Jahr)

 

Zusätzliche Aufnahme 100 Flüchtlinge: 1.327.400 EUR / Jahr (Defizit mindestens 300.000 EUR / Jahr)