Betreff
Satzung der Stadt Haan über die 35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
60/004/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Inhalt

 

1.        Anlass der Vorlage

2.        Gebührenhöhe 2010

3.        Gründe für Gebührenveränderungen zum Vorjahr

 

Anlage I:        Gebührenbedarfsberechung mit Erläuterungen (Straßenreinigung)

 

                        1            Kostenaufstellungen

                        1.1         Personalkosten der Stadt Haan

                        1.2         Sachkosten der Stadt Haan

                        1.3         Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung

                        1.4         Einsatz der Kleinkehrmaschine

                        1.5         Sonstige Kosten

                        1.6         Kirmesreinigung

                        1.7         Städtischer Kostenanteil

                        1.8         Entnahme aus der Sonderrücklage

                        1.9         Ausgleich des Gebührendefizits aus Vorjahren

 

                        2            Kalkulation der Einnahmen

                        2.1         Gebührenmaßstab

                        2.1.1      Gesamtanzahl der Maßstabseinheiten

                        2.1.2      Gebühren je Einheit

                        2.1.3      Gebühreneinnahmen insgesamt

 

                        3            Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

 

Anlage II:       Gebührenbedarfsberechung mit Erläuterungen (Winterdienst)

 

                        1            Kostenaufstellungen

                        1.1         Personalkosten der Stadt Haan

                        1.2         Sachkosten der Stadt Haan

                        1.3         Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung

                        1.4         Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals

                        1.5         Sonstige Kosten

                        1.6         Städtischer Kostenanteil

                        1.7         Entnahme aus der Sonderrücklage

                        1.8         Ausgleich des Gebührendefizits aus Vorjahren

 

                        2            Kalkulation der Einnahmen

                        2.1         Gebührenmaßstab

                        2.1.1      Gesamtanzahl der Maßstabseinheiten

                        2.1.2      Gebühren je Einheit

                        2.1.3      Gebühreneinnahmen insgesamt

 

                        3            Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

 

Anlage III:     Satzungstext


1.         Anlass der Vorlage

 

Die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ”Straßenreinigung” sind durch Satzung für das Jahr 2010 neu festzusetzen. Grundlage für die Festsetzung sind die beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen.

 

 

2.         Gebührenhöhe 2010


 

 

 

 

 

 


3.         Gründe für die Gebührenveränderungen zum Vorjahr

 

Wesentliche gebührenmindernde/gebührenerhöhende Faktoren für 2010:

 

Straßenreinigung

 

Der Ansatz für die Personalkosten des Betriebshofes sinkt um rund 10.500 €. Basis für die Kalkulation sind jeweils die Stunden der Betriebshofes aus der Betriebsabrechnung des letzten vollständig erfassten Jahres. Der Aufwand ist im Jahr 2008 gegenüber dem Jahr 2007 um 365 Stunden gesunken.

 

Ebenfalls vermindert sich der Ansatz für die Kleinkehrmaschine, im wesentlichen durch geringeren Personalaufwand um 4.500 €.

 

Die Position für die Fahrbahnreinigung erhöht sich um rund 5.500 €, weil zum einen eine 3%ige Vergütungsanpassung berücksichtigt wurde, zum anderen die Aufnahme von zusätzlichem Laub aus den Rinnen, welches in der Hauptlaubfallzeit von Bürgern von den Gehwegen dort hineingefegt wird.

 

 

Winterdienst

 

Die Gebührenminderung im Winterdienst ergibt sich im wesentlichen aus einer um 13.100 € höheren Entnahme aus der Sonderrücklage. Gleichzeitig war im Gegensatz zu 2009 kein Defizit aus Vorjahren mehr zu berücksichtigen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die beiden letzten Winter nicht so einsatzintensiv waren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 


 


 

*     Staffelung wie bisher (erfolgt wegen unterschiedlicher Interessenanteile

Anlieger/Öffentlichkeit)

 

 

 

 

 

 


 

 

 


3        Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

          Straßenreinigung

 

1.1       Personalkosten der Stadt Haan

 

Der zurzeit gültige Tarifvertrag endet zum 31.12.2009. Für 2010 wurde keine Lohnerhöhung angenommen.

Unterschiede zum Vorjahresansatz sind ausschließlich auf individuelle Veränderungen bei den beteiligten Mitarbeitern (Gehalt, Gehaltsbestandteile, Nebenleistungen, Arbeitszeitanteile) oder personelle Umsetzungen zurückzuführen.

 

1.1.1    Bauverwaltungsamt

 

Für die

 

·      Bearbeitung satzungs- und gebührenrechtlicher Angelegenheiten,

·      Organisation und Abrech­nung Fahrbahnreinigung,

·      Bürgerbetreuung.

 

Die vom Personalamt für jeden beteiligten Mitarbeiter ermittelten Kosten wurden entsprechend den (geschätzten) Zeitanteilen eingerechnet, die für diesen Bereich aufgewendet werden. Die Kosten werden zu zwei Dritteln der Straßenreinigung und zu einem Drittel dem Winterdienst zugerechnet. Dies wurde entsprechend des kürzeren Winterzeitraumes neu bewertet. Bisher wurden diese Kosten je zur Hälfte der Straßenreinigung und dem Winterdienst zugeschlagen.

 

Ansatz 2010: 7.972 € (Vorjahr 7.872 €)

 

 

1.1.2    Betriebshof

 

Für die

 

Laubbeseitigung mit Anbaugeräten,

Handreinigung auf öffentlichen Flächen,

Reinigung des Straßenbegleitgrüns.

 

Die Abrechnung erfolgt nach den beim Betriebshof aufgezeichneten Arbeitsstunden lt. Betriebsabrechnungsergebnis.

 

Zur Ermittlung der Stundenvergütung werden die Gehälter von 5 durchschnittlichen Arbeitern addiert, der Durchschnitt hiervon gebildet und durch die durchschnittlichen Jahresstunden eines Arbeiters lt. KGSt. dividiert.

 

 

insgesamt:         1.569,95 Stunden á 30,42 €                             = 47.758,00

(Vorjahr:           1.935,25 Stunden á 29,89 €                             = 57.845,00 €

 

Zudem wurde der Arbeitsaufwand der Meister für die Steuerung und Kontrolle der eingesetzten Arbeiterkolonnen mit 1109 € eingerechnet.

 

Ansatz 2010: 48.867 € (Vorjahr: 59.314 €)

 

Die Personalkosten für Betriebshofleitung und -verwaltung sind in der Aufstellung ”Querschnittsämter” (Ziff. 1.1.3) enthalten.

 

 

1.1.3    Querschnittsämter

 

Anrechnung der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und teilweise für den Gebührenetat tätig werden (z. B. Personalamt, Kämmerei, Stadtkasse).

Anteile dieser Vergütung werden nach unterschiedlichen Schlüsseln dem jeweiligen Gebührenhaushalt zugeordnet.

Die Personalkosten aus Produkt 011400 „Betriebshof“ werden im Verhältnis der angefallenen Stunden der Betriebshofarbeiter verteilt.

 


Siehe nachfolgende Aufstellung:

 

 


Ansatz 2010: 22.939 € (Vorjahr: 23.010 €)

 

1.2       Sachkosten der Stadt Haan

 

1.2.1    Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal

 

Die Pauschale für die Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes umfasst die Energiekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, Instandhaltung, Bü­roausstattung, Telefonanlage und –gebühren, Afa und Zins für die Büroeinrichtung und –geräte.

 

Kosten pro Arbeitsplatz: 2.502 € (Vorjahr: 2.502 €). Die Technikunterstützung für einen Arbeitsplatz ist unter Punkt 1.1.3. Querschnittsämter, Produkt 011000 TUI erfasst. Ebenfalls bei den Querschnittsämtern, Produkt 011400, sind die Arbeitsplatzkosten der Betriebshofarbeiter veranschlagt.

 

Kalkulatorische Miete pro Büroraum: 1.530,00 € (Vorjahr 1.530 €).

 

Die Anrechnung erfolgt entsprechend den Arbeitszeitanteilen der betreffenden Mitarbeiter je zur Hälfte verteilt auf Straßenreinigung und Winterdienst.

 

Ansatz 2010: 316 € (Vorjahr 379 €).

 

 

1.2.2    Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten Betriebshof

 

Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile, Kfz-Steuer und Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer Inanspruchnahme für den Gebührenetat. Für die Stra­ßenreinigung betragen sie in diesem Jahr 3.824,07 € (Vorjahr: 4.036 €). Hinzu kommt die kalk. Garagenmiete in Höhe von 896,25 € (Vorjahr 1.012 €). Ebenfalls an dieser Stelle werden die früheren Positionen Ab­schreibung und Verzinsung der eingesetzten KFZ des Betriebshofes berücksichtigt. Da die Fahrzeuge nur teilweise für die Straßenreinigung eingesetzt werden, werden nur Teile von Abschreibung und Verzinsung, ermittelt aufgrund des Verhältnisses zwischen Gesamteinsatzstunden und Einsatzstunden für die Straßenreinigung, in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt. Dieser Aufwand wird dem Betriebshof im Wege der inneren Verrechnung erstattet und beträgt insgesamt 2439,67 € (Vorjahr: 2.335 €). Abschreibung und Verzinsung der Kleinkehrmaschine werden unter Pkt. 1.4 separat in Ansatz gebracht.

 

Ansatz 2010: 160 € (Vorjahr: 383 €).

 

 

1.2.3    Sonstige Sachkosten

 

Kosten für die Beschaffung und Reinigung von Dienst- und Schutzkleidung für die Betriebshofmitarbeiter; Straßenreinigung = 252 €; Winterdienst =99 €.

 

Pauschale für Portokosten (930 €, Vorjahr 930 €) Verteilung zu 1/3 auf die Straßenreinigung (310 €) und zu 2/3 (620 €) auf den Winterdienst.

 

Versicherungsbeiträge (Vermögeneigenschadenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) je Vollarbeitsplatz = Beamte 290 €, Angestellte 450 €, Arbeiter 450 €. Verrechnet mit dem tatsächlichen Stellenanteilen ergibt sich hier eine Summe in Höhe von 783 €, Verteilung im Verhältnis der geleisteten Betriebshofarbeiterstunden auf Straßenreinigung (475 €) und Winterdienst (308 €).

 

Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst je Vollarbeitsplatz 70 €, nach Verrechnung mit den tatsächlichen Stellenanteilen 137 €, Vertei­lung im Verhältnis der Betriebshofarbeiterstunden auf Straßenreinigung (74 €) und Winterdienst (48 €).

 

Ansatz 2010: 1.110 € (Vorjahr: 1.327 €)

 

 

 

1.3       Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung

 

1.3.1    Fahrbahnreinigung (Kehrmaschine und Handreiniger)

 

Die Fahrbahnreinigung wurde zum 1.1.2008 neu vergeben (vgl. Vorlage HFA/101 TOP 15, Ratsbeschluss vom 20.06.2007). Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre.

 

Die Fahrbahnreinigung hat folgenden Leistungsumfang:

 

-       Maschinelle Reinigung Straßenrinnen

-       Maschinelle Reinigung von Flächen

-       Ergänzende Handreinigung

-       Zusätzliche Reinigung Hauptlaubfallzeit

-       Maschinelle Reinigung von Straßenrinnen um Verkehrsinseln

 

Der Ansatz 2010 enthält eine zusätzliche Vergütung wegen des Mehraufwandes durch die Laubmengen, die von den Bürgern in die Rinne gekehrt werden, sowie eine 3%ige Lohnanpassung.

 

Ansatz 2010: 75.774 € (Vorjahr:70.215 €).

 

 

1.3.2    Entsorgungskosten Kehricht

 

Bis Ende 2007 gingen die Entsorgungskosten zu Lasten des mit der Straßenreinigung beauftragten Unternehmers und waren damit in dessen Angebotssumme enthalten. Mit dem neuen Vertrag ab 1.1.2008 wird der Kehricht separat entsorgt. Es ergibt sich keine Änderung zum Vorjahr.

 

Ansatz 2010: 15.173 € (Vorjahr: 15.173 €)

 

 

1.3.3    Reinigung Marktpassage

 

Die Unternehmervergütung umfasst die Reinigung der Marktpassage mit Hochdruckreiniger, ggf. mit einem Reinigungsgerät mit rotierender Bürste sowie das Entfernen von Kaugummiresten auf mechanischem Wege, zweimal jährlich. Es ergibt sich keine Änderung zum Vorjahr

 

Ansatz 2010: 477 € (Vorjahr 477 €)

 

 

1.4       Einsatz der Kleinkehrmaschine

 

Seit dem 31.03.2006 betreibt der Betriebshof die Kleinkehrmaschine mit eigenem Personal. Hier werden die anfallenden Kosten bei eigenem Betrieb veranschlagt, soweit es sich um Aufgaben handelt, für dessen Erledigung der Bürger zur Zahlung von Gebühren herangezogen wird.

 

Gegenüber dem Vorjahr fallen die Kosten aus verschiedenen Gründen: Zum Zinssatz vgl. Erläuterungen unter 1.4.2 Verzinsung im Bereich Winterdienst. Der Ansatz für Reparaturen, Diesel und Entsorgung von Kehrgut steigt aufgrund eines angenommenen höheren Reparaturbedarfes wegen des zunehmenden Alters der Kleinkehrmaschine. Die Personalkosten sinken aufgrund gesunkener Stundenzahl der Betriebshofsarbeiter im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr.

 

 


 


Ansatz 2010: 28.719 € (Vorjahr: 33.288 €)

 

 

 

1.5       Sonstige Kosten

 

1.5.1    Beseitigung des Abfalls aus der Reinigung des Straßenbegleitgrüns

 

Die Abfallbeseitigung aus dem Straßenbegleitgrün ist als Bestandteil der Straßenreinigung anzusehen. Die Position umfasst den Transport durch einen Fremdunternehmer zur Müllverbrennungsanlage und die Verbrennung des Abfalls. Im Ansatz 2010 ist die Entwicklung der Kosten in 2008 berücksichtigt.

 

Ansatz 2010: 7.600 € (Vorjahr 8.000 €)

 

 

1.5.2    Sachverständigenkosten

 

Die Straßenreinigung war EU-weit auszuschreiben. Dies macht ein komplexes Vergabeverfahren notwendig, welches einige Fallstricke beinhaltet. Die Stadt Haan hat hier im Abfallbereich bereits einige negative Überraschungen erlebt. Um ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten, hat die Stadt Haan fachliche Beratung in Anspruch genommen (vgl. Vorlage HFA/101 TOP 15). Die angefallenen Kosten werden auf die fünf Jahre der Vertragslaufzeit verteilt. 2010 wird dieser Betrag zum dritten Mal in Ansatz gebracht.

 

Ansatz 2010: 2.077 € (Vorjahr 2.077 €)

 

 

Vom Kostenaufwand abzusetzen:

 

1.6       Kirmesreinigung

 

Der Einsatz der Kehrmaschine für die Fahrbahnreinigung während der Kirmes ist in der aus dem Produkt 120310 - Straßenreinigung - gezahlten Unternehmervergütung enthalten. Eine Abrechnung über die Straßenreinigungsgebühren ist jedoch unzulässig, sie muss in Abzug gebracht und aus dem Produkt 020230- Kirmes - erstattet werden.

 

Ansatz 2010: 209 € (Vorjahr 218 €)

 

 

1.7       Städtischer Kostenanteil

 

Aufgrund des Art. 11 des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (KommLeistfStG) ist der § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) in zweifacher Hinsicht geändert worden. Zum einen steht die Erhebung einer Benutzungsgebühr für die Straßenreinigung nach den Vorschriften des KAG im Ermessen der Gemeinde, zum anderen ist die Begrenzung des Gesamtgebührenaufkommens auf 75 % der Gesamtkosten für die Straßenreinigung entfallen. Aus Gründen der Rechtssicherheit, analog zum Erschließungskostenrecht und auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes bleibt allerdings ein 10%iger Abschlag als städtischer Kostenanteil erhalten. Der HFA (09.06.98) sowie der Rat (16.06.98) hat die Erhöhung des Kostendeckungsgrades beschlossen (vgl. HFA/185). Die verblei­benden Kosten werden der Verkehrsbedeutung der erschließenden Straßen entsprechend auf die Gebührenpflichtigen verteilt.

 

Ansatz 2010: 21.797 € (Vorjahr 22.830 €)

 

 

1.8       Entnahme aus Sonderrücklage

 

Nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) ist es zwingend erforderlich, eine Rücklage innerhalb von 3 Jahren zu entnehmen. In 2007 hatte sich keine Überdeckung ergeben, das Jahr 2008 schloss mit einer Überdeckung von 27.590,69 € ab, die jedoch erst im Jahr 2011 berücksichtigt wird.

 

Ansatz 2010: - € (Vorjahr: - €)

 

 

 

 

Hinzuzurechnen:

 

1.9       Ausgleich des Gebührendefizits

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist eine Kostenunterdeckung aus Vorjahren ansetzbar.

 

Aus der Jahresrechnung für 2007 ist noch eine Unterdeckung von 15.044,36 € in Ansatz zu bringen.

 

Ansatz 2010: 15.045 € (Vorjahr 15.000 €)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 


 


 


 


 

 


3        Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

          Winterdienst

 

1.1       Personalkosten der Stadt Haan

 

1.1.1    Bauverwaltungsamt

 

siehe Nummer 1.1.1 in der Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung.

 

Ansatz: 2010: 4.867 € (Vorjahr: 7.872 €)

 

 

1.1.2    Betriebshof

 

(Streu- und Räumdienst auf Fahrbahnen, Wegen, Plätzen etc., Rufbereitschaft)

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 20.11.1981 werden die Einsatzstunden nach dem Mittel der letzten fünf Jahre errechnet. Maßgeblich für das Haushaltsjahr  2010 sind die Einsatzstunden von 2004 - 2008:

 

 

(Vorjahr 41.994 €; Stundenlohn = 29,89 €)

 

 

Der Betrag für die Rufbereitschaft reduziert sich aufgrund der langwierigen Erkrankung zweier Mitarbeiter. Dies wird durch den Einsatz eines Unternehmers aufgefangen. Im Gesamtergebnis bleibt dies kostenneutral.

 

* Die Aufteilung nach gebührenpflichtigem und nicht gebührenpflichtigem Auf­wand (außerhalb der geschlossenen Ortslage, vor städt. Grundstücken etc.) wurde anhand der geleisteten Winterdienststunden ermittelt und als gebührenpflichtiger Anteil eine Quote von 55% errechnet.

 

Ansatz: 2010: 41.772 € (Vorjahr: 41.994 €)

 

 

1.1.3    Querschnittsämter

 

Siehe Nummer 1.1.3 - Begründung und Auflistung in Gebührenbedarfsbe­rech­nung Straßenreinigung.

 


 

 


Ansatz: 2010: 12.648 € (Vorjahr: 14.979 €)

 

 

1.2       Sachkosten der Stadt Haan

 

1.2.1    Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal

 

Siehe Nummer 1.2.1 in der Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung.

 

Ansatz 2010: 316 € (Vorjahr: 379 € )

 

 

1.2.2    Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten

 

Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile, Kfz-Steuer und Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer Inanspruchnahme für den Gebührenetat. Für den Winterdienst betragen sie in diesem Jahr 3.064 € (Vorjahr: 1.843 €). Hinzu kommt die kalk. Garagenmiete in Höhe von 698 € (Vorjahr: 652 €).

 

Die Summen Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten sowie Kfz-Steuer und Versicherung entsprechen der Aufteilung des Sammelnachweises. Kriterium ist hier die Anzahl der Einsatzstunden gemessen an den Gesamtstunden, und zwar für jedes Fahrzeug einzeln. Reparaturen führen von Jahr zu Jahr zu unterschiedlichen Ansätzen, je nachdem, ob die für den Gebührenhaushalt maßgeblich eingesetzten Fahrzeuge repariert werden mussten oder nicht.

 

Ebenfalls an dieser Stelle werden die früheren Positionen Abschreibung und Verzinsung der eingesetzten KFZ des Betriebshofes berücksichtigt. Da die Fahr­zeuge nur teilweise für den Winterdienst eingesetzt werden, werden nur Teile von Abschreibung und Verzinsung, ermittelt aufgrund des Verhältnisses zwischen Gesamteinsatzstunden und Einsatzstunden für den Winterdienst, in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt. Dieser Aufwand wird dem Betriebshof im Wege der inneren Verrechnung erstattet und beträgt insgesamt 5.362 € (Vorjahr 3.578 €).

Die Kfz-Einsatzstunden haben sich auf 255,25 Stunden erhöht (hinzu kommt ein Drittel –geschätzt - der Kosten für ein Fahrzeug für den Bereitschaftsdienst der Meister, Stunden wurden hierfür nicht erfasst).

(Vorjahr 132,25 Stunden).

 

Ansatz 2010: 9.124 € (Vorjahr: 6.073 €)

 

 

1.2.3    Sonstige Sachkosten

 

Siehe Nummer 1.2.3 in der Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung.

(Dienst-/Schutzkleidung, Portokosten etc.)

 

Ansatz 2010: 1.075 € (Vorjahr: 1.066 €)

 

 

 

1.3       Kosten Unternehmereinsatz, Materialbeschaffung

 

1.3.1    Winterdienst durch Unternehmer

 

Für:

 

·      Fahrbahnräumung in Gruiten

·      Räumung von Überwegen in Gruiten und zum Teil in Haan

·      sonstige Unternehmereinsätze

·      Nur in 2010: Rufbereitschaft (vgl. 1.1.2)

 

Ansatz 2010: 30.770 € (Vorjahr: 30.000 €).

 

 

1.3.2    Streugut und Reparatur der Winterdienstgeräte

 

Für

·      die Reparatur der Winterdienstgeräte

·      den Einkauf von Streumaterial

 

Ansatz wie Vorjahr.

 

Ansatz 2010: 25.000 €  (Vorjahr 25.000 €).

 

 

 

1.4       Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals

 

1.4.1    Abschreibung

 

Die Abschreibung gleicht den jährlichen Wertverlust des Anlagevermögens durch Gebrauch und Abnutzung aus. Sie dient gleichzeitig der Verteilung von Investitionsaufwendungen auf mehrere Jahre. Die jährliche Abschrei­bungs­rate ist gleichbleibend (lineare Abschreibung) und orientiert sich an der vor­aussichtlichen Lebensdauer des Investitionsgutes.

 

Die Ermittlung der Abschreibungsbeträge erfolgt weiterhin auf der Grundlage des (niedrigeren) Anschaffungswertes (= tatsächlich gezahlte Anschaffungs­kosten) an­stelle des ebenfalls zulässigen Wiederbeschaffungszeitwertes, der durch Hochrechnung auf heutige Preise ermittelt wird.

 

Nach wie vor an dieser Stelle werden die Winterdienstgeräte und die Streugutla­gerhalle in Ansatz gebracht, da diese überwiegend dem gebühren­pflichtigen Winterdienst dienen.

 

Die Abschreibungsbeträge sind für jedes Anlagegut ein­zeln ermittelt worden. Sie werden mit dem Anteil in den Gebühren­etat eingerechnet, mit dem sie dem gebührenpflichtigen Winterdienst dienen.

 

Die Kfz des Betriebshofes werden bei den Fahrzeugbetriebs- und

-unterhaltungskosten berücksichtigt. Vgl. hierzu Pos. 1.2.2.

 

Ansatz 2010: 15.454 € (Vorjahr 16.747 €)

 

 

1.4.2    Verzinsung

 

Der kalkulatorische Zinsbetrag dient der angemessenen Verzinsung des von der Stadt aufgewendeten Investitionskapitals, entweder aufgebracht aus Eigenmitteln oder Kreditaufnahmen. Aus diesem Grund wird ein mittlerer Wert aus aktuellen Soll- und Habenzinssätzen angesetzt (4,5%, Vorjahr 4,5%).

 

Ausgangsgröße ist der Restbuchwert (Restbuchwert = Anlagevermögen ./. Abschreibungen).

Der höhere Wiederbeschaffungszeitwert als Ausgangsbasis ist für die Zinsberechnung unzulässig (Urteil OVG Münster vom 05.08.1994).

 

Nach wie vor an dieser Stelle werden die Winterdienstgeräte und die Streugutlagerhalle in Ansatz gebracht, da diese überwiegend dem gebührenpflichtigen Winterdienst dienen.

 

Die Verzinsungsbeträge sind für jedes Anlagegut einzeln ermittelt worden. Sie werden mit dem Anteil in den Gebührenetat eingerechnet, mit dem sie dem gebührenpflichtigen Winterdienst dienen.

 

Die Kfz des Betriebshofes werden bei den Fahrzeugbetriebs- und –unterhaltungskosten berücksichtigt. Vgl. hierzu Pos. 1.2.2.

 

Die Verzinsung sinkt aufgrund sinkender Restbuchwerte.

 

Ansatz 2010: 6.875 € (Vorjahr: 7.561 €)

 

 

 

 

1.5       Sonstige Kosten

 

1.5.1    Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten Streugutlagerhalle

 

Die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten der Streutgutlagerhalle umfassen die Gebäudeunterhal­tung sowie die Kosten für Strom, Wasser und Versicherung.

 

Ansatz 2010: 1.453 € (Vorjahr: 1.540 €)

 

 

 

 

Vom Kostenaufwand abzusetzen:

 

1.6       Städtischer Kostenanteil

 

ist wie bei der Straßenreinigung beschrieben.

Die gesetzliche Vorschrift gilt auch für den Winterdienst.

 

Ansatz 2010: 14.930 € (Vorjahr: 15.320 €)

 

 

1.7       Entnahme aus Sonderrücklage

 

Nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) ist es zwingend erforderlich, eine Rücklage innerhalb von 3 Jahren zu entnehmen. Aus der Jahresrechnung 2007 verbleibt ein unverzinster Rest von 36.056 €. Da dieser inklusive Verzinsung in Ansatz zu bringen ist, werden 38.500 € entnommen. Aus der Jahresrechnung für 2008 ergibt sich durch die milde letzte Winterperiode eine Überdeckung von 52.593,71 €, die erst im Jahr 2011 in Ansatz gebracht werden.

 

Ansatz 2010: 38.500 € (Vorjahr: 25.400 €)

 

 

1.8       Ausgleich des Gebührendefizits aus Vorjahren

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist eine Kostenunter­deckung aus Vorjahren ansetzbar.

 

In den Jahren 2007 und 2008 hat sich keine Kostenunterdeckung ergeben.

 

Ansatz 2010: 0 € (Vorjahr : 12.453 €)

 


Anlage III

 

Satzung der Stadt Haan

über die 35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung

und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

vom                    

 

Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa­len (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706) und der §§ 4 und 6 des Kommunalab­gabengeset­zes für das Land Nord­rhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S 712/SGV NRW 610) in ihren zur Zeit gel­tenden Fassungen hat der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am                       die nachste­hende Satzung zur 35. Änderung der Satzung über die Straßenrei­nigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 17.11.1978 in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 19.11.2009 beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die in § 5 Abs. 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung festgesetzten Benut­zungs­gebüh­ren werden wie folgt neu festgesetzt:

 

a)             Anliegerstraßen                                                                                      2,19 € / m Frontlänge

b)             Haupterschließungsstraßen                                                                     1,98 € / m Frontlänge

c)             Hauptverkehrsstraßen                                                                            1,66 € / m Frontlänge

 

 

§ 2

 

§ 5 Abs. 5 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung erhält folgende Fassung:

 

Für die von der Stadt ausgeführte Winterwartung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Abs. 1-3) in

 

Priorität 1 - Dringlichste Winterdienststrecken                                             0,78 € / m Frontlänge, in

Priorität 2 - Wichtige Winterdienststrecken                                                  0,60 € / m Frontlänge, in

Priorität 3 - Nachrangige Winterdienststrecken                                               0,29 € / m Frontlänge.

 

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.        Die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen ”Straßenreini­gung und Winterdienst 2010” werden beschlossen.

 

2.        Es wird eine Satzung über die 35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung  und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren entsprechend dem vorgelegten Ent­wurf (Anlage III) verabschiedet.

 

Finanz. Auswirkung:

 

siehe Gebührenbedarfsberechnung