Sachverhalt:
Bereits anlässlich der Sitzung des BKSA am 07.10.2020 wurde unter dem
TOP „Medienentwicklungsplanung“ (Beschlussvorlage 40/043/2020) seitens der
Verwaltung zugesagt, die Kosten für eine Vollausstattung von SuS mit digitalen
Endgeräten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2021 zu
ermitteln. Mit Antrag der SPD-Fraktion vom 15.11.2020 (Anlage 1) soll eine
100%ige Versorgung von SuS sowie Lehrkräften mit digitalen Endgeräten erreicht
werden, die im Besitz der Schule verbleiben. Der Antrag der FDP-Fraktion vom
30.11.2020 (Anlage 2) beinhaltet ebenfalls eine Vollausstattung für SuS. Auch
das Jugendparlament hat am 27.01.2021 eine Stellungnahme zum
Medienentwicklungsplan abgegeben (Anlage 3) und fordert eine Vollausstattung
aller Haaner SuS sowie der Lehrkräfte mit Tablet-PC’s sowie die Bereitstellung
von Supportleistungen.
Eine Vollausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten ist durch
die
„Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte
an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ vom 28.07.2020 zu realisieren. Auf der Basis
der
„Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen
(Zusatzvereinbarung zur
Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 –
Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen“
vom 21.07.2020 werden die SuS mit digitalen Endgeräten versorgt, die einen
Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aufweisen. Wie berichtet, wird
die Verwaltung die Landesmittel vollständig abschöpfen und durch eigene
Finanzmittel ergänzen, um alle Lehrkräfte sowie alle SuS mit
Unterstützungsbedarf auszustatten und den Support der Geräte sicherzustellen.
Eine konsensuale Vereinbarung mit allen Schulleitungen im August 2020 ergab,
dass für die SuS iPads angeschafft werden, für die Lehrkräfte dagegen Laptops.
Um die Fördermittel vollständig auszunutzen, wurden 448 iPads bestellt, von
denen mit Stand 11.02.2021 immerhin 75 % kurz vor der Verteilung stehen. Es
fehlen noch 107 sog. „Cellulargeräte“, welche zusätzlich über eine integrierte
WLAN-Verbindung verfügen und somit auch für SuS nutzbar sind, die zu Hause über
keine (ausreichende) WLAN-Anbindung verfügen. Parallel zum Beschaffungsprozess
wurde an allen Schulen eine Umfrage hinsichtlich der individuellen Bedarfe
durchgeführt und die Bedarfe auf dieser Basis konkretisiert. Flankiert wurde
dieser Prozess u.a. durch die Einbindung der Schulsozial-arbeiterinnen. Nach
Überzeugung der Verwaltung ist es damit gelungen, alle SuS mit digitalem
Unterstützungsbedarf zu identifizieren und dabei auch möglicherweise vorhandene
Schambarrieren zu überwinden. Im Ergebnis kann allen SuS, die derzeit über kein
geeignetes Endgerät verfügen, ein iPad für das digitale Lernen zur Verfügung
gestellt werden.
Der Beschaffungsprozess für 258 Laptops für Lehrkräfte konnte aufgrund
der allgemeinen Lieferschwierigkeiten leider noch nicht abgeschlossen werden.
Sofern beantragt wird, auch Lehrkräfte mit (gleichen) Endgeräten wie die
Schülerinnen und Schüler auszustatten, so ist festzustellen, dass der
Beschaffungsprozess aufgrund der o.g. Förderrichtlinie der Landesregierung
hierzu bereits im Sommer 2020 im Einvernehmen mit den Schulen eingeleitet
wurde, die sich bewusst gegen eine einheitliche Ausstattung (iPads)
ausgesprochen haben. Hintergrund sind unterschiedliche Erwartungen an die
digitalen Endgeräte. Selbst mit einer Tastatur ist das Arbeiten am iPad wegen
des deutlich kleineren Bildschirmes wesentlich unkomfortabler z.B. bei der
Erstellung von Unterrichtskonzepten und Zeugnissen. Insofern haben die Schulen
bereits im letzten Jahr entschieden, dass Lehrkräfte auf der einen sowie SuS
auf der anderen Seite unterschiedlich ausgestattet werden und trauen ihren
Lehrkräften zu, mit den sich daraus ergebenden Herausforderungen umzu-gehen.
Die Kalkulation des Gutachters zu einer Vollausstattung ebenso wie seine
fachliche Einschätzung dazu ist als Anlage 4 beigefügt. Er gibt eine deutliche
Empfehlung für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes mit einer finalen
Ausbaustufe von einem Gerät je zwei SuS im Schulgebäude, dazu allerdings bei
Bedarf als Ergänzung „Bring your own device“ (BYOD). Alle SuS also, die ein
eigenes, von der Konfiguration her grundsätzlich geeignetes digitales Endgerät
zur Verfügung haben, dürfen dieses in den Unterricht einbinden. Das ist
problemlos möglich, da die schulischen Anwendungen webbasiert sind. Auch die
SuS mit Unterstützungsbedarf nutzen zusätzlich zu den schulischen Ressourcen
ihre eigenen Geräte, die von der Stadt leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Allein dadurch ergänzen 448 iPads die schulische Ausstattung. Hinzu kommen
digitale Endgeräte der SuS ohne zusätzlichen Unterstützungsbedarf, die laut
Umfrage angegeben haben, über ein geeignetes Gerät zu verfügen. Die Verwaltung
geht davon aus, dass somit alle SuS in Kürze über ein geeignetes Endgerät
verfügen. Zu den Grundlagen der Bewertung des Gutachters wird auf die Anlage 4
verwiesen.
Zusätzliche Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule bzw. Gute Schule
2020 für die Mehrkosten i.H.v. ca. 2,0 Mio. € für eine Vollausstattung sind
nicht zu erwarten. Wie bereits der Vorlage 40/043/2020 zu entnehmen ist, ist
Hardware einmalig in Höhe von max. 25 T€ pro Schule förderfähig, jedoch maximal
in Höhe von 20 % des Gesamtinvestitionsvolumens. Auf der Basis des
Medienentwicklungsplanes werden die vorhandenen Fördermöglichkeiten bereits
bestmöglich genutzt.
Am 10.02.2021 fand auf Einladung der Vorsitzenden des BSA eine
Videokonferenz zum Meinungsaustausch mit allen Ratsfraktionen, vier
Schulleitungen, Eltern- und Schüler_innenvertretungen, dem Jugendparlament und
verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung statt. Alle Beteiligten hatten die
Gelegenheit, sich klar pro bzw. contra einer Vollausstattung zu positionieren.
Drei eindeutige Ergebnisse haben sich dabei heraus-kristallisiert:
- Für
die weiterführenden Schulen wird ab Klasse 5 bzw. 7 eine Vollausstattung
eingefordert.
- Darüber hinaus wird eingefordert, dass
SuS die Geräte der Stadt auch privat nutzen dürfen.
Zum letzten Punkt haben Vertreter der städtischen IT bereits während der
Konferenz Stellung bezogen und diese Position im Nachgang noch einmal wie folgt
verschriftlicht:
„Aus IT-Sicht sind zwei Lösungsansätze bei einer Vollausstattung
denkbar. Der erste Lösungsansatz beschränkt sich auf die Ausgabe voll
verwalteter Tablets. Eine private Nutzung der Geräte ist in diesem Fall nur
begrenzt möglich, da Apps und Sicherheitsrichtlinien von der Stadt als
Inhaberin der Geräte vorgegeben werden. Das Resultat dieser Verwaltung mittels
MDM (Mobile Device Management)-System führt zu einem hohen
IT-Sicherheits-Standard, durch den diese Geräte in das schulische Netzwerk
eingebunden werden könnten und je nach Kompatibilität der genutzten
Applikationen Daten sogar auf den Schulservern gespeichert und somit auch im
regelmäßigen Datenbackup eingebunden werden könnten. Eine Supportleistung durch
die Stadt bei nicht gegebener Funktionalität der Geräte ist an dieser Stelle im
2nd und 3rd Level Support unter Berücksichtigung der dann notwendigen
Personalressourcen möglich.
Im zweiten Lösungsansatz ist die Stadt lediglich für die Beschaffung und
Ausgabe der Tablets zuständig. Dieser Lösungsansatz schließt die private
Nutzung der Geräte ein, und ein MDM-System wird lediglich zur Installation von
schulischen Apps verwendet. Durch die Möglichkeit der privaten Nutzung und die
Möglichkeit, dass SuS selbst Apps aus den jeweiligen Stores installieren
können, sinkt der Sicherheitsstandard dieser Geräte erheblich. Es kann mit
fremd installierten Apps nicht davon ausgegangen werden, dass diese keinen
schadhaften Netzcode enthalten, wodurch eine Anbindung an das Schulnetz in
jedem Fall auszuschließen wäre. Auch auszuschließen wäre Supportleistung durch
die Stadt in diesem Modell, da eine Fehlfunktion oder ein
Funktionalitätsverlust durch selbst installierte Apps herbeigeführt werden
kann. In diesem Falle sollte das Eigentum der ausgegebenen Geräte an die SuS
übergehen, denen gleichzeitig die Sicherstellung der Funktionalität obliegt.“
Die Abfrage der Schulen bei den Eltern hat die Bedarfe für die
unterstützungsbedürftigen SuS klar zutage gefördert. Die 448 durch die Stadt
Haan beschafften iPads reichen aus, um den erkennbaren Bedarf zu decken. Auch
ggfs. noch erforderliche Nachmeldungen durch Eltern und/oder Lehrkräfte können
erfüllt werden. Nach Informationen der Verwaltung haben viele Eltern und
sonstige Verwandte im Rahmen der nunmehr bereits einjährigen pande-mischen Lage
SuS mit geeigneten digitalen Endgeräten ausgestattet bzw. konnten über
Fördervereine (z.T. gebrauchte) Geräte bereitgestellt werden. Nach Einschätzung
der Verwaltung besteht damit aktuell keine Unterversorgung mit
geeigneten digitalen End-geräten, sobald auch alle SuS mit Unterstützungsbedarf
ausgestattet worden sind. Damit erscheint es unwirtschaftlich, im laufenden
Haushaltsjahr Mittel für die Anschaffung weiterer Geräte einzuplanen. Damit würde
eine Überversorgung einhergehen, weil die mit Abstand meisten SuS (der
weiterführenden Schulen) in diesem Fall über mindestens zwei Geräte verfügen,
die aber ihr privates Gerät auch weiterhin in vollem Umfang für webbasierte
Anwendungen in der Schule oder für den Distanzunterricht nutzen können. Perspektivisch
jedoch schlägt die Verwaltung vor, gemeinsam mit den Schulleitungen der
weiterführenden Schulen einen Stufenplan zu erarbeiten, der eine sukzessive
Vollausstattung aller SuS der weiterführenden Schulen bedarfsgerecht mit
Endgeräten versorgt. Die Verwaltung schlägt vor, diese nicht nur leihweise zu
verteilen, sondern diese den SuS – gegen eine Kosten-beteiligung der
Erziehungsberechtigten – als Eigentum zu überlassen. Wenn Familien den
Eigenanteil nicht aufbringen können und andere Institutionen wie das Jobcenter
nicht einspringen, erfolgt die Überlassung ohne Geltendmachung eines
Eigenanteils. Damit wird mit einem angemessenen Ressourceneinsatz ein
signifikanter Beitrag zur Bildungs-gerechtigkeit erbracht. Zugleich entfällt
für die Verwaltung bei dieser Lösung der Support-aufwand und können die SuS die
Geräte wie gefordert auch privat nutzen, sind dann aber auch in vollem Umfang
selbst dafür verantwortlich.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Vollausstattung der Lehrkräfte an Haaner Schulen wird durch die Verwaltung
über-wiegend durch die Ausschöpfung der Förderrichtlinie des Landes
sichergestellt (Vgl. hierzu Dringlichkeitsentscheidung vom 30.07.2020).
2.
Für die
Schülerinnen und Schüler (SuS) der Grundschulen wird keine Vollausstattung
realisiert. Die Ausstattung laut Medienentwicklungsplan wird umgesetzt.
3.
Für das
Haushaltsjahr 2021 werden über die Planungen auf der Basis des
Medienentwicklungsplanes hinaus keine weiteren finanziellen Mittel für die
Anschaffung digitaler Endgeräte für SuS bereitgestellt, weil hierfür derzeit
kein Bedarf besteht.
4.
Für die
SuS der weiterführenden Schulen werden für den Zeitraum der mittelfristigen
Finanzplanung und darüber hinaus finanzielle Mittel bereitgestellt, die auf der
Basis eines gemeinsam mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen zu
erarbeitenden Stufenplanes konkretisiert werden. Angestrebt wird eine
Vollausstattung aller SuS an weiterführenden Haaner Schulen mindestens ab der
Jahrgangsstufe 7. Bei finanzieller Leistungsfähigkeit der
Erziehungsberechtigten soll ein Eigenanteil erhoben werden. Die Geräte gehen in
das Eigentum der SuS über.
Finanz. Auswirkung:
Vgl. Anlage 4 zzgl.
Kosten für Abschreibung, Support, Wartung, Gigabit-Leitungen in den
Grundschulen etc.