Betreff
Anträge der SPD- und FDP-Fraktion und Stellungnahme des JuPas vom 15.11. und 02.12.2020 zur Vollausstattung mit mobilen Endgeräten für Schüler/innen an den Haaner Schulen
Vorlage
II/001/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bereits anlässlich der Sitzung des BKSA am 07.10.2020 wurde unter dem TOP „Medienentwicklungsplanung“ (Beschlussvorlage 40/043/2020) seitens der Verwaltung zugesagt, die Kosten für eine Vollausstattung von SuS mit digitalen Endgeräten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2021 zu ermitteln. Mit Antrag der SPD-Fraktion vom 15.11.2020 (Anlage 1) soll eine 100%ige Versorgung von SuS sowie Lehrkräften mit digitalen Endgeräten erreicht werden, die im Besitz der Schule verbleiben. Der Antrag der FDP-Fraktion vom 30.11.2020 (Anlage 2) beinhaltet ebenfalls eine Vollausstattung für SuS. Auch das Jugendparlament hat am 27.01.2021 eine Stellungnahme zum Medienentwicklungsplan abgegeben (Anlage 3) und fordert eine Vollausstattung aller Haaner SuS sowie der Lehrkräfte mit Tablet-PC’s sowie die Bereitstellung von Supportleistungen.

 

Eine Vollausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten ist durch die                                                „Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ vom 28.07.2020 zu realisieren. Auf der Basis der                                „Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung                                           zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 – Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen“ vom 21.07.2020 werden die SuS mit digitalen Endgeräten versorgt, die einen Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aufweisen. Wie berichtet, wird die Verwaltung die Landesmittel vollständig abschöpfen und durch eigene Finanzmittel ergänzen, um alle Lehrkräfte sowie alle SuS mit Unterstützungsbedarf auszustatten und den Support der Geräte sicherzustellen. Eine konsensuale Vereinbarung mit allen Schulleitungen im August 2020 ergab, dass für die SuS iPads angeschafft werden, für die Lehrkräfte dagegen Laptops. Um die Fördermittel vollständig auszunutzen, wurden 448 iPads bestellt, von denen mit Stand 11.02.2021 immerhin 75 % kurz vor der Verteilung stehen. Es fehlen noch 107 sog. „Cellulargeräte“, welche zusätzlich über eine integrierte WLAN-Verbindung verfügen und somit auch für SuS nutzbar sind, die zu Hause über keine (ausreichende) WLAN-Anbindung verfügen. Parallel zum Beschaffungsprozess wurde an allen Schulen eine Umfrage hinsichtlich der individuellen Bedarfe durchgeführt und die Bedarfe auf dieser Basis konkretisiert. Flankiert wurde dieser Prozess u.a. durch die Einbindung der Schulsozial-arbeiterinnen. Nach Überzeugung der Verwaltung ist es damit gelungen, alle SuS mit digitalem Unterstützungsbedarf zu identifizieren und dabei auch möglicherweise vorhandene Schambarrieren zu überwinden. Im Ergebnis kann allen SuS, die derzeit über kein geeignetes Endgerät verfügen, ein iPad für das digitale Lernen zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Beschaffungsprozess für 258 Laptops für Lehrkräfte konnte aufgrund der allgemeinen Lieferschwierigkeiten leider noch nicht abgeschlossen werden. Sofern beantragt wird, auch Lehrkräfte mit (gleichen) Endgeräten wie die Schülerinnen und Schüler auszustatten, so ist festzustellen, dass der Beschaffungsprozess aufgrund der o.g. Förderrichtlinie der Landesregierung hierzu bereits im Sommer 2020 im Einvernehmen mit den Schulen eingeleitet wurde, die sich bewusst gegen eine einheitliche Ausstattung (iPads) ausgesprochen haben. Hintergrund sind unterschiedliche Erwartungen an die digitalen Endgeräte. Selbst mit einer Tastatur ist das Arbeiten am iPad wegen des deutlich kleineren Bildschirmes wesentlich unkomfortabler z.B. bei der Erstellung von Unterrichtskonzepten und Zeugnissen. Insofern haben die Schulen bereits im letzten Jahr entschieden, dass Lehrkräfte auf der einen sowie SuS auf der anderen Seite unterschiedlich ausgestattet werden und trauen ihren Lehrkräften zu, mit den sich daraus ergebenden Herausforderungen umzu-gehen.

Die Kalkulation des Gutachters zu einer Vollausstattung ebenso wie seine fachliche Einschätzung dazu ist als Anlage 4 beigefügt. Er gibt eine deutliche Empfehlung für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes mit einer finalen Ausbaustufe von einem Gerät je zwei SuS im Schulgebäude, dazu allerdings bei Bedarf als Ergänzung „Bring your own device“ (BYOD). Alle SuS also, die ein eigenes, von der Konfiguration her grundsätzlich geeignetes digitales Endgerät zur Verfügung haben, dürfen dieses in den Unterricht einbinden. Das ist problemlos möglich, da die schulischen Anwendungen webbasiert sind. Auch die SuS mit Unterstützungsbedarf nutzen zusätzlich zu den schulischen Ressourcen ihre eigenen Geräte, die von der Stadt leihweise zur Verfügung gestellt werden. Allein dadurch ergänzen 448 iPads die schulische Ausstattung. Hinzu kommen digitale Endgeräte der SuS ohne zusätzlichen Unterstützungsbedarf, die laut Umfrage angegeben haben, über ein geeignetes Gerät zu verfügen. Die Verwaltung geht davon aus, dass somit alle SuS in Kürze über ein geeignetes Endgerät verfügen. Zu den Grundlagen der Bewertung des Gutachters wird auf die Anlage 4 verwiesen.

 

Zusätzliche Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule bzw. Gute Schule 2020 für die Mehrkosten i.H.v. ca. 2,0 Mio. € für eine Vollausstattung sind nicht zu erwarten. Wie bereits der Vorlage 40/043/2020 zu entnehmen ist, ist Hardware einmalig in Höhe von max. 25 T€ pro Schule förderfähig, jedoch maximal in Höhe von 20 % des Gesamtinvestitionsvolumens. Auf der Basis des Medienentwicklungsplanes werden die vorhandenen Fördermöglichkeiten bereits bestmöglich genutzt.

 

Am 10.02.2021 fand auf Einladung der Vorsitzenden des BSA eine Videokonferenz zum Meinungsaustausch mit allen Ratsfraktionen, vier Schulleitungen, Eltern- und Schüler_innenvertretungen, dem Jugendparlament und verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung statt. Alle Beteiligten hatten die Gelegenheit, sich klar pro bzw. contra einer Vollausstattung zu positionieren. Drei eindeutige Ergebnisse haben sich dabei heraus-kristallisiert:

 

  1. Für die Grundschulen reicht die Ausstattung laut Medienentwicklungsplan.

 

  1. Für die weiterführenden Schulen wird ab Klasse 5 bzw. 7 eine Vollausstattung eingefordert.

 

  1. Darüber hinaus wird eingefordert, dass SuS die Geräte der Stadt auch privat nutzen dürfen.

 

Zum letzten Punkt haben Vertreter der städtischen IT bereits während der Konferenz Stellung bezogen und diese Position im Nachgang noch einmal wie folgt verschriftlicht:

„Aus IT-Sicht sind zwei Lösungsansätze bei einer Vollausstattung denkbar. Der erste Lösungsansatz beschränkt sich auf die Ausgabe voll verwalteter Tablets. Eine private Nutzung der Geräte ist in diesem Fall nur begrenzt möglich, da Apps und Sicherheitsrichtlinien von der Stadt als Inhaberin der Geräte vorgegeben werden. Das Resultat dieser Verwaltung mittels MDM (Mobile Device Management)-System führt zu einem hohen IT-Sicherheits-Standard, durch den diese Geräte in das schulische Netzwerk eingebunden werden könnten und je nach Kompatibilität der genutzten Applikationen Daten sogar auf den Schulservern gespeichert und somit auch im regelmäßigen Datenbackup eingebunden werden könnten. Eine Supportleistung durch die Stadt bei nicht gegebener Funktionalität der Geräte ist an dieser Stelle im 2nd und 3rd Level Support unter Berücksichtigung der dann notwendigen Personalressourcen möglich.

 

Im zweiten Lösungsansatz ist die Stadt lediglich für die Beschaffung und Ausgabe der Tablets zuständig. Dieser Lösungsansatz schließt die private Nutzung der Geräte ein, und ein MDM-System wird lediglich zur Installation von schulischen Apps verwendet. Durch die Möglichkeit der privaten Nutzung und die Möglichkeit, dass SuS selbst Apps aus den jeweiligen Stores installieren können, sinkt der Sicherheitsstandard dieser Geräte erheblich. Es kann mit fremd installierten Apps nicht davon ausgegangen werden, dass diese keinen schadhaften Netzcode enthalten, wodurch eine Anbindung an das Schulnetz in jedem Fall auszuschließen wäre. Auch auszuschließen wäre Supportleistung durch die Stadt in diesem Modell, da eine Fehlfunktion oder ein Funktionalitätsverlust durch selbst installierte Apps herbeigeführt werden kann. In diesem Falle sollte das Eigentum der ausgegebenen Geräte an die SuS übergehen, denen gleichzeitig die Sicherstellung der Funktionalität obliegt.“

 

Die Abfrage der Schulen bei den Eltern hat die Bedarfe für die unterstützungsbedürftigen SuS klar zutage gefördert. Die 448 durch die Stadt Haan beschafften iPads reichen aus, um den erkennbaren Bedarf zu decken. Auch ggfs. noch erforderliche Nachmeldungen durch Eltern und/oder Lehrkräfte können erfüllt werden. Nach Informationen der Verwaltung haben viele Eltern und sonstige Verwandte im Rahmen der nunmehr bereits einjährigen pande-mischen Lage SuS mit geeigneten digitalen Endgeräten ausgestattet bzw. konnten über Fördervereine (z.T. gebrauchte) Geräte bereitgestellt werden. Nach Einschätzung der Verwaltung besteht damit aktuell keine Unterversorgung mit geeigneten digitalen End-geräten, sobald auch alle SuS mit Unterstützungsbedarf ausgestattet worden sind. Damit erscheint es unwirtschaftlich, im laufenden Haushaltsjahr Mittel für die Anschaffung weiterer Geräte einzuplanen. Damit würde eine Überversorgung einhergehen, weil die mit Abstand meisten SuS (der weiterführenden Schulen) in diesem Fall über mindestens zwei Geräte verfügen, die aber ihr privates Gerät auch weiterhin in vollem Umfang für webbasierte Anwendungen in der Schule oder für den Distanzunterricht nutzen können. Perspektivisch jedoch schlägt die Verwaltung vor, gemeinsam mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen einen Stufenplan zu erarbeiten, der eine sukzessive Vollausstattung aller SuS der weiterführenden Schulen bedarfsgerecht mit Endgeräten versorgt. Die Verwaltung schlägt vor, diese nicht nur leihweise zu verteilen, sondern diese den SuS – gegen eine Kosten-beteiligung der Erziehungsberechtigten – als Eigentum zu überlassen. Wenn Familien den Eigenanteil nicht aufbringen können und andere Institutionen wie das Jobcenter nicht einspringen, erfolgt die Überlassung ohne Geltendmachung eines Eigenanteils. Damit wird mit einem angemessenen Ressourceneinsatz ein signifikanter Beitrag zur Bildungs-gerechtigkeit erbracht. Zugleich entfällt für die Verwaltung bei dieser Lösung der Support-aufwand und können die SuS die Geräte wie gefordert auch privat nutzen, sind dann aber auch in vollem Umfang selbst dafür verantwortlich.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die Vollausstattung der Lehrkräfte an Haaner Schulen wird durch die Verwaltung über-wiegend durch die Ausschöpfung der Förderrichtlinie des Landes sichergestellt (Vgl. hierzu Dringlichkeitsentscheidung vom 30.07.2020).

 

2.     Für die Schülerinnen und Schüler (SuS) der Grundschulen wird keine Vollausstattung realisiert. Die Ausstattung laut Medienentwicklungsplan wird umgesetzt.

 

3.     Für das Haushaltsjahr 2021 werden über die Planungen auf der Basis des Medienentwicklungsplanes hinaus keine weiteren finanziellen Mittel für die Anschaffung digitaler Endgeräte für SuS bereitgestellt, weil hierfür derzeit kein Bedarf besteht.

 

4.     Für die SuS der weiterführenden Schulen werden für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung und darüber hinaus finanzielle Mittel bereitgestellt, die auf der Basis eines gemeinsam mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen zu erarbeitenden Stufenplanes konkretisiert werden. Angestrebt wird eine Vollausstattung aller SuS an weiterführenden Haaner Schulen mindestens ab der Jahrgangsstufe 7. Bei finanzieller Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten soll ein Eigenanteil erhoben werden. Die Geräte gehen in das Eigentum der SuS über.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Vgl. Anlage 4 zzgl. Kosten für Abschreibung, Support, Wartung, Gigabit-Leitungen in den Grundschulen etc.