hier: Einrichtung eines zusätzlichen Stellenanteils von 0,5 im Bauverwaltungsamt für die Gebührenkalkulation
Sachverhalt:
Die Verwaltung beabsichtigt, die Gebührenkalkulationen weiter zu
zentralisieren. Hierzu soll der Bereich im Bauverwaltungsamt weiter ausgebaut
werden.
Die Kalkulation der Gebühren für Markt und Kirmes sollen für 2021
letztmalig durch das Ordnungsamt erstellt werden, anschließend erfolgt eine
Übernahme im Bauverwaltungsamt. Darüber hinaus wird die Verwaltung mit den
nächsten Gebührenbedarfsberechnungen vorschlagen zu einem einheitlichen,
jährlichen Rhythmus zurückzukehren.
Da personelle Ressourcen nicht vorhanden sind, ist ein zusätzlicher Stellenanteil
im Produkt 011500 Bauverwaltung einzurichten. Mit der neuen Personalressource
wird neben einer Vertretungsregelung für das Spezialwissen auch der
Wissenstransfer geschaffen.
Für die Bearbeitung im Bauverwaltungsamt (Amt 60) ist daher ein Stellenanteil
von 0,5 Stellen dringend erforderlich. Entsprechend der vorhandenen Stelle 60/2
Kostenrechner wäre die Teilzeitstelle ebenfalls nach EG10 auszuweisen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beschließt die Aufnahme eines Stellenanteils von 0,5 (EG 10) im Bauverwaltungsamt für die Gebührenkalkulation.
Finanz. Auswirkung:
Personalkosten jährlich: ca. 32.000,00 € für den zusätzlichen
Stellenanteil von 0,5