Sachverhalt:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird in dieser
Angelegenheit Bezug auf den o. a. Bürgerantrag sowie die Verwaltungsvorlagen
Nr. 10/238/2020 und 10/238/2020/1 genommen.
Zuletzt in der Sitzung des Sozial- und
Integrationsausschuss am 06.10.2020 wurde die o. a. Angelegenheit ausführlich
beraten und die Verwaltung beauftragt, für die bevorstehenden
Haushaltsplanberatungen 2021 ff. eine umfassende Vorlage zu erstellen, ob die
Stadt Haan in der Lage wäre, Flüchtlinge über die Quote hinaus aufnehmen.
Planung der Unterkunftskapazitäten in städt. Unterkünften für das Jahr 2021:
Freie
Kapazitäten (11/2020) 150
minus evtl.
Corona-Quarantäne UK Neandertalweg 4 25
minus
Rückfallebene neue Fluchtbewegungen 50
minus Zugänge
Quote FlüAG 2021 50
minus Zugänge
Quote Wohnsitzauflage 80
minus Zugänge
Obdachlosenwesen 2021 10
Zwischensumme: -65
plus Abgänge
Flüchtlinge 2021 25
plus Abgänge
Obdachlosenwesen 2021 10
Gesamtkapazität: -30
Die Darstellung ist eine rein
planerische Annahme
und basiert auf der aktuellen Sach- und Rechtslage sowie Schätzwerten.
Insbesondere die tatsächlichen Zugänge bzw. Abgänge können durch Änderung der
Sach- und Rechtslage erheblich abweichen.
Die freien Kapazitäten unterliegen der ständigen Veränderung. Es lassen sich beispielsweise ergänzende freie Kapazitäten in den Unterkünften durch Engersetzung der Bewohner generieren (z. B. UK Ellscheid 9, mit zwei Personen auf 12qm). Dies hat nach hiesigen Erfahrungswerten allerdings vielseitige negative Auswirkungen und ist wenig sozialverträglich.
Im Jahresverlauf 2021 werden
ferner mit der Fertigstellung der UK Deller Straße 90-90b neue Kapazitäten
erwartet, welche allerdings für Obdachlose geplant sind.
Die Stadt Haan hat als Kommune keinen Einfluss auf die Entwicklung der weltweiten Fluchtursachen, Fluchtbewegungen sowie die daraus resultierenden landesrechtlich quotierten Zuweisungen bzw. Verteilungen in die NRW-Kommunen. Wenn viele Migranten in Deutschland ankommen, werden diese – wie 2015- mutmaßlich beschleunigt auf die NRW-Kommunen verteilt. Neue Fluchtbewegungen etc. sind mithin ein Risiko für eine sachgerechte Planung.
Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass keine hinreichenden
Unterkunftskapazitäten bestehen, wenn insbesondere die möglichen Zugänge gemäß
Quote realisiert bzw. übererfüllt werden würden.
Kosten für die Versorgung der Flüchtlinge:
Es wird von Nettoaufwendungen in Höhe von durchschnittlich 13.274 EUR
pro Person/Jahr (NRW-Durchschnitt) ausgegangen. Evtl. Aufwendungen für
besondere Krankenbehandlung, Trauma-Therapie usw. sind einzelfallbezogen und
daher nicht umfassend berücksichtigt.
Soweit eine Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gewährt wird
(u.a. abhängig vom Aufenthaltsstatus bei Zuweisung bzw. noch keine
Duldung/Dublin-Fälle bei Zuweisung) umfasst diese zur Zeit rund 10.400 EUR pro
Person/Jahr. Daher ergibt sich pro Person ein Defizit von rund 3.000 EUR/Jahr.
Zusätzliche Aufnahme 10 Flüchtlinge: 132.740
EUR / Jahr (Defizit mindestens 30.000 EUR / Jahr)
Zusätzliche Aufnahme 50 Flüchtlinge: 663.700
EUR / Jahr (Defizit mindestens 150.000 EUR / Jahr)
Zusätzliche Aufnahme 100 Flüchtlinge: 1.327.400 EUR / Jahr (Defizit mindestens
300.000 EUR / Jahr)
Bei Ablehnung des Asylantrages (Duldung) muss die Stadt Haan
vollständig und dauerhaft für die Kosten aufkommen und erhält keine
FlüAG-Pauschale. Die Gesamtschutzquote
liegt zur Zeit bei 40%. 60% der Asylanträge werden somit durchschnittlich abgelehnt.
Pro Person ergibt sich dann perspektivisch ein Defizit von rund 13.300 EUR pro
Person/Jahr.
Personalressourcen:
Grundsätzlich stehen aktuell ausreichend Personalressourcen für die
Unterbringung, Versorgung, soziale Betreuung (SIM) sowie Verwaltung der städt.
Unterkünfte zur Verfügung.
Bei der Aufnahme von einmalig 10 zusätzlichen Flüchtlingen über die
Quote hinaus sind keine Engpässe bzw. Überlastung bei den Personalressourcen zu
erwarten.
Die Aufnahme von 50 zusätzlichen Flüchtlingen über die Quote hinaus
wäre nur bei gleichmäßiger Verteilung (Stückelung) bezogen auf einen
Zeithorizont von etwa 24 Monaten mit dem vorhandenen Personalbestand denkbar.
Eine Aufnahme von 100 zusätzlichen Flüchtlingen über die Quote hinaus kann
mit den gegenwärtigen Personalressourcen nicht administriert werden. Der
Personalbestand müsste in diesem Fall aufgestockt werden.
Sonstige Auswirkungen
Die ohnehin bestehenden vorrangigen Aufnahmeprogramme der
Bundesregierung bzw. der Bundesländer werden bei der Annahme des Bürgerantrages
bzw. der Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge durch eine Flüchtlingspolitik von
„unten“ unterlaufen.
Die Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen wirkt sich auch auf andere
kommunale Handlungsfelder bzw. kommunale (Pflicht-) Aufgaben aus. Dies betrifft
bei der Stadt Haan beispielsweise den Bereich der Kitas und Schulen
(Schulsozialarbeit) sowie den örtlichen (Sozial-) Wohnungsbau.
Auswirkungen gibt es darüber hinaus beim Ausländeramt des Kreises
Mettmann sowie dem Jobcenter ME-aktiv.
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung nach Beratung
Finanz. Auswirkung:
Bei
Ablehnung des o. a. Bürgerantrages entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Zusätzliche Aufnahme 10 Flüchtlinge: 132.740
EUR / Jahr (Defizit mindestens 30.000 EUR / Jahr)
Zusätzliche Aufnahme 50 Flüchtlinge: 663.700
EUR / Jahr (Defizit mindestens150.000 EUR / Jahr)
Zusätzliche Aufnahme 100 Flüchtlinge: 1.327.400
EUR / Jahr (Defizit mindestens 300.000 EUR / Jahr)