Betreff
Sternenkinderfeld auf dem städtischen Waldfriedhof
Vorlage
60/014/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Am 09.06.2020 wurde im HFA einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung auf dem städtischen Waldfriedhof in Haan ein Sternenkinderfeld errichten soll. Wie bereits mit Sitzungsvorlage 60/064/2020 dargestellt, sehen insb. die Friedhofsträger dies als Gemeinschaftsprojekt an. Die Friedhofsverwaltung ist im Austausch mit mehreren Bestattern, der Hospiz- und Trauerbegleitung sowie dem ortsansässigen Steinmetz.

 

Ziel der Verwaltung war es, mit allen Beteiligten die Gestaltung des Sternenkinderfeldes einvernehmlich zu bestimmen. Hierzu fanden diverse Meinungsaustausche mit allen Beteiligten statt. Auf Basis dieser Gespräche hat die Friedhofsverwaltung eine Planung entwickelt und mit allen Beteiligten abgestimmt. Der vorliegende Entwurf des Sternenkinderfeldes findet dabei Zustimmung auf allen Ebenen.

 

Die Errichtung soll im Feld SR erfolgen, da hier ausreichend Platz und Kapazitäten für eine adäquate Umsetzung zur Verfügung stehen. In der beigefügten Skizze (Anlage 1) ist zu erkennen, dass ein Weg zwischen Hecken zu dem ca. 40qm großen Bestattungsfeld führt. Das gesamte Beisetzungsfeld ist von Formheckenelementen und Sitzblöcken eingegrenzt. Die Hecken verschaffen einen geschützten Raum, in dem die Angehörigen in Ruhe trauern können. Durch die Öffnungen an den Sitzbänken wird verhindert, dass ein vollständig geschlossener Raum entsteht. So wird eine gute Balance zwischen Abgeschiedenheit und Offenheit hergestellt.

Im Mittelpunkt des Beisetzungsfeldes steht ein stelenartiger Gedenkstein (in rot eingezeichnet), welcher von dem Haaner Steinmetz Tobias Kartz für diesen Zweck entworfen, hergestellt und gespendet wird. Der Gedenkstein wird aus einem lachsfarbenen Kalkstein angefertigt, welcher in der oberen Hälfte von einem cremefarbenen Kalkstein getrennt wird. In dem cremefarbenen Stein wird mit Reliefs gearbeitet. Gemeinsam mit der Fa. Kartz wurden vier Symbole für die vier Seiten des Steins ausgesucht. Zu jeder bildlichen Gestaltung wird unterhalb ein passender Gedenkspruch eingraviert. Der Gedenkstein ist somit zentral und von allen Seiten sichtbar graviert.

 

Die Angehörigen sollen die Möglichkeit erhalten am Beisetzungsort im Bestattungsfeld einen Gedenkstein ablegen zu dürfen. Neben dem Material, welches dem v.g. Gedenkstein entsprechen muss, wird keine weitere Gestaltung vorgeschrieben.

 

In den Abstimmungsgesprächen ist die Idee entstanden, dass neben dem eigentlichen Bestattungsfeld ein weiterer Rückzugsort geschaffen werden soll. Vom Bestattungsfeld führt daher der Weg weiter zum „Ort des Gedenkens“, ein gusseiserner Pavillon mit über fünf Metern Durchmesser, der mit Rosenranken bepflanzt wird. Im Pavillon sind ebenso Sitzmöglichkeiten vorhanden, damit dies ein Ort des Verweilens und des Gedenkens wird. Zudem kann der Ort zur Abschiednahme für Sternenkinder genutzt werden. Die Kirchen können sich hier regelmäßige ökumenische Gedenkgottesdienste für Sternenkinder vorstellen.

 

Die Verwaltung möchte die Chance nutzen, Kindergräber ebenfalls im Feld SR darzustellen. Heute werden Kindergräber ausschließlich im Feld B(K) realisiert. Es gibt derzeit kein Kindergrab, bei dem die Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist. Trotzdem finden sich noch einzelne Kindergräber im Feld B(K). Diese werden heute auch nach Ablauf der Ruhefrist gepflegt und besucht. Die Verwaltung schlägt vor, diese verbleibenden Gräber im Feld B(K) zu belassen. Neue Kindergräber werden im Feld SR neben dem Sternenkinderfeld realisiert.

Die neuen Kindergräber im Feld SR werden vom Sternenkinderfeld durch eine biotische Zone sowie eine Wildblumenwiese getrennt. Durch die Andeutung eines kleinen Weges zum Sternenkinderfeld erfolgt eine optische Anbindung an das Sternenkinderfeld.

 

Die geschätzten Kosten für die Errichtung des Sternenkinderfeldes inkl. der Wege, Hecken und Sitzgelegenheiten, Erstbepflanzung sowie für die Beschaffung des Pavillons belaufen sich auf ca. 30.000 Euro.

 

Für das Sternenkinderfeld wurde ein städtisches Spendenkonto errichtet. Hier können sich Privatpersonen sowie Institutionen gleichermaßen einbringen.

Über eine Beteiligung an den Kosten der Errichtung sowie des Betriebes werden die Kirchen nicht vor Errichtung des Feldes entscheiden. Eine finanzielle Beteiligung ist daher über das eingerichtete Spendenkonto jederzeit möglich.

 

Die Verwaltung wird vor Fertigstellung des Sternenkinderfeldes dem Haupt- und Finanzausschuss die notwendigen Satzungsänderungen inkl. der Gebühren vorlegen.

Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat der Stadt Haan beschließt, dass im Haushalt 2021 für die Errichtung des Sternenkinderfeldes 30.000 Euro bereitgestellt werden.

2.    Kindergräber (bis 5 Jahre) werden zukünftig im Feld SR angeboten. Kindergräber im Feld B(K) bleiben auf Wunsch der Nutzungsberechtigten erhalten.

 

Finanz. Auswirkung:

Investitionskosten i.H.v. 30.000 Euro, Refinanzierung durch Spenden und Gebühren