Sachverhalt:
Inhalt
1.
Anlass der Vorlage
2.
Gebührenhöhe 2010
3.
Gründe für
Gebührenveränderungen zum Vorjahr
Anlage
I: Gebührenbedarfsberechung mit
Erläuterungen (Straßenreinigung)
1 Kostenaufstellungen
1.1 Personalkosten der Stadt Haan
1.2 Sachkosten der Stadt Haan
1.3 Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung
1.4 Einsatz der Kleinkehrmaschine
1.5 Sonstige Kosten
1.6 Kirmesreinigung
1.7 Städtischer Kostenanteil
1.8 Entnahme aus der Sonderrücklage
1.9 Ausgleich des Gebührendefizits aus
Vorjahren
2 Kalkulation der Einnahmen
2.1 Gebührenmaßstab
2.1.1 Gesamtanzahl der Maßstabseinheiten
2.1.2 Gebühren je Einheit
2.1.3 Gebühreneinnahmen insgesamt
3 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Anlage
II: Gebührenbedarfsberechung mit
Erläuterungen (Winterdienst)
1 Kostenaufstellungen
1.1 Personalkosten der Stadt Haan
1.2 Sachkosten der Stadt Haan
1.3 Kosten
Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung
1.4 Abschreibung und Verzinsung des
Anlagekapitals
1.5 Sonstige Kosten
1.6 Städtischer Kostenanteil
1.7 Entnahme aus der Sonderrücklage
1.8 Ausgleich des Gebührendefizits aus
Vorjahren
2 Kalkulation der Einnahmen
2.1 Gebührenmaßstab
2.1.1 Gesamtanzahl der Maßstabseinheiten
2.1.2 Gebühren je Einheit
2.1.3 Gebühreneinnahmen insgesamt
3 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Anlage
III: Satzungstext
1. Anlass
der Vorlage
Die
Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung
”Straßenreinigung” sind durch Satzung für das Jahr 2010 neu
festzusetzen. Grundlage für die Festsetzung sind die beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen.
2. Gebührenhöhe
2010
3. Gründe für die Gebührenveränderungen zum Vorjahr
Wesentliche gebührenmindernde/gebührenerhöhende Faktoren für 2010:
Straßenreinigung
Der Ansatz für die Personalkosten des Betriebshofes sinkt um rund 10.500 €. Basis für die Kalkulation sind jeweils die Stunden der Betriebshofes aus der Betriebsabrechnung des letzten vollständig erfassten Jahres. Der Aufwand ist im Jahr 2008 gegenüber dem Jahr 2007 um 365 Stunden gesunken.
Ebenfalls vermindert sich der Ansatz für die Kleinkehrmaschine, im wesentlichen durch geringeren Personalaufwand um 4.500 €.
Die Position für die Fahrbahnreinigung erhöht sich um rund 5.500 €, weil zum einen eine 3%ige Vergütungsanpassung berücksichtigt wurde, zum anderen die Aufnahme von zusätzlichem Laub aus den Rinnen, welches in der Hauptlaubfallzeit von Bürgern von den Gehwegen dort hineingefegt wird.
Winterdienst
Die Gebührenminderung im Winterdienst ergibt sich im wesentlichen aus einer um 13.100 € höheren Entnahme aus der Sonderrücklage. Gleichzeitig war im Gegensatz zu 2009 kein Defizit aus Vorjahren mehr zu berücksichtigen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die beiden letzten Winter nicht so einsatzintensiv waren.
* Staffelung wie bisher (erfolgt wegen unterschiedlicher Interessenanteile
Anlieger/Öffentlichkeit)
3 Erläuterungen zur
Gebührenbedarfsberechnung
Straßenreinigung
1.1 Personalkosten
der Stadt Haan
Der zurzeit gültige Tarifvertrag endet zum 31.12.2009.
Für 2010 wurde keine Lohnerhöhung angenommen.
Unterschiede zum Vorjahresansatz sind ausschließlich
auf individuelle Veränderungen bei den beteiligten Mitarbeitern (Gehalt,
Gehaltsbestandteile, Nebenleistungen, Arbeitszeitanteile) oder personelle
Umsetzungen zurückzuführen.
1.1.1 Bauverwaltungsamt
Für die
·
Bearbeitung satzungs-
und gebührenrechtlicher Angelegenheiten,
·
Organisation und Abrechnung
Fahrbahnreinigung,
·
Bürgerbetreuung.
Die vom Personalamt für jeden beteiligten Mitarbeiter ermittelten
Kosten wurden entsprechend den (geschätzten) Zeitanteilen eingerechnet, die für
diesen Bereich aufgewendet werden. Die Kosten werden zu zwei Dritteln der
Straßenreinigung und zu einem Drittel dem Winterdienst zugerechnet. Dies wurde entsprechend des kürzeren
Winterzeitraumes neu bewertet. Bisher wurden diese Kosten je zur Hälfte der
Straßenreinigung und dem Winterdienst zugeschlagen.
Ansatz 2010: 7.972 € (Vorjahr 7.872 €)
1.1.2 Betriebshof
Für die
Laubbeseitigung
mit Anbaugeräten,
Handreinigung
auf öffentlichen Flächen,
Reinigung
des Straßenbegleitgrüns.
Die Abrechnung erfolgt nach den beim Betriebshof aufgezeichneten
Arbeitsstunden lt. Betriebsabrechnungsergebnis.
Zur Ermittlung der Stundenvergütung werden die Gehälter von 5
durchschnittlichen Arbeitern addiert, der Durchschnitt hiervon gebildet und
durch die durchschnittlichen Jahresstunden eines Arbeiters lt. KGSt. dividiert.
insgesamt: 1.569,95
Stunden á 30,42 € =
47.758,00 €
(Vorjahr: 1.935,25
Stunden á 29,89 € =
57.845,00 €
Zudem wurde der Arbeitsaufwand der Meister für die Steuerung und
Kontrolle der eingesetzten Arbeiterkolonnen mit 1109 € eingerechnet.
Ansatz 2010:
48.867 € (Vorjahr: 59.314 €)
Die Personalkosten für Betriebshofleitung und -verwaltung sind in der
Aufstellung ”Querschnittsämter” (Ziff. 1.1.3) enthalten.
1.1.3 Querschnittsämter
Anrechnung der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und
teilweise für den Gebührenetat tätig werden (z. B. Personalamt, Kämmerei,
Stadtkasse).
Anteile dieser Vergütung werden nach unterschiedlichen Schlüsseln dem
jeweiligen Gebührenhaushalt zugeordnet.
Die Personalkosten aus Produkt 011400 „Betriebshof“ werden im
Verhältnis der angefallenen Stunden der Betriebshofarbeiter verteilt.
Siehe nachfolgende Aufstellung:
Ansatz 2010: 22.939 € (Vorjahr: 23.010 €)
1.2 Sachkosten der Stadt Haan
1.2.1 Arbeitsplatzkosten
Verwaltungspersonal
Die Pauschale für die Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes umfasst die
Energiekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, Instandhaltung,
Büroausstattung, Telefonanlage und –gebühren, Afa und Zins für die
Büroeinrichtung und –geräte.
Kosten pro Arbeitsplatz: 2.502 € (Vorjahr: 2.502 €).
Die Technikunterstützung für einen Arbeitsplatz ist unter Punkt 1.1.3.
Querschnittsämter, Produkt 011000 TUI erfasst. Ebenfalls bei den
Querschnittsämtern, Produkt 011400, sind die Arbeitsplatzkosten der
Betriebshofarbeiter veranschlagt.
Kalkulatorische Miete pro Büroraum: 1.530,00 € (Vorjahr 1.530
€).
Die Anrechnung erfolgt entsprechend den Arbeitszeitanteilen der
betreffenden Mitarbeiter je zur Hälfte verteilt auf Straßenreinigung und
Winterdienst.
Ansatz 2010: 316 € (Vorjahr 379 €).
1.2.2 Fahrzeugbetriebs-
und -unterhaltungskosten Betriebshof
Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen,
Ersatzteile, Kfz-Steuer und Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer
Inanspruchnahme für den Gebührenetat. Für die Straßenreinigung betragen sie in
diesem Jahr 3.824,07 € (Vorjahr: 4.036 €). Hinzu kommt die kalk. Garagenmiete
in Höhe von 896,25 € (Vorjahr 1.012 €). Ebenfalls an dieser Stelle werden die
früheren Positionen Abschreibung und Verzinsung der eingesetzten KFZ des
Betriebshofes berücksichtigt. Da die Fahrzeuge nur teilweise für die
Straßenreinigung eingesetzt werden, werden nur Teile von Abschreibung und
Verzinsung, ermittelt aufgrund des Verhältnisses zwischen Gesamteinsatzstunden
und Einsatzstunden für die Straßenreinigung, in die Gebührenbedarfsberechnung
eingestellt. Dieser Aufwand wird dem Betriebshof im Wege der inneren
Verrechnung erstattet und beträgt insgesamt 2439,67 € (Vorjahr: 2.335 €).
Abschreibung und Verzinsung der Kleinkehrmaschine werden unter Pkt. 1.4 separat
in Ansatz gebracht.
Ansatz 2010: 160 € (Vorjahr: 383 €).
1.2.3 Sonstige Sachkosten
Kosten für die Beschaffung und Reinigung von Dienst- und
Schutzkleidung für die Betriebshofmitarbeiter; Straßenreinigung = 252 €;
Winterdienst =99 €.
Pauschale für Portokosten (930 €, Vorjahr 930 €) Verteilung zu
1/3 auf die Straßenreinigung (310 €) und zu 2/3 (620 €) auf den Winterdienst.
Versicherungsbeiträge (Vermögeneigenschadenversicherung,
Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) je Vollarbeitsplatz = Beamte 290
€, Angestellte 450 €, Arbeiter 450 €. Verrechnet mit dem tatsächlichen
Stellenanteilen ergibt sich hier eine Summe in Höhe von 783 €, Verteilung im
Verhältnis der geleisteten Betriebshofarbeiterstunden auf Straßenreinigung (475
€) und Winterdienst (308 €).
Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst je
Vollarbeitsplatz 70 €, nach Verrechnung mit den tatsächlichen Stellenanteilen
137 €, Verteilung im Verhältnis der Betriebshofarbeiterstunden auf
Straßenreinigung (74 €) und Winterdienst (48 €).
Ansatz 2010: 1.110 € (Vorjahr: 1.327 €)
1.3 Kosten
Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung
1.3.1 Fahrbahnreinigung
(Kehrmaschine und Handreiniger)
Die Fahrbahnreinigung wurde zum 1.1.2008 neu vergeben (vgl. Vorlage
HFA/101 TOP 15, Ratsbeschluss vom 20.06.2007). Die Vertragslaufzeit beträgt
fünf Jahre.
Die Fahrbahnreinigung hat folgenden Leistungsumfang:
- Maschinelle
Reinigung Straßenrinnen
- Maschinelle
Reinigung von Flächen
- Ergänzende
Handreinigung
- Zusätzliche
Reinigung Hauptlaubfallzeit
- Maschinelle
Reinigung von Straßenrinnen um Verkehrsinseln
Der Ansatz 2010 enthält eine zusätzliche Vergütung wegen des
Mehraufwandes durch die Laubmengen, die von den Bürgern in die Rinne gekehrt
werden, sowie eine 3%ige Lohnanpassung.
Ansatz 2010: 75.774 € (Vorjahr:70.215 €).
1.3.2 Entsorgungskosten
Kehricht
Bis Ende 2007 gingen die Entsorgungskosten zu Lasten des mit der
Straßenreinigung beauftragten Unternehmers und waren damit in dessen
Angebotssumme enthalten. Mit dem neuen Vertrag ab 1.1.2008 wird der Kehricht
separat entsorgt. Es ergibt sich keine Änderung zum Vorjahr.
Ansatz 2010: 15.173 € (Vorjahr: 15.173 €)
1.3.3 Reinigung
Marktpassage
Die Unternehmervergütung umfasst die Reinigung der Marktpassage mit
Hochdruckreiniger, ggf. mit einem Reinigungsgerät mit rotierender Bürste sowie
das Entfernen von Kaugummiresten auf mechanischem Wege, zweimal jährlich. Es
ergibt sich keine Änderung zum Vorjahr
Ansatz 2010: 477 € (Vorjahr 477 €)
1.4 Einsatz
der Kleinkehrmaschine
Seit dem 31.03.2006 betreibt der Betriebshof die Kleinkehrmaschine mit
eigenem Personal. Hier werden die anfallenden Kosten bei eigenem Betrieb
veranschlagt, soweit es sich um Aufgaben handelt, für dessen Erledigung der
Bürger zur Zahlung von Gebühren herangezogen wird.
Gegenüber dem Vorjahr fallen die Kosten aus verschiedenen Gründen: Zum
Zinssatz vgl. Erläuterungen unter 1.4.2 Verzinsung im Bereich Winterdienst. Der
Ansatz für Reparaturen, Diesel und Entsorgung von Kehrgut steigt aufgrund eines
angenommenen höheren Reparaturbedarfes wegen des zunehmenden Alters der
Kleinkehrmaschine. Die Personalkosten sinken aufgrund gesunkener Stundenzahl
der Betriebshofsarbeiter im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr.
Ansatz 2010: 28.719 € (Vorjahr: 33.288 €)
1.5 Sonstige
Kosten
1.5.1 Beseitigung des Abfalls aus der
Reinigung des Straßenbegleitgrüns
Die Abfallbeseitigung aus dem Straßenbegleitgrün ist als Bestandteil
der Straßenreinigung anzusehen. Die Position umfasst den Transport durch einen
Fremdunternehmer zur Müllverbrennungsanlage und die Verbrennung des Abfalls. Im
Ansatz 2010 ist die Entwicklung der Kosten in 2008 berücksichtigt.
Ansatz 2010: 7.600 € (Vorjahr 8.000
€)
1.5.2 Sachverständigenkosten
Die Straßenreinigung war EU-weit auszuschreiben. Dies macht ein
komplexes Vergabeverfahren notwendig, welches einige Fallstricke beinhaltet.
Die Stadt Haan hat hier im Abfallbereich bereits einige negative Überraschungen
erlebt. Um ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten, hat die Stadt Haan
fachliche Beratung in Anspruch genommen (vgl. Vorlage HFA/101 TOP 15). Die
angefallenen Kosten werden auf die fünf Jahre der Vertragslaufzeit verteilt.
2010 wird dieser Betrag zum dritten Mal in Ansatz gebracht.
Ansatz 2010: 2.077 € (Vorjahr 2.077
€)
Vom Kostenaufwand abzusetzen:
1.6 Kirmesreinigung
Der
Einsatz der Kehrmaschine für die Fahrbahnreinigung während der Kirmes ist in
der aus dem Produkt 120310 - Straßenreinigung - gezahlten Unternehmervergütung
enthalten. Eine Abrechnung über die Straßenreinigungsgebühren ist jedoch
unzulässig, sie muss in Abzug gebracht und aus dem Produkt 020230- Kirmes -
erstattet werden.
Ansatz 2010:
209 € (Vorjahr 218 €)
1.7 Städtischer
Kostenanteil
Aufgrund des Art. 11 des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit
der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (KommLeistfStG) ist der
§ 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) in zweifacher Hinsicht geändert
worden. Zum einen steht die Erhebung einer Benutzungsgebühr für die
Straßenreinigung nach den Vorschriften des KAG im Ermessen der Gemeinde, zum
anderen ist die Begrenzung des Gesamtgebührenaufkommens auf 75 % der
Gesamtkosten für die Straßenreinigung entfallen. Aus Gründen der
Rechtssicherheit, analog zum Erschließungskostenrecht und auf Empfehlung des
Städte- und Gemeindebundes bleibt allerdings ein 10%iger Abschlag als
städtischer Kostenanteil erhalten. Der HFA (09.06.98) sowie der Rat (16.06.98)
hat die Erhöhung des Kostendeckungsgrades beschlossen (vgl. HFA/185). Die
verbleibenden Kosten werden der Verkehrsbedeutung der erschließenden Straßen
entsprechend auf die Gebührenpflichtigen verteilt.
Ansatz 2010: 21.797 € (Vorjahr 22.830 €)
1.8 Entnahme aus Sonderrücklage
Nach den
Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) ist es zwingend
erforderlich, eine Rücklage innerhalb von 3 Jahren zu entnehmen. In 2007 hatte
sich keine Überdeckung ergeben, das Jahr 2008 schloss mit einer Überdeckung von
27.590,69 € ab, die jedoch erst im Jahr 2011 berücksichtigt wird.
Ansatz 2010:
- € (Vorjahr: - €)
Hinzuzurechnen:
1.9 Ausgleich
des Gebührendefizits
Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist eine
Kostenunterdeckung aus Vorjahren ansetzbar.
Aus der Jahresrechnung für 2007 ist noch eine Unterdeckung von
15.044,36 € in Ansatz zu bringen.
Ansatz 2010: 15.045 € (Vorjahr
15.000 €)
3 Erläuterungen zur
Gebührenbedarfsberechnung
Winterdienst
1.1 Personalkosten der Stadt Haan
1.1.1 Bauverwaltungsamt
siehe Nummer 1.1.1 in der Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung.
Ansatz: 2010: 4.867 € (Vorjahr: 7.872 €)
1.1.2 Betriebshof
(Streu- und Räumdienst auf Fahrbahnen, Wegen, Plätzen etc.,
Rufbereitschaft)
Gemäß Ratsbeschluss vom 20.11.1981 werden die Einsatzstunden nach dem
Mittel der letzten fünf Jahre errechnet. Maßgeblich für das Haushaltsjahr 2010 sind die Einsatzstunden
von 2004 - 2008:
(Vorjahr 41.994 €; Stundenlohn = 29,89 €)
Der Betrag für die Rufbereitschaft reduziert sich aufgrund der
langwierigen Erkrankung zweier Mitarbeiter. Dies wird durch den Einsatz eines
Unternehmers aufgefangen. Im Gesamtergebnis bleibt dies kostenneutral.
* Die Aufteilung nach gebührenpflichtigem und nicht gebührenpflichtigem
Aufwand (außerhalb der geschlossenen Ortslage, vor städt. Grundstücken etc.)
wurde anhand der geleisteten Winterdienststunden ermittelt und als
gebührenpflichtiger Anteil eine Quote von 55% errechnet.
Ansatz: 2010: 41.772 € (Vorjahr: 41.994 €)
1.1.3 Querschnittsämter
Siehe Nummer 1.1.3 - Begründung und Auflistung in Gebührenbedarfsberechnung
Straßenreinigung.
Ansatz: 2010: 12.648 € (Vorjahr: 14.979 €)
1.2 Sachkosten
der Stadt Haan
1.2.1 Arbeitsplatzkosten
Verwaltungspersonal
Siehe Nummer 1.2.1 in der Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung.
Ansatz 2010: 316 € (Vorjahr: 379 € )
1.2.2 Fahrzeugbetriebs-
und -unterhaltungskosten
Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen,
Ersatzteile, Kfz-Steuer und Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer
Inanspruchnahme für den Gebührenetat. Für den Winterdienst betragen sie in
diesem Jahr 3.064 € (Vorjahr: 1.843 €). Hinzu kommt die kalk. Garagenmiete in
Höhe von 698 € (Vorjahr: 652 €).
Die Summen Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten sowie Kfz-Steuer
und Versicherung entsprechen der Aufteilung des Sammelnachweises. Kriterium ist
hier die Anzahl der Einsatzstunden gemessen an den Gesamtstunden, und zwar für
jedes Fahrzeug einzeln. Reparaturen führen von Jahr zu Jahr zu
unterschiedlichen Ansätzen, je nachdem, ob die für den Gebührenhaushalt
maßgeblich eingesetzten Fahrzeuge repariert werden mussten oder nicht.
Ebenfalls an dieser Stelle werden die früheren
Positionen Abschreibung und Verzinsung der eingesetzten KFZ des Betriebshofes
berücksichtigt. Da die Fahrzeuge nur teilweise für den Winterdienst eingesetzt
werden, werden nur Teile von Abschreibung und Verzinsung, ermittelt aufgrund
des Verhältnisses zwischen Gesamteinsatzstunden und Einsatzstunden für den
Winterdienst, in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt. Dieser Aufwand wird
dem Betriebshof im Wege der inneren Verrechnung erstattet und beträgt insgesamt
5.362 € (Vorjahr 3.578 €).
Die Kfz-Einsatzstunden haben sich auf 255,25 Stunden
erhöht (hinzu kommt ein Drittel –geschätzt - der Kosten für ein Fahrzeug für
den Bereitschaftsdienst der Meister, Stunden wurden hierfür nicht erfasst).
(Vorjahr 132,25 Stunden).
Ansatz 2010: 9.124 € (Vorjahr: 6.073 €)
1.2.3 Sonstige Sachkosten
Siehe Nummer 1.2.3 in der Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung.
(Dienst-/Schutzkleidung, Portokosten etc.)
Ansatz 2010: 1.075 € (Vorjahr: 1.066 €)
1.3 Kosten
Unternehmereinsatz, Materialbeschaffung
1.3.1 Winterdienst durch
Unternehmer
Für:
·
Fahrbahnräumung in
Gruiten
·
Räumung von Überwegen in
Gruiten und zum Teil in Haan
·
sonstige
Unternehmereinsätze
·
Nur in 2010:
Rufbereitschaft (vgl. 1.1.2)
Ansatz 2010: 30.770 € (Vorjahr: 30.000 €).
1.3.2 Streugut und
Reparatur der Winterdienstgeräte
Für
·
die Reparatur der
Winterdienstgeräte
·
den Einkauf von
Streumaterial
Ansatz wie Vorjahr.
Ansatz 2010:
25.000 € (Vorjahr 25.000 €).
1.4 Abschreibung und Verzinsung des
Anlagekapitals
1.4.1 Abschreibung
Die Abschreibung gleicht den jährlichen Wertverlust des Anlagevermögens
durch Gebrauch und Abnutzung aus. Sie dient gleichzeitig der Verteilung von
Investitionsaufwendungen auf mehrere Jahre. Die jährliche Abschreibungsrate
ist gleichbleibend (lineare Abschreibung) und orientiert sich an der voraussichtlichen
Lebensdauer des Investitionsgutes.
Die Ermittlung der Abschreibungsbeträge erfolgt weiterhin auf der
Grundlage des (niedrigeren) Anschaffungswertes (= tatsächlich gezahlte
Anschaffungskosten) anstelle des ebenfalls zulässigen
Wiederbeschaffungszeitwertes, der durch Hochrechnung auf heutige Preise
ermittelt wird.
Nach wie vor an dieser Stelle werden die Winterdienstgeräte und die Streugutlagerhalle
in Ansatz gebracht, da diese überwiegend dem gebührenpflichtigen Winterdienst
dienen.
Die Abschreibungsbeträge sind für jedes Anlagegut einzeln ermittelt
worden. Sie werden mit dem Anteil in den Gebührenetat eingerechnet, mit dem sie
dem gebührenpflichtigen Winterdienst dienen.
Die Kfz des Betriebshofes werden bei den Fahrzeugbetriebs- und
-unterhaltungskosten berücksichtigt. Vgl. hierzu Pos. 1.2.2.
Ansatz 2010:
15.454 € (Vorjahr 16.747 €)
1.4.2 Verzinsung
Der kalkulatorische Zinsbetrag dient der angemessenen Verzinsung des
von der Stadt aufgewendeten Investitionskapitals, entweder aufgebracht aus
Eigenmitteln oder Kreditaufnahmen. Aus diesem Grund wird ein mittlerer Wert aus
aktuellen Soll- und Habenzinssätzen angesetzt (4,5%, Vorjahr 4,5%).
Ausgangsgröße ist der Restbuchwert (Restbuchwert = Anlagevermögen ./.
Abschreibungen).
Der höhere Wiederbeschaffungszeitwert als Ausgangsbasis ist für die
Zinsberechnung unzulässig (Urteil OVG Münster vom 05.08.1994).
Nach wie vor an dieser Stelle werden die Winterdienstgeräte und die
Streugutlagerhalle in Ansatz gebracht, da diese überwiegend dem
gebührenpflichtigen Winterdienst dienen.
Die Verzinsungsbeträge sind für jedes Anlagegut einzeln ermittelt
worden. Sie werden mit dem Anteil in den Gebührenetat eingerechnet, mit dem sie
dem gebührenpflichtigen Winterdienst dienen.
Die Kfz des Betriebshofes werden bei den Fahrzeugbetriebs- und
–unterhaltungskosten berücksichtigt. Vgl. hierzu Pos. 1.2.2.
Die
Verzinsung sinkt aufgrund sinkender Restbuchwerte.
Ansatz
2010: 6.875 € (Vorjahr: 7.561 €)
1.5 Sonstige Kosten
1.5.1 Unterhaltungs- und
Bewirtschaftungskosten Streugutlagerhalle
Die
Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten der Streutgutlagerhalle umfassen die
Gebäudeunterhaltung sowie die Kosten für Strom, Wasser und Versicherung.
Ansatz 2010:
1.453 € (Vorjahr: 1.540 €)
Vom Kostenaufwand abzusetzen:
1.6 Städtischer Kostenanteil
ist wie
bei der Straßenreinigung beschrieben.
Die
gesetzliche Vorschrift gilt auch für den Winterdienst.
Ansatz 2010:
14.930 € (Vorjahr: 15.320 €)
1.7 Entnahme aus Sonderrücklage
Nach den
Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) ist es zwingend
erforderlich, eine Rücklage innerhalb von 3 Jahren zu entnehmen. Aus der
Jahresrechnung 2007 verbleibt ein unverzinster Rest von 36.056 €. Da dieser
inklusive Verzinsung in Ansatz zu bringen ist, werden 38.500 € entnommen. Aus
der Jahresrechnung für 2008 ergibt sich durch die milde letzte Winterperiode
eine Überdeckung von 52.593,71 €, die erst im Jahr 2011 in Ansatz gebracht
werden.
Ansatz 2010:
38.500 € (Vorjahr: 25.400 €)
1.8 Ausgleich des Gebührendefizits aus
Vorjahren
Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist eine Kostenunterdeckung
aus Vorjahren ansetzbar.
In den Jahren 2007 und 2008 hat sich keine Kostenunterdeckung ergeben.
Ansatz 2010: 0 € (Vorjahr : 12.453 €)
Anlage
III
Satzung der Stadt Haan
über die 35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom
Aufgrund der §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), der §§ 3 und 4 des Gesetzes
über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV NRW
S. 706) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S 712/SGV NRW 610) in
ihren zur Zeit geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Haan in seiner
Sitzung am die
nachstehende Satzung zur 35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 17.11.1978 in der Fassung
der 34. Änderungssatzung vom 19.11.2009 beschlossen:
§ 1
Die in § 5 Abs. 4 der
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung festgesetzten Benutzungsgebühren
werden wie folgt neu festgesetzt:
a)
Anliegerstraßen 2,19
€ / m Frontlänge
b)
Haupterschließungsstraßen 1,98
€ / m Frontlänge
c)
Hauptverkehrsstraßen 1,66
€ / m Frontlänge
§ 2
§ 5 Abs. 5 der Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung erhält folgende Fassung:
Für die von der Stadt ausgeführte
Winterwartung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite
(Abs. 1-3) in
Priorität 1 - Dringlichste Winterdienststrecken 0,78 € /
m Frontlänge, in
Priorität 2 - Wichtige Winterdienststrecken 0,60 € / m Frontlänge,
in
Priorität 3 - Nachrangige Winterdienststrecken 0,29 € / m Frontlänge.
§ 3
Diese Satzung tritt am
01.01.2010 in Kraft.
Beschlussvorschlag:
1.
Die mit dieser
Sitzungsvorlage vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen ”Straßenreinigung und
Winterdienst 2010” werden beschlossen.
2.
Es wird eine Satzung
über die 35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
entsprechend dem vorgelegten Entwurf (Anlage III) verabschiedet.
Finanz. Auswirkung:
siehe Gebührenbedarfsberechnung