Sachverhalt:
Inhalt
1.
Anlass der Vorlage
2.
Gebührenhöhe 2010
3.
Kurz-Erläuterungen zur
Gebührenhöhe
Anlage I: Gebührenbedarfsberechnung
mit Erläuterungen
1
Kostenaufstellungen
1.1Personalkosten der Stadt Haan
1.2Sachkosten der Stadt Haan
1.3Kosten Unternehmereinsatz / Materialbeschaffung
1.4Sonstige Kosten
1.5Unterdeckung aus 2008
2
Verteilung der Kosten und Berechnung der Gebührensätze
2.1Verteilungsschlüssel für die unterschiedlichen Kostenblöcke
2.2Maßstabseinheiten
2.3Berechnung der Gebührenhöhe
2.4Gebühreneinnahmen insgesamt
3
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Anlage II: Satzungstext
1. Anlass der Vorlage
In seiner Sitzung am 22.10.1996 hatte der Rat der Stadt Haan beschlossen, dass die Gebühren für die Entsorgung von Abwassergruben und privaten Kleinkläranlagen zukünftig durch eine separate Gebührenberechnung, unabhängig von den Kanalbenutzungsgebühren, ermittelt werden. Dies war erstmals zum 01.01.1997 erfolgt.
Die heutige Vorlage gibt die
voraussichtliche Kostenentwicklung für 2010 wieder und erläutert die beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010.
Hinweis:
Die Besitzer von Kleinkläranlagen und Abwassergruben
sind von der „gesplitteten Abwassergebühr“, die für Kanalbenutzer zum 1.1.2009
neu eingeführt wurde und die nach Frischwasserverbrauch und versiegelter
Grundstücksfläche berechnet wird, nicht betroffen, da sie kein
Regenwasser in die Entwässerungsanlagen einleiten (dürfen). Das Regenwasser
versickert auf den Grundstücken. Deshalb gibt es in dieser Gebührenberechnung
keinen Kostenblock und keinen Tarif für "Niederschlagswasser".
2. Gebührenhöhe 2010
|
Gebühr 2010 |
Gebühr 2009 |
Mehr/Weniger |
Gebühr 2008 |
|
EUR pro m3
Frischwasser |
EUR pro m3
Frischwasser |
EUR pro m3
Frischwasser |
EUR pro m3
Frischwasser |
für Besitzer von Klein-kläranlagen |
1,41 € |
1,47 € |
-0,06 € |
1,47 € |
für Besitzer von Abwasser-gruben |
9,01 € |
9,06 € |
-0,05 € |
9,07 € |
3. Kurz-Erläuterungen zur Gebührenhöhe
Die Gebühren können leicht gesenkt werden.
Im Vergleich zum Vorjahr sind im Gebührenetat nur geringfügige Veränderungen zu verzeichnen.
|
|
|
Anlage I |
|||
Gebührenbedarfsberechnung 2010 für die Entsorgung von
Gruben und Kleinkläranlagen |
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
zum Vergleich |
|
|
|
|
|
2010 |
2009 |
|
|
|
|
|
EUR |
EUR |
|
|
|
1 |
Kosten |
|
|
|
|
|
1.1 |
Personalkosten der Stadt
Haan |
|
|
|
|
|
1.1.1 |
Bauverwaltungsamt/Tiefbauamt |
6.398 |
7.832 |
|
|
|
1.1.2 |
Querschnittsämter |
3.348 |
3.348 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.2 |
Sachkosten der Stadt
Haan |
|
|
|
|
|
1.2.1 |
Arbeitsplatzkosten
Verwaltungspersonal einschließlich Büroräume |
584 |
584 |
|
|
|
1.2.2 |
Sonstige (Versicherungen,
arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst) |
107 |
105 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.3 |
Kosten
Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung |
|
|
|
|
|
1.3.1 |
Unternehmerentgelt
Abwasser- und Fäkalschlammtransport |
30.000 |
31.000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.4 |
Sonstige Kosten |
|
|
|
|
|
1.4.1 |
BRW-Beitrag für
Abwasserreinigung und Abwasserabgabe Schmutzwasser |
5.168 |
5.125 |
|
|
|
1.4.2 |
Kosten der
Gebührenveranlagung |
1.124 |
1.124 |
|
|
|
|
Ausgaben insgesamt |
46.729 |
49.118 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
den Ausgaben
hinzuzurechnen: |
|
|
|
|
|
1.5 |
Unterdeckung aus 2008
(nachrichtl.: Im Vj. aus 2006 und 2007) |
6.206 |
4.843 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
über die Gebühren zu
verteilende Kosten |
52.935 |
53.961 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2 Verteilung der Kosten und Berechnung der Gebührensätze
2.1 Verteilungsschlüssel für die
unterschiedlichen Kostenblöcke
Die
zuvor ermittelten Kosten sind möglichst verursachungsgerecht auf die
Benutzer privater Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und
Kleinkläranlagen) umzulegen. Dabei müssen die Kosten, die eindeutig zuzuordnen
sind, auch entsprechend auf die unterschiedlichen Benutzergruppen umgelegt
werden.
Wo eine
eindeutige Zuordnung nicht möglich ist, muss ein Verteilungsschlüssel gewählt
werden, der die Verursachung wirklichkeitsnah widerspiegelt. Kosten, die
auf die gleiche Weise verteilt werden, können vor der Umlage zusammengefasst
werden. Entsprechend ergeben sich 3 Kostenblöcke:
A Transportkosten für Abwasser und Fäkalschlamm
B Kosten der Abwasserreinigung und Abwasserabgabe
Schmutzwasser (=BRW-Beitrag)
C übrige Kosten
Die
unterschiedlichen Verteilungsschlüssel und die daraus resultierenden Kosten für
die Benutzer von Abwassergruben bzw. Kleinkläranlagen sind der Tabelle auf
der nächsten Seite zu entnehmen.
2.2 Maßstabseinheiten
Maßstab
für die Bemessung der Gebühren ist die Frischwassermenge. Diese wird in der
Regel von den Stadtwerken ermittelt. Mögliche Abzüge bei der Frischwassermenge
etwa für Viehhaltung oder ähnliches wurden bereits berücksichtigt.
Für 2010 ist bei
Kleinkläranlagen
von 13.300 m³ (wie Vorjahr)
Frischwasser und bei
Abwassergruben
von 3.800 m³ (wie Vorjahr)
Frischwasser auszugehen.
2.3 Berechnung der Gebührenhöhe
Die
Gebührensätze (einer für die Benutzer von Abwassergruben und einer für die
Benutzer von Kleinkläranlagen) errechnen sich nun als Quotient aus den nach der
Verteilung verbleibenden Kosten je Kundengruppe und der jeweiligen
Frischwassermenge. Das Ergebnis ist die Gebühr je m3
Frischwasserbezug.
Die
Tabelle auf der folgenden Seite zeigt die Verteilung der Kosten auf die
Benutzer von Kleinkläranlagen bzw. Abwassergruben und die daraus resultierenden
Gebührensätze für das Jahr 2010.
Kostenverteilungsschlüssel |
|
Kleinklär-anlagen |
Abwasser-gruben |
Kostenblock A (Position 1.3.1) |
30.000 € |
|
|
Transportkosten |
|
|
|
Schlüssel: voraussichtliche Abfuhrkosten |
|
|
|
Anteil Kleinkläranlagen: |
|
5.200 € |
|
Anteil Abwassergruben: |
|
|
24.800 € |
Kostenblock B (Pos. 1.4.1) |
5.168 € |
|
|
BRW-Beitrag |
|
|
|
Schlüssel: modifizierter Frischwasserbezug*) |
|
|
|
Kleinkläranlagen: 3.325 m³ |
|
2.783 € |
|
Abwassergruben: 2.850 m³ |
|
|
2.385 € |
Kostenblock C |
11.561 € |
|
|
übrige Kosten |
|
|
|
Schlüssel: Frischwasserbezug |
|
|
|
Kleinkläranlagen 13.300 m³ |
|
8.992 € |
|
Abwassergruben 3.800 m³ |
|
|
2.569 € |
|
|
|
|
Summen |
46.729 € |
16.975 € |
29.754 € |
den Kosten hinzuzurechnen: |
|
|
|
Unterdeckung aus 2008 |
6.206 € |
1.738 € |
4.468 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
über die Gebühren zu verteilen: |
52.935 € |
18.713 € |
34.222 € |
|
|
|
|
Maßstabseinheiten |
|
13.300 m³ |
3.800 m³ |
|
|
|
|
Gebühr je m3 Frischwasser |
|
1,41 € |
9,01 € |
*) vgl. Erläuterungen Seite
10 |
|
|
|
2.4 Gebühreneinnahmen insgesamt
Die
zuvor ermittelten Gebührensätze lassen, jeweils mit der Frischwassermenge
multipliziert, folgende Gesamteinnahmen erwarten:
Kundengruppe |
Frischwasserbezug |
Gebührensatz |
Einnahmen |
|
Abwassergruben |
3.800 |
m3 |
9,01 € |
34.238,00 € |
Kleinkläranlagen |
13.300 |
m3 |
1,41 € |
18.753,00 € |
Gesamteinnahmen |
|
|
|
52.991,00 € |
zu verteilende Kosten |
|
|
|
52.935,00 € |
Differenz: |
|
|
|
56,00 € |
3 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
1.1 Personalkosten der Stadt Haan
Der zurzeit gültige Tarifvertrag endet zum 31.12.2009.
Für 2010 wurde keine Lohnerhöhung angenommen.
Unterschiede zum Vorjahresansatz sind ausschließlich
auf individuelle Veränderungen bei den beteiligten Mitarbeitern (Gehalt,
Gehaltsbestandteile, Nebenleistungen, Arbeitszeitanteile) oder personelle
Umsetzungen zurückzuführen.
1.1.1 Bauverwaltungsamt/Tiefbauamt
Für die
·
Bearbeitung satzungs-
und gebührenrechtlicher Angelegenheiten,
·
Abrechnung
Unternehmerentgelt für den Abwasser- und Fäkalschlammtransport,
·
Organisation
Grubenentleerungen,
·
Durchführung der
Abwasserbeseitigungspflicht in Verbindung mit der unteren Wasserbehörde und dem
Bauaufsichtsamt,
·
Bürgerbetreuung.
Die vom
Personalamt für jeden beteiligten Mitarbeiter ermittelten Kosten wurden entsprechend
den (geschätzten) Zeitanteilen eingerechnet, die für diesen Bereich aufgewendet
werden.
Kostenansatz
2010: |
|
6.398 € |
|
|
|
Vergleich 2009: |
|
7.832 € |
1.1.2 Querschnittsämter
Anrechnung
der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und teilweise für den
Gebührenetat tätig werden (z. B. Personalamt, Kämmerei, Stadtkasse).
Anteile
dieser Vergütungen werden nach unterschiedlichen Schlüsseln dem
Gebührenhaushalt zugeordnet.
Kostenansatz 2010: |
|
3.348 € |
|
|
|
Vergleich 2009 |
|
3.348 € |
Nachfolgend
die Zusammenstellung:
Produkt |
Bezeichnung |
Anteil für den
Gebührenetat* |
010100 |
Politische Gremien |
971 € |
010600 |
Rechnungsprüfung |
96 € |
010720 |
Beschaffung, Orga. |
97 € |
010810 |
Allg. Personalwesen |
89 € |
010820 |
Personalabrechnung |
55 € |
010910 |
Haushalts- und Finanzsteuerung |
133 € |
010920 |
Finanzbuchhaltung |
34 € |
010930 |
Steuern u. Abgaben |
910 € |
010710 |
a) Kanzlei |
285 € |
010710 |
b) Telefonzentrale |
36 € |
010710 |
c) Hausmeister |
30 € |
011300 |
Gebäudemanagement |
29 € |
011000 |
Technikunterstützte Informationsverarbeitung |
536 € |
010500 |
Beschäftigtenvertretung |
47 € |
Kosten für Gebührenetat insgesamt: |
|
3.348 € |
* einschließlich 20% Verwaltungs- und Sachkostenzuschlag |
|
1.2 Sachkosten der Stadt Haan
1.2.1 Arbeitsplatzkosten
Verwaltungspersonal einschl. Büroräume
Die Pauschale für die Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes umfasst die
Energiekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, Instandhaltung,
Büroausstattung, Telefonanlage und –gebühren, Afa und Zins für die
Büroeinrichtung und -geräte.
Kosten pro Arbeitsplatz: 2.502 (Vorjahr 2.502 €). Die Technikunterstützung
für einen Arbeitsplatz ist unter Punkt 1.1.2. Querschnittsämter, Produkt
011000, Technikunterstützte Informationsverarbeitung, erfasst.
Kalkulatorische Miete pro Büroraum: 1.530 € (Vorjahr:
1.530 €).
Die
Anrechnung erfolgt entsprechend den Arbeitszeitanteilen der betreffenden
Mitarbeiter.
Kostenansatz
2010: |
|
584 € |
|
|
|
Vergleich 2009 |
|
584 € |
1.2.2 Sonstige Sachkosten
Kosten
für Versicherungsbeiträge (Beamte 290 €, Angestellte/Arbeiter 450 €;
Vorjahr 275 € bzw. 440 €), sowie arbeitsmedizinischen und
sicherheitstechnischen Dienst (je Arbeitsplatz 70 €; Vj. 70 €).
Einrechnung von Portokosten für die Fälle, in denen die Frischwasserversorgung
und damit auch die Gebührenabrechnung nicht über die Stadtwerke Haan erfolgen
(vgl. Nr. 1.4.2).
Kostenansatz
2010: |
|
107 € |
|
|
|
Vergleich 2009 |
|
105 € |
1.3 Kosten Unternehmereinsatz /
Materialbeschaffung
1.3.1 Unternehmerentgelt Abwasser-
und Fäkalschlammtransport
Vergütung
für die Entleerung von Kleinkläranlagen und Abwassergruben auf Grundstücken
ohne Kanalanschluss.
Abfuhraufwand
leicht rückläufig.
Kostenansatz
2010: |
|
30.000 € |
|
|
|
Vergleich 2009 |
|
31.000 € |
1.4 Sonstige Kosten
1.4.1 BRW-Beitrag
für die Abwasserreinigung und Abwasserabgabe Schmutzwasser
Der BRW
betreibt als wesentlichste Aufgabe für seine Mitglieder die Reinigung der
Abwässer in seinen Kläranlagen. Er deckt seine Kosten durch Mitgliederbeiträge,
die jährlich neu festgesetzt werden.
Neben
der Deckung der eigenen Kosten enthält der Beitrag auch die an das Land
abzuführende Abwasserabgabe für Schmutzwasser. Sie wird erhoben für die nach
Klärung noch im Abwasser enthaltenen Schadstoffe.
Je
Einwohner wird vom BRW ein durchschnittlicher Frischwasserverbrauch von 55m3
jährlich zugrundegelegt, der mit dem Beitragssatz von 0,837 €/m³ (Vorjahr
0,830 €/m³) multipliziert wird.
Die
Anwendung des Frischwasserverbrauches zur Beitragsermittlung des BRW basiert
auf der Annahme, dass in Anspruch genommenes Frischwasser letztendlich in
voller Höhe als Abwasser den Klärwerken zugeführt wird.
Insbesondere bei den Benutzern von Kleinkläranlagen ist dies aber nicht der Fall. Diese klären ihr benutztes Frischwasser selber und geben nur den verbleibenden Schlamm zur Klärung ab. Nach Auffassung des MURL NW und des Ministeriums für Inneres und Justiz ist für die Weiterbehandlung des angelieferten Klärschlamms nur ungefähr 1/3 des Aufwandes erforderlich, der bei einer nicht vorgeklärten Schmutzwassermenge erforderlich wäre. Daher wird als Berechnungsgrundlage nur 1/3 der angenommenen Frischwassermenge mit dem vom BRW mitgeteilten Beitragssatz multipliziert.
Hinzu kommt, dass in
dem BRW-Beitrag für die Abwasserreinigung auch die Entsorgung des Regenwassers
enthalten ist, welches Besitzer von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
(gesetzesbedingt) nicht abgeben (dürfen). Da das Regenwasser auf den
Grundstücken verrieselt und nicht der öffentlichen Entsorgung zugeführt wird,
ist es sachgerecht, im Sinne des § 2 der städtischen Abwassergebührensatzung
lediglich ¾ des angenommenen Frischwasserverbrauchs für Besitzer abflussloser
Gruben und ¼ (= 1/3 x 3/4) des angenommenen Frischwasserverbrauchs für Besitzer
von Kleinkläranlagen als Berechnungsgrundlage zu nehmen:
Gruben: |
Frischwassermenge |
3.800 m3 |
davon ¾ |
2.850 m3 |
Kleinklär-anlagen: |
Frischwassermenge |
13.300 m3 |
davon ¼ |
3.325 m3 |
|
|
|
|
6.175 m3 |
Multipliziert mit der BRW-Wertzahl von 0,837 €/m³ ergibt sich
ein Kostenanteil von 5.168 €.
Kostenansatz
2010: |
|
5.168 € |
|
|
|
Vergleich 2009 |
|
5.125 € |
1.4.2 Kosten der Gebührenveranlagung
Kosten
für die Gebührenveranlagung werden aufgrund einer geschlossenen Vereinbarung an
die Stadtwerke Haan gezahlt. Diese setzen die Abwassergebühren zeitgleich in
der Rechnung für den Frischwasserbezug (der als Gebührenmaßstab dient) fest.
Der
relevante Anteil für den Gebührenetat entspricht dem Anteil des
Frischwasserbezuges der Benutzer von Gruben und Kleinkläranlagen am
Gesamtfrischwasserbezug.
Kostenansatz
2010: |
|
1.124 € |
|
|
|
Vergleich 2009 |
|
1.124 € |
1.5 Ausgleich der Unterdeckung aus dem
Jahr 2008
Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes
(KAG NRW) sind auch Unterdeckungen aus Vorjahren als Kosten in späteren
Gebührenkalkulationen ansetzbar. Sie sollen innerhalb von 3 Jahren
berücksichtigt werden.
Aus der Jahresrechnung für das Jahr 2008 hat sich ein
Defizit von 6.205,80 € ergeben.
In der vorliegenden Kalkulation ist der Betrag in
voller Höhe berücksichtigt, weil die Gebühren trotzdem noch leicht gesenkt
werden können. Die nach KAG durchaus mögliche Verteilung auf zwei Jahre ist
deshalb nicht erforderlich.
Damit sind keine Unterdeckungen aus Vorjahren mehr
„offen“. Allerdings existieren auch keine Überschüsse.
Kostenansatz
2010: |
|
6.206 € |
|
|
|
Vergleich 2009 |
|
4.843 € |
Anlage II
Satzung der Stadt Haan
über die 13. Änderung der Satzung über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
vom
Aufgrund der §§ 7,8 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), der §§ 53, 64,
65, 161a des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeswassergesetz - LWG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995
(GV NRW S. 926 / SGV NRW 77) sowie der §§ 2, 4, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom
21.10.1969 (GV NRW S. 712 / SGV NRW 610) in Verbindung mit der
Entwässerungssatzung der Stadt Haan vom 02.10.2006 -EWS- (ABl. Stadt Haan Nr.
389 vom 10.10.2006, S. 2), in ihren jeweils zur Zeit geltenden Fassungen, hat
der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am 15.12.2009 die nachstehende Satzung
zur 13. Änderung der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen vom 17.12.1996 beschlossen.
§ 1
Gebührensätze
In § 11 werden der Betrag "1,47 €" durch den Betrag "1,41 €" und der Betrag "9,06 €" durch den Betrag "9,01 €" ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.
Beschlussvorschlag:
1. Die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung „Gebühren für die Entsorgung von Abwassergruben und privaten Kleinkläranlagen 2010“ wird beschlossen.
2. Die „Satzung der Stadt Haan über die 13. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen“ in der vorgelegten Fassung wird beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
siehe Gebührenbedarfsberechnung